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Gericht verbietet „BILD“ erneut Vorwürfe gegen Kardinal Woelki

26. August 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Noch ein Rechtssieg für Woelki: Landgericht Köln hat BILD-Redakteur Nikolaus Harbusch persönlich und der Verlegerin der BILD, der Axel Springer SE, mit einer weiteren einstweiligen Verfügung falsche Behauptungen zu Lasten des Erzbischofs untersagt.


Köln (kath.net/pek) Kardinal Rainer Maria Woelki hat eine rechtswidrige Meldung im BILD-Bericht vom 05.07.2022 verbieten lassen. Das Landgericht Köln hat BILD-Redakteur Nikolaus Harbusch persönlich und der Verlegerin der BILD, der Axel Springer SE, mit einer weiteren einstweiligen Verfügung falsche Behauptungen zu Lasten des Erzbischofs untersagt (einstweilige Verfügung vom 25.08.2022, Az. 28 O 227/22, noch nicht rechtskräftig). In der Auseinandersetzung mit dem Springer-Verlag obsiegt der Kölner Erzbischof damit erneut.

Im Artikel vom 05.07.2022 verbreitete BILD die falsche Aussage „Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.


Das Landgericht Köln hat diese Aussage nun verboten und stellt in der Begründung des Verbots fest, Zitat:

„Danach hat der Antragsteller einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung der … Äußerung, die sich als unwahre Tatsachenbehauptung gegen den Antragsteller Kardinal Woelki darstellt.“

Das Gericht sagt damit in aller Klarheit: Der Leser musste folgende Äußerungen als Tatsachenbehauptung verstehen:

Kardinal Woelki hat sich mit der Frage, ob zu Priester P. die unter Kardinal Meisner versäumte Information an das Bistum Dresden – Meißen nachgeholt werden musste, persönlich befasst. Das hat er nicht, wie das Erzbistum mehrfach mitgeteilt und das Gericht als glaubhaft testiert hat.

Ebenso war als Tatsachenbehauptung zu verstehen, dass sich Kardinal Woelki bewusst dagegen entschieden hat, die Information nachzuholen. Hat er auch nicht.

Das Gericht macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass Kardinal Woelki die Unwahrheit dieser Äußerungen der Bild-Zeitung durch seine eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht hat.

Kardinal Woelki hat in dem Verfahren klargestellt, dass er gar keinen Anlass dafür hatte, sich mit der Nachholung der unter Kardinal Meisner versäumten Meldung zu befassen. Denn ihm war gar nicht bekannt, dass die Meldung noch vor seiner Amtsübernahme unter Kardinal Meisner versäumt wurde.

Die Verlegerin der Axel Springer SE und Herr Harbusch hatten Gelegenheit, dem Gericht ihre Sicht der Dinge darzulegen. Das Landgericht Köln hat den Vortrag von Verlag und Autor berücksichtigt und nun dennoch auch dieses Verbot erlassen. (jkl)


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Lesermeinungen

 girsberg74 26. August 2022 
 

Vielleicht,

dass man diesen Leuten einen geordneten Rückzug lässt, dass sie einer besseren Einsicht folgen mögen.

Dass mich das Ergebnis für Kardinal Woelki freut, wollte ich nur anmerken.


3
 
 carolus romanus 26. August 2022 

Jetzt geht die Hass- und Hetzmaschine wieder an

Schüller und Konsorten werden sich umgehend äußern und die Hetze fortsetzen. Die Woelki-Hassplattform ist das bekannte synodal-katholische Nachrichtenportal, das üppig von den Kirchensteuern gespeist wird.
Hass und Hetze ausgerechnet von den Synodal-Katholiken, die sich ja für die besseren Menschen halten. Nein, hassen und hetzen tun nur die Anderen, sie äußern lediglich Kritik.


6
 

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