Ist Pornographie ein Menschenrecht?

16. Februar 2021 in Aktuelles


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit einem gesellschaftlichen Tabuthema beschäftigen.


Straßburg (kath.net/ECLJ/mk) Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit ein Fall anhängig, wo es um einen slowakischen, wegen Doppelmordes verurteilten Häftling geht, der sich beschwert hat, weil ihm die Gefängnisleitung entsprechend den Haftregeln pornographisches Material weggenommen hat. Seiner Meinung nach verletze das generelle Pornographieverbot im Gefängnis sein Menschenrecht auf Privatsphäre.

Das „europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“, eine christlich orientierte NGO, die vor dem Gerichtshof Partei ergreifen darf, hat zu diesem Fall eine Stellungnahme verfasst. Darin erinnert sie daran, dass nach der Menschenrechtskonvention bestimmte Freiheiten ausdrücklich im Namen der Moral eingeschränkt werden dürften. Pornographie sei in sich unmoralisch, ein guter medizinischer oder erzieherischer Zweck sei nicht bekannt. Vielmehr bestehe das Risiko der Abhängigkeit, besonders im Rahmen der im Gefängnis üblichen Einsamkeit und Untätigkeit. In den Szenen würden Frauen systematisch entwertet, gedemütigt und zu käuflichen Sexobjekten degradiert. Pornographie schädige Paarbeziehungen und das Familienleben, indem sie das gegenseitige Vertrauen untergrabe und sehr häufig zu Gewalt anrege.

Besonders problematisch sei der Konsum bei Sexualstraftätern. Sexuelle Gewalt sei auch in Gefängnissen traurige Realität. Der Staat habe die Pflicht, die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft zu fördern, und dürfe daher dem entgegenstehendes Material konfiszieren.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtshof, der bisher den Schutz der Moral zu Gunsten des freien Privatlebens eher stiefmütterlich behandelt hat, in diesem Fall urteilen wird.


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