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„Wer die in Ordinatio Sacerdotalis vorgelegte Lehre immer wieder zur Diskussion stellt“

1. Juni 2021 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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„Wer diese Lehre beharrlich leugnet oder beharrlich in Zweifel zieht, ist noch keine Häretiker, gleichwohl denkt er häretisch. Der Gesetzgeber fordert eine Strafverfolgung…“ Kirchenrechtliche Klärung. Gastkommentar von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt


Aachen (kath.net) „Sehr geehrter Herr Dr. Weishaupt,

in Ihrem aktuellen Beitrag auf kath.net schreiben Sie, dass Papst Johannes Paul II. das Verbot der Frauenordination als unfehlbare, definitive und damit unveränderliche Glaubenswahrheit festgestellt hat. Wenn er dies tat, dann ist diese Lehre doch automatisch de fide, also ein Dogma, eine von Gott geoffenbarte Wahrheit und von der Kirche (dem Papst) als solche vorgelegt, nicht wahr? Wieso soll bei einem beharrlichen Zweifel oder einer Leugnung dann KEINE Häresie vorliegen, wie Sie kurz darauf schreiben?“
MfG
N.N.

Folgendes habe ich geantwortet:

Sehr geehrte(r) N.N.!

Die Kirche unterscheidet:
1.    formal von Gott geoffenbarte und von der Kirche zu glauben vorgelegte Glaubenswahrheiten (de fide credenda et catholica) und

2. Glaubenswahrheiten, die zwar noch nicht als von Gott formal geoffenbart von der Kirche erkannt sind, aber doch als mit ihnen aufs Engste innerlich verbunden sind und sie erklären (de fide tenenda ecclesiastica). Sie hängen organisch mit den formal geoffenbarten Glaubenswahrheiten zusammen und können nicht von ihnen getrennt werden.

Bei den ersteren spricht man von den Primärwahrheiten, bei den anderen von Sekundärwahrheiten. Beide gehören zum Glaubensgut (despositum fidei) der Kirche.

Entwicklung in der vom Heiligen Geist der Kirche vermittelten vertieften Erkenntnis einer Glaubenswahrheit

Entsprechend unterscheidet man zwischen einem engen Begriff von Dogma und einem uneigentlichen, weiten Begriff. Dogma im engen, eigentlichen Sinn sind die Primärwahrheiten, die im weiten, uneigentlichen Sinn die Sekundärwahrheiten. Die eigentlichen Dogmen werden vom außerordentlichen allegemeine Lehramt, die uneigentlichen vom ordentlichen allgemeinen Lehramt in Form eines päpstlichen Schreibens verkündet.


Das schließt auf Zukunft aber nicht aus, dass die Lehre von Ordinatio sacerdotalis auch als formales Dogma verkündet wird. Es gibt nämlich eine legitime Entwicklung in der Erkenntnis von Glaubenswahrheiten. Nicht die Glaubenswahrheiten an sich entwickeln sich, in ihrer Substanz sind sie unveränderlich – etwas anderes zu behaupten wäre hegilianisch – sondern die Erkenntis der Wahrheiten, die zu einem vertieften Verstehen im Heiligen Geist hinführt. Darum ist es nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft auch die Aussage von Ordinatio sacerdotalis zu einem formalen Dogma erhoben wird. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Lehre zu einem späteren Zeitpunkt der Kirchen- und Dogmengeschichte als von Gott formal geoffenbart von der Kirche im Heiligen Geist erkannt und zu glauben vorgelegt worden ist. So steht das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes am Endpunkt einer Entwicklung der Erkenntnis dieser Glaubenswahrheit durch die Kirche, die in der Heiligen Schrift und in der Tradition immer schon gelehrt worden ist.

Strafrechtliche Unterscheidung

Den Tatbestand der Härese erfüllt, wer eine kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubende Wahrheit (Primärwahrheit) beharrlich leugnet oder beharrlich in Zweifel zieht (can. 751). Wer die Sekundärwahrheiten beharrlich leugnet oder beharrlich in Zweifel zieht, ist zwar formal gesehen noch kein Häretiker, wenngleich er jedoch häretisch denkt.

Entsprechend sind auch die kanonischen Strafe gestuft: Der formale Häretiker (hartnäckiger Leugner und Zweifler der Primärwahrheiten) verfällt der Tatstrafe der Exkommunikation (can. 1364 § 1), der häretisch Denkende, aber noch nicht Häretiker im eigentlichen Sinn (beharrlicher Leugner und Zweifler der Sekundärwahrheiten) zieht sich nicht die Tatstrafe der Exkommunikation zu nach can. 1364 § 1, soll aber nach can. 1371, 1° nach Verwarnung mit einer gerechten Strafe (die die Exkommunikation als Spruchstrafe durch Urteil oder Dekret nicht ausschließt) belegt werden.
Anwendung auf die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis

Angewandt auf das Apostolische Scheiben Ordinatio sacerdotalis mit seiner als unfehlbar, definitiv und unveränderlich verkündeten Lehre über den Ausschluss der Frau vom Priestertum: Diese Glaubenslehre gehört zu den Sekundärwahrheiten (siehe oben). Es ist ein Quasi-Dogma, also ein Dogma im weiten, uneigentlichen Sinne, verkündet vom Papst in Ausübung seines ordentlichen und allgemeinen Lehramtes. Wer diese Lehre beharrlich leugnet oder beharrlich in Zweifel zieht, ist noch keine Häretiker, gleichwohl denkt er häretisch. Die Sanktion wäre folglich die nach can. 1371, 1°. Der Delinquent ist also nicht automatisch exkommuniziert, kann aber nach vorheriger Warnung exkommuniziert werden oder je nach Fall mit einer anderen gerechten Strafe durch Dekret des Bischofs oder Urteil eines Kirchengerichtes belegt werden.

