Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  3. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  4. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  5. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  6. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  7. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  8. Latein nicht mehr erste Amtssprache im Vatikan
  9. 'Für mich gilt: Mein Leben liegt in der Hand Gottes'
  10. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  11. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  12. R.I.P. Martin Lohmann
  13. "Hassprediger und Hofnarr"
  14. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  15. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...

Ist Pornographie ein Menschenrecht?

16. Februar 2021 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit einem gesellschaftlichen Tabuthema beschäftigen.


Straßburg (kath.net/ECLJ/mk) Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit ein Fall anhängig, wo es um einen slowakischen, wegen Doppelmordes verurteilten Häftling geht, der sich beschwert hat, weil ihm die Gefängnisleitung entsprechend den Haftregeln pornographisches Material weggenommen hat. Seiner Meinung nach verletze das generelle Pornographieverbot im Gefängnis sein Menschenrecht auf Privatsphäre.

Das „europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“, eine christlich orientierte NGO, die vor dem Gerichtshof Partei ergreifen darf, hat zu diesem Fall eine Stellungnahme verfasst. Darin erinnert sie daran, dass nach der Menschenrechtskonvention bestimmte Freiheiten ausdrücklich im Namen der Moral eingeschränkt werden dürften. Pornographie sei in sich unmoralisch, ein guter medizinischer oder erzieherischer Zweck sei nicht bekannt. Vielmehr bestehe das Risiko der Abhängigkeit, besonders im Rahmen der im Gefängnis üblichen Einsamkeit und Untätigkeit. In den Szenen würden Frauen systematisch entwertet, gedemütigt und zu käuflichen Sexobjekten degradiert. Pornographie schädige Paarbeziehungen und das Familienleben, indem sie das gegenseitige Vertrauen untergrabe und sehr häufig zu Gewalt anrege.


Besonders problematisch sei der Konsum bei Sexualstraftätern. Sexuelle Gewalt sei auch in Gefängnissen traurige Realität. Der Staat habe die Pflicht, die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft zu fördern, und dürfe daher dem entgegenstehendes Material konfiszieren.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtshof, der bisher den Schutz der Moral zu Gunsten des freien Privatlebens eher stiefmütterlich behandelt hat, in diesem Fall urteilen wird.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  4. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  5. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  6. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  7. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  8. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  9. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  10. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  11. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  12. "Hassprediger und Hofnarr"
  13. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  14. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  15. "Was kümmert es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz