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Bistum Chur möchte zum Eklat von Monika Schmid schweigen: "Kein Thema für eine mediale Diskussion"?

24. August 2022 in Schweiz, 18 Lesermeinungen
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Pressestelle antwortet auf kath.net-Presseanfrage nach den öffentlichen Äußerungen der katholischen Gemeindeleiterin Monika Schmid/Effretikon, die ca. 40 kirchliche "Trauungen" von Hetero- und Homopaaren sowie "Abendmahlfeiern" gehalten hat


Chur (kath.net) „Wenn man das Interview von Frau Monika Schmid genau liest und dazu noch ihre früheren Aussagen in den Medien berücksichtigt, sind die meisten der gestellten Fragen bereits beantwortet.“ Das antwortet die Pressesprecherin des Bistums Chur, Nicole Büchel, auf kath.net-Presseanfrage. „Die anderen Themen gehören in den Bereich der beruflichen Schweigepflicht. Wie die Bistumsleitung mit den einzelnen Seelsorgenden vorgeht, ist kein Thema für eine mediale Diskussion.“

kath.net hatte Presseanfrage an das Bistum Chur gestellt, nachdem die katholische Gemeindeleiterin Monika Schmid in einem Interview im „Landboten“ ihre - öffentlichen - problematischen liturgischen Praktiken selbst geschildert [siehe Link] und damit – medial und auch sonst – bewusst zur Diskussion gestellt hatte. Das offizielle Presseorgan der Schweizerischen katholischen Kirche, „kath.CH“, hatte diese Praktiken in einer Zusammenfassung des Interviews distanzierungslos promotet.


Wir dokumentieren unsere eigene Presseanfrage in voller Länge, da die Antwort des Bistums auf unsere Fragen direkten Bezug nimmt:


1.) Frau Monika Schmid hat nach eigenem Bekunden circa 40 hetero- und homosexuelle Paare kirchlich gesegnet und ihnen eine kirchliche Hochzeitsfeier ermöglicht, auch wenn sie zuvor angeblich darüber aufgeklärt habe, dass dies keine Sakramentenspendung beinhalte. Hatte sie dafür eine kirchliche Erlaubnis oder handelt es sich um eine Amtsanmaßung?
 

2.) Bei circa 40 „Hochzeitsfeiern“ in diesem unüblichen Rahmen ist davon auszugehen, dass das Bistum Kenntnis von diesen Vorgängen hatte. Wie haben Sie gegengesteuert? Hat Frau Schmid eine berufsrechtliche oder kirchenrechtliche Abmahnung erhalten? Warum haben Sie ihr nicht die Missio entzogen?
 

3.) Nach eigenem, öffentlichem Bekunden hat Frau Schmid „Abendmahlsfeiern“ angeboten, offenbar bsp. an Gründonnerstagen. Auch hier ist davon auszugehen, dass Sie von gläubigen Katholiken über diese Vorgänge informiert wurden. Wie haben Sie auf diese Messsimulationen und Amtsanmaßungen reagiert? Auch hier die Frage: Warum haben Sie Frau Schmid nicht die Missio entzogen?
 

4.) Geht Frau Schmid regulär in Pension oder hat man sich in gegenseitigem Einvernehmen auf eine verfrühte Pension geeinigt, um eine weitere Skandalisierung ihrer Amtsanmassungen zu vermeiden. Falls man sich auf eine verfrühte Pension geeinigt hat: Erhält sie aus katholischen Geldtöpfen eine Abschlagszahlung?
 

5.) Darf Frau Schmid ihre Amtsanmassungen zukünftig fortführen, bsp. als ehrenamtliche Kraft?


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Lesermeinungen

 Dino 26. August 2022 
 

Totaler Quatsch in mehreren Fällen (2)

4) Das feine Zünglein auf der Waage ist, dass Monika Schmidt ein Abendmahl mit biblischen (!) Einsetzungsworten feiert. Als Pastoralassistentin ist sie bei Gottesdiensten nicht an bestimmte liturgische Vorgaben gebunden. Es steht ihr also frei, die in der Bibel überlieferten Einsetzungsworte zu sprechen. Bleibt zu fragen, ob sie die so von ihr bezeichnete Eucharistie (Danksagung) tatsächlich als Sakrament feiert. Viele Gottesdienste werden als "Messe" benannt, auch wenn sie es eigentlich nicht sind.

