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48 Demokraten gegen medizinische Betreuung lebend Geborener nach Abtreibung

11. Februar 2021 in Prolife, 12 Lesermeinungen
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Sie konnten den ‚Born-Alive Abortion Survivors Protection Act’ verhindern.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Im US-Senat ist der „Born-Alive Abortion Surivors Protection Act“ gescheitert, der Babys, die nach einer versuchten Abtreibung lebend geboren werden die gleiche medizinische Versorgung garantieren sollte, die jedem Kind zukommt, das in der selben Phase der Schwangerschaft lebend zur Welt kommt. Der Gesetzