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| ![]() Kirchenrechtler Mückl hinterfragt Kompetenz der Kanzlei WSW und Verurteilung durch deutsche Medien15. Februar 2022 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen Kirchenrechtler der Arbeitsgruppe Benedikt XVI. im Interview mit K-TV: „Fehlende Kompetenz der Kanzlei WSW“ und „deutsche Medien konzentrierten sich für die Verurteilung Benedikts XVI. auf einen Buchstaben des Gutachtens“ - Mit VIDEO! Vatikan (kath.net) Stefan Mückl, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom, spricht der Kanzlei Westphal, Spilker, Wastl, die das Gutachten über die Missbrauchsfälle in der Erzdiözese München und Freising erstellt hat, die fachliche Kompetenz ab. Die Kanzlei habe sich in Wirtschaftsfragen einen Namen gemacht, so der Jurist, verfüge in kirchenrechtlichen Fragen jedoch über keine belastbare Kompetenz. „Das sogenannte Gutachten ist eine Anklageschrift“, betonte Mückl im Interview mit dem katholischen Fernsehsender. Die angeführten „Tatsachen und Indizien“ seien so schwach, dass sicher kein Gericht zu einer Verurteilung käme. Bereits während der laufenden Pressekonferenz sei anhand der Schlagzeilen deutscher Leitmedien deutlich geworden, dass man sich auf die An- oder Abwesenheit des damaligen Kardinals auf einer bestimmten Sitzung kapriziere und allein auf dieser Basis zur Verurteilung schreite. „Letztlich ging es nur darum, ob er an– oder abwesend war. Da geht es nur um einen Buchstaben“, so Mückl. Da bei der damaligen Sitzung nicht die relevanten Details über den Fall besprochen wurden, insbesondere weder Missbrauchsvorwürfe gegenüber dem Priester, noch dessen Einsatz in der Seelsorge, sei das jedoch relativ unerheblich, betont der Experte. Der in Rom lehrende Jurist weiß die Rezeption des Gutachtens auch international einzuordnen. Er habe aus der ganzen Welt positive Reaktionen sowie Zuspruch und Dank erhalten für den Einsatz für den emeritierten Papst, sodass sich einmal mehr zeige: „Der Prophet gilt nichts im eigenen Land.“ Mückl erläutert im K-TV Interview zudem, wie es zu der Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe kam, warum der emeritierte Papst sich auf jeden Fall äußern wollte und macht deutlich, wie sehr Papst Benedikt XVI. den inneren Frieden nicht verloren hat und auch seinen Brief vom 6. Februar 2022 wirklich im Angesicht Gottes aus dem Herzen und dem Gebet geschrieben hat. Mehr dazu auf kathtube:Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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