(5) Selbstverständlich ist es kirchenrechtlich zu begründen, dass auch Pastoralassistentinnen mit Gemeindeleiterfunktion mit einer ausserordentlichen Tauferlaubnis ausgestattet sind und auch für das Vorstehen einer Trauung delegiert werden können. Da sie Gemeindeleiterin ist, muss es noch einen priesterlichen Pfarradministator geben, der die entsprechenden Dokumente gegenzeichnet oder zumindest ihr diese Aufgabe delegiert hat.

(6) das hat nicht mit Irrwege zu tun.


0
 
 Dino 26. August 2022 
 

Totaler Quatsch in mehreren Fällen (1)

1) Es ist unangebracht, in Bezug auf das Wirken von Monika Schmidt von Missbrauch zu reden. Ein Amtsanmassung ist kein Missbrauch.

2) Monika Schmidt ist ganz regulär das Rentenalter erreicht und tritt nun den Ruhestand an. Zu diesem Anlass wurde ein umfangreiches Interview gegeben. Nirgendwo gibt es in Bezug auf Monika Schmidt einen aktuellen Eklat. Sie sorgt hier und da für rote Köpfe, aber sicher nicht für einen Eklat. Hier ist schlicht schlecht bis populistisch recherchiert.

3) Die - durchaus fragwürdige - Beauftragung zum Feiern einer Eucharistie erhielt Monika Schmidt vor viele Jahren von ihrem damaligen Dekan. Und dies bereits unter Bischof Vitus Huonder, der mit grosser Wahrscheinlichkeit davon in Kenntnis war.


0
 
 Zeitzeuge 25. August 2022 
 

Werter Chorbisch, danke für die Präzisierung;

da sind wir ganz einer Meinung!

Nur sollte m.E. bei allen solchen Verdächtigungen

in Kirche und Welt der Namen des Beschuldigten

nicht öffentlich bekannt gemacht werden, bevor

es zweifelsfrei erwiesen ist, daß er die ihm

vorgeworfene Tat auch wirklich begangen hat.

Hierzu ist m.E. die Einschaltung eines

forensischen Psychologen zwecks Glaubhaftigkeits-

gutachten unerläßlich, als Beispiel sei Prof.

Max Steller genannt, vgl. Link.

Er hat auch ein Buch zum Thema verfaßt:

Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig
verurteilt werden kann

Zweifelsfrei überführte geistliche Missbrauchs-
täter müssen sowohl der weltlichen als auch der
kirchlichen Strafjustiz zwecks strenger Bestrafung
zugeführt werden, theol. ist auch jeder sexuelle
Missbrauch eine Todsünde und ein Priester, der
im Stand der Todsünde die hl. Messe zelebriert,
begeht erneut eine Todsünde!

www.die-tagespost.de/kirche/weltkirche/psychologe-aufdeckungseifer-mutiert-zu-menschenjagd-art-216130


1
 
 lesa 25. August 2022 

Es gibt belebende Oasen

Liebe@lakota: Bleibt nur, uns dankbar zu freuen über Orte, die Oasen sind, an denen geisterfüllte Priester Menschen mit Christus in Verbindung bringen einfach durch authentische Verkündigung und Zelebration. Sie sind ein sicherer Hafen, und von von dort aus geschieht Erneuerung und hoffentlich auch Belebung der geistlosen Wüsten mittels Gebet, so dass die Erkenntnis des Geheimnisses Christi neu geweckt wird! Eine neue Sammlung geschieht bereits, abseits jeglichen Spektakels.


2
 
 chorbisch 25. August 2022 
 

@ Zeitzeuge

Werter Zeitzeuge, drücke ich mich so mißverständlich aus?
Natürlich sind solche Anschuldigungen zu prüfen und erst bei Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.

