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| ![]() EU-Parlament verurteilt Leihmutterschaft18. Mai 2022 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen Leihmutterschaft würde Frauen weltweit dem Risiko von Ausbeutung aussetzen und hätte schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Rechte und Gesundheit. Sexuelle Ausbeutung zum Zwecke der Leihmutterschaft und Fortpflanzung sei inakzeptabel. Wien (kath.net/IEF) Der Ukrainekrieg liefert Frauen und Kinder sexueller Gewalt und Menschenhandel aus und offenbart ausbeuterische Reproduktionsmethoden. Das Europäische Parlament hat am 5. Mai eine Resolution „zu den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Frauen“ verabschiedet. Das Dokument nimmt unter anderem auf die riesige durch den Krieg ausgelöste Flüchtlingswelle und die damit verbundenen Herausforderungen vor allem in den Nachbarländern, aber auch in der gesamten EU, Bezug. Schätzungen zufolge würden 90 Prozent der Geflüchteten Frauen und Kinder ausmachen. Diese wiederum seien besonders den Gefahren des Menschenhandels für sexuelle Ausbeutung ausgesetzt. Inoffiziellen Berichten zufolge seien zahlreiche von ihnen bereits in die Fänge von Schleusernetzen geraten. Das EU-Parlament fordert daher effektive Maßnahmen, um die Sicherheit und Freiheit von geflüchteten Frauen und Kindern vor sexueller Ausbeutung sicherzustellen. Verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Frauen und Neugeborenen im Zusammenhang mit Leihmutterschaft Beachtlich ist, dass das Parlament in der Resolution auch ausdrücklich die in der Ukraine erlaubte Praxis der Leihmutterschaft verurteilt. Leihmutterschaft würde Frauen weltweit dem Risiko von Ausbeutung aussetzen und hätte schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Rechte und ihre Gesundheit. Sexuelle Ausbeutung zum Zwecke der Leihmutterschaft und Fortpflanzung sei inakzeptabel und konstituiere eine Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte. Ein Viertel des weltweiten kommerziellen Leihmutterschaftsmarkts mit schätzungsweise 2 000 bis 2 500 pro Jahr von Leihmüttern geborenen Kindern entfalle auf die Ukraine, heißt es weiter in dem EU-Dokument. Ukrainische Leihmütter seien trotz Kriegsausbruchs angehalten worden, das Land nicht zu verlassen, obwohl viele von ihnen keinen adäquaten Zugang zu medizinischer Versorgung während der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts hätten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten seien daher angehalten, die Ausmaße dieser Reproduktionsmethode, den sozioökonomischen Kontext und die Situation der schwangeren Frauen sowie die Folgen für ihre körperliche und geistige Gesundheit und für das Wohlbefinden der Babys zu untersuchen. Das EU-Parlament fordert auch ganz explizit die Einführung verbindlicher Maßnahmen, um Lösungen für die Leihmutterschaft zu finden und die Rechte von Frauen und Neugeborenen zu schützen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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