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Gesichtsmaske mit ‚Jesus Loves Me’ verboten – Mutter klagt gegen Schulbehörde

30. Juli 2021 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Dieses Jahr ist es die Maske, nächstes Jahr ist es das T-Shirt und irgendwann kannst Du den Namen Jesus in der Schule nicht mehr aussprechen, warnt Jennifer Booth.


Jackson (kath.net/LifeNews/jg)

Die Mutter einer neunjährigen Schülerin im US-Bundesstaat Mississippi hat die Schulbehörde geklagt, weil ihre Tochter keine Gesichtsmaske mit der Aufschrift „Jesus Loves Me“ (Foto) tragen durfte, berichtet The Daily Signal.

Jennifer Booth dachte zunächst, die Lehrerin, die das Verbot ausgesprochen hatte, habe einfach einen schlechten Tag gehabt, da ihre Tochter die Maske schon zwei oder drei Monate lang in der Schule getragen hat. Am nächsten Tag setzte ihre Tochter die Maske mit Einverständnis der Mutter wieder auf und wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Aufschrift in der Schule nicht erlaubt sei.


Am selben Tag rief die Direktorin der Schule die Mutter an und behauptete, die Schule erlaube keine religiösen Symbole oder Zeichen auf der Maske. Jennifer Booth überprüfte die Richtlinien, fand aber keine Bestimmung gegen religiöse Symbole.

Sie wandte sich dann an die Schulbehörde des Bezirks. Diese verwies auf die Covid-19-Bestimmungen. Nach kurzer Recherche entdeckte Booth, dass die Bestimmungen aber geändert worden waren, kurz bevor die Schulbehörde sie per E-Mail abgeschickt hatte. Sie entschied sich, mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom zu klagen.

In diesem Fall stehe nicht nur die Gesichtsmaske ihrer Tochter zur Diskussion, sondern die Religionsfreiheit in öffentlichen Schulen. „Dieses Jahr ist es die Maske, nächstes Jahr ist es das T-Shirt und irgendwann kannst Du den Namen Jesus in der Schule nicht mehr aussprechen“, sagte Booth wörtlich.

Die Schulbehörde hat den Abschnitt, der religiöse Symbole verbietet, mittlerweile gestrichen und Jennifer Booths Tochter darf die Maske wieder aufsetzen. Die Behörde sei aber nicht bereit, einzugestehen, dass der umstrittene Abschnitt Unrecht gewesen sei. Der Oberste Gerichtshof habe erst vor kurzem erneut bestätigt, dass Schüler das Recht haben, in der Schule ihre religiöse Überzeugung zum Ausdruck zu bringen. Die Schulbehörde vertrete immer noch der Ansicht, das Verbot der Maske sei rechtens gewesen. Die Schülerin sei im Unrecht gewesen, so lange die Bestimmung in Kraft gewesen sei. Die Klage soll zeigen, dass der Schülerin in keinem Fall falsch gehandelt hat, betont ihr Rechtsanwalt.

 


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