In den Fällen, die ich gemeint habe, wollten die Autoren aber selbst dann die Sache "intern" regeln, obwohl diese Taten Verbrechen sind, die angezeigt werden müssen. Diese Ansicht wurde oft in einem Tonfall vorgetragen, als stehe die Kirche grundsätzlich über dem Gesetz, auch weil man den Staat als "Feind" der Kirche angesehen hat.

Daß solche "internen Regelungen" die Neigung befördern, die Dinge zu vertuschen, um das Ansehen der Institution nicht zu gefährden, dafür hat der Umgang mit Mißbrauchsfällen in den Kirchen, Schulen, Vereinen usw. ja leider genug Belege geliefert.

Die kirchenrechtliche Aufarbeitung solcher Fälle ist davon unberührt, das geht staatliche Instanzen nichts an. Aber wie die gerade wieder in genannten Fälle im Bistum Trier zeigen, kann auch da was schiefgehen.


1
 
 lakota 25. August 2022 
 

@lesa

Liebe Lesa,
"Sie darf in öffentlichen Gottesdiensten aufführen, was immer sie will. Sie darf auf diese Weise Gläubige irreführen..."

genau das ist mein Problem.
Ich verstehe nicht, daß auch nur ein einziger wirklich Gläubiger, so etwas mitmacht.


2
 
 lesa 25. August 2022 

Wir haben zu viele Kamele verspeist. Jetzt sind wir aus der Facon

Sie darf in öffentlichen Gottesdiensten aufführen, was immer sie will. Sie darf auf diese Weise Gläubige irreführen und die Willkür gedeihen lassen. Öffentlich und für alle zugängliche Korrektur darf nicht stattfinden.
Aus dem vorgestrigen Tagesevangelium: "Blinde Führer seid ihr. Ihr liebt Mücken aus und verschluckt Kamele." (Mt 23, 24)
Das Urteil steht allein dem Herrn zu. Und die echte Sorge, der Pastoral zu dienen, ist gewiss auch vorhanden. Aber die Angst, die "politische Korrektheit" zu verletzen, spielt eine große Rolle. Und dann sind wir bei Pilatus, der seine Hände in Unschuld wäscht, während er Christus, die Wahrheit, den Weg und das Leben ausliefert.


2
 
 Liberaler 25. August 2022 
 

Machtmissbrauch

"Selbstverständlich gibt es einen Anspruch der Gläubigen darauf, dass die Verantwortlichen ihr Amt ernst nehmen und ihnen zum Beispiel für Gottesdienste nicht einfach ihre privat gezimmerte Liturgie zumuten oder in der Seelsorge kirchliche Regularien willkürlich aussetzen. Es gibt durchaus auch einen Machtmissbrauch auf der mittleren Ebene vor Ort, wenn Prediger nicht mehr das Evangelium, sondern sich selbst verkünden, wenn sie ihr Amt nutzen, um sich gegen die Kirche oder das kirchliche Dogma zu profilieren, oder wenn sie die Liturgie zur Selbstdarstellung gebrauchen. Es gibt für Amtsträger eine Pflicht zur Beachtung der Richtigkeit gegenüber der vorgegebenen Form und der vorgegebenen Lehre." Wer hat das gesagt?


0
 
 Zeitzeuge 25. August 2022 
 

Werter chorbisch,

dann sind Sie bestimmt für eine ausnahmslose

Anzeigepflicht für alle des sexuellen Missbrauchs

Verdächtigen, oder?

Meiner Meinung nach sollten die Namen von Miss-

brauchsverdächtigten nicht vor einer definitiven

Schuldfeststellung öffentlich bekannt gemacht

werden, egal ob Familienväter, Lehrer, Sport-

trainer oder kath. Geistliche.

Denn wenn sich der Verdacht nicht erhärtet,

bleibt trotzdem auch für den zu Unrecht

Beschuldigten immer etwas "zurück", es ist

ja eine alten "Journalistenweisheit", daß die

erste Meldung "zählt" beim Publikum.


2
 
 Chris2 25. August 2022 
 

Die Antwort ist schlicht dreist.