Diesen Tatbestand erfüllt nach außen hin, wer die in Ordinatio Sacerdotalis vorgelegte Lehre immer wieder zur Diskussion stellt, so wie das manche Bischöfe und Vertreter des Synodalen Weges tun. Die Sanktion ist verpflichtend. Der Gesetzgeber fordert also eine Strafverfolgung der zuständigen kirchlichen Autorität (für Bischöfe der Apostolische Stuhl, für andere Gläubige der Ordinarius ihres Wohnortes oder der, in dessen Diözese die Straftat begangen worden ist). Dabei müßte freilich jeder Einzelfall darauf hin geprüft werden, ob tatsächlich die gebetsmühlenartigen Forderungen nach dem Priestertum der Frau die Folge einer beharrlichen Leugnung oder eines beharrlichen Zweifels der betreffenden Person ist und ob diese zurechnungsfähig war, d.h. die Schuldfrage müsste geklärt werden. Gegebenenfalls wären Strafausschluss- und Strafmilderungsgründe von der strafverfolgenden kirchlichen Instanz zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gero P. Weishaupt“

Grafik (c) kath.net


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Lesermeinungen

 claude 2. Juni 2021 
 

In Zeiten völliger Verwirrung...

.... ist offenbar das Klarste nicht mehr zu verstehen: Nur Männer können das Siegelsakrament des Priestertums empfangen.

Nur Frauen können Kinder gebären.

Und wenn noch so viele Frauen Priesterinnen"weihe" spielen, es passiert exakt gar nix.
Und wenn noch so viele Männer und Frauen sich geistesverwirrt umoperieren lassen um dann als Mann Frau zu spielen, oder als Frau Mann zu spielen und in wechselnden Geschlechtern Kinder zur Welt bringen. Faktum ist: mit noch so viel künstlich herbeigeführtem Bart im Gesicht ist eine Frau trotzdem eine Frau und nur als solche gebiert sie.
Und mit noch so viel künstlich herbeigeführter Bartlosigkeit einer Frau, bleibt der Mann trotzdem ein Mann und wird nie gebären.

Denn es ist im göttlichen Schöpfungsplan nicht vorgesehen, genauso wie es nicht vorgesehen ist, dass Frauen Priester werden.

Basta. Gruß, eine Frau


2
 
 nazareth 1. Juni 2021 
 

Es hat die Berufung des Mannes und der Frau explizit mit der Schöpfungsgeschichte zu tun. Isch- Ischa...Die Lehre der Kirche muss sich meiner Meinung nach in die hebräischen Urschriften vertiefen und in das Judentum, um den Hunger der Menschen nach Wahrheit zu stillen. Wer einmal dort trinkt an dieser Quelle der Offenbarung der Weisheit und Größe Gottes, begreift mit dem Herzen und glaubt mit dem Herzen. Dann muss man nicht alles diskutieren, hinterfragen und mit menschlicher Kurzsichtigkeit neu erfinden.


1
 
 Zeitzeuge 1. Juni 2021 
 

Es war mit Verlaub ein Fehler, daß OS (Nichtmöglichkeit des "Frauenpriestertums")nicht als

de fide divina et catholica sondern "nur"

als fides ecclesiastica definiert wurde!

Zwar schloß damals Kardinal Ratzinger ein

formales Dogma für später nicht aus, aber

es ist nicht nachvollziehbar, warum Papst

Johannes-Paul II. es nicht direkt als von

Gott geoffenbartes Dogma verkündet hat!

Aber auch jetzt ist eine kirchenrechtliche

Sanktion zwingend erforderlich, mir ist

aber bis heute kein solches Verfahren bekannt.

Die kath. Kirche scheint (bis auf die Missbrauchs-

fälle) ihr Strafrecht weitgehend suspendiert

zu haben - seit über 50 Jahren, denn noch nicht

einmal Küng, Haag, Häring etc. wurden

exkommuniziert!

Warum denn nicht...........??


4
 
 Chris2 1. Juni 2021 
 

Wieso keine "Primärwahrheit"?

Christus hat keine einzige Frau in den Kreis der Apostel berufen, obwohl er Frauen mit höchstem Respekt behandelt hat (und sich dadurch immer wieder Ärger mit dem damaligen "Zeitgeist" einhandelte) und mit seiner Mutter (auf deren Drängen er sogar sein erstes öffentliches Wunder wirkte) und der von ihm sehr geschätzten Maria Magdalena zwei buchstäblich hervorragende Kandidateinnen gehabt hätte. Es ist zwar richtig, dass der HERR meines Wissens) nicht explizit gesagt hat, dass nur Männer Apostel werden können, aber er hat es de facto so entschieden. Und auch die Apostel selbst hatten es so gehandhabt. Ich denke, wir können nicht umhin, als diese Tatsache, die knapp 2000 Jahre mehr oder weniger eine Selbstverständlichkeit in der Kirche war, endlich auch formal als Dogma zu definieren, um die Unruhe und Verwirrung unter den Gläubigen zu beenden.


3
 

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