Sie bedeutet entweder, dass das Bistum hinter den selbsterklärten und massiven liturgischen Missbräuchen und denen von Sakramenten bzw. Sakramentalien (Ehesimulation/Homo-Segen) steht, oder dass ihnen selbst öffentliche Bekenntnisse solcher Vergehen schlicht egal sind. Beides ist eine Bankrotterklärung...


1
 
 winthir 24. August 2022 

danke, Bene16, für den link!

Ein interessanter Artikel.


0
 
 chorbisch 24. August 2022 
 

@ J. Rückert

So ist ja ja auch teilweise argumentiert worden:

Es handle sich bei den Mißbrauchsfällen um eine rein "interne" Angelegenheit der Kirche (als ob die Kirche bei Straftaten wie Sexualverbrechen über dem Gesetz stehe), die die staatlichen Stellen nichts angehe - und die Öffentlichkeit schon gar nicht, denn die sei kirchenfeindlich und werde jeden längst verjährten (da zählte das "weltliche" Recht plötzlich wieder) "Einzelfall" zu einer Kampagne aufbauschen.

Leider gab es auch auf kath.net einige Forumsbeiträge, die diesen "Geist" geatmet haben.

Möglicherweise spielte hier eine Rolle, daß man sich das Ausmaß der Verbrechen nicht vorstellen konnte, da es allen Vorstellungen über Priester und Priesteramt widersprach ("Ein Priester tut doch so was nicht").


0
 
 serafina 24. August 2022 
 

Liturgische Missbräuche melden

Lt. Instruktion ″Redemptionis sacramentum, Kapitel VIII“ sind liturgische Missbräuche um des Wohls der Gesamtkirche willen dem zuständigen Diözesanbischof oder dem Apostolische Stuhl/Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu melden. Auch Information an den zuständigen Nuntius kann nicht schaden. Und in dem hier geschilderten Fall handelt es sich ja nicht um eine Bagatelle.


4
 
 Bene16 24. August 2022 
 

Aus einem weiteren Artikel über Monika Schmid

"Sie feiert keinen Wortgottesdienst. Sie feiert keine Beinahe-Messe. Sondern sie feiert eine Eucharistiefeier – so, wie sie sonst der Pfarrer feiert. Mit Gabenbereitung, Hochgebet, Einsetzungsworten aus der Bibel. »Ich war nur ein bisschen nervös», sagt Monika Schmid."

Es blieb offenbar nicht bei diesem einen Mal.

www.kath.ch/newsd/monika-schmid-feiert-eucharistie-sieht-sich-aber-nicht-als-katholische-priesterin/


3
 
 J. Rückert 24. August 2022 
 

"... kein Thema

für eine mediale Diskussion":
Damit könnte man auch sexuellen Missbrauch unter den Teppich kehren.


5
 
 Lemaitre 24. August 2022 
 

...

Leider ist die "Reaktion" nicht sonderlich überraschend:(.


2
 
 matthieu 24. August 2022 
 

Geheimnis

Also, das sind ja auch unverschämte Fragen gewesen. Da kann man nur mit Geheimniskrämerei antworten. Aber ist das eine Diskussion "auf Augenhöhe"? Werden wir Laien da nicht wie unmündige Kinder behandelt? Man stelle sich vor, Kardinal Woelki würde auf eine Anfrage so reagieren. O-oh


5
 
 ottokar 24. August 2022 
 

Wer hat der Bistumasleitung Schweigepflicht in personellen Angelegenheit verordnet?

Es ist doch gerade lächerlich, die von der kath.Net -Redaktion gestellten Fragen mit der Begründung einer Schweigpflicht unbeantwortet zu lassen, weil es sich um eine Mitarbeiterin des Bistums handle.Ws soll denn da noch verheimlicht werden? Die Amtsanmassung von Frau Schmid ist für uns noch gläubige und praktizierende Katholiken ein schwerwiegender Vorgang innerhalb eines Bistums, der nicht unter den Teppich gekehrt werden darf. Allein aus diesem Grunde muss die Haltung des Bischofs zu dieser Angelegenheit den Gläubigen unbedingt vermittelt werden, auch um Schaden vom Bischofsamt selbst fern zu halten.Nimmt denn die Verzweiflung über unsere Kirche kein Ende mehr?


8
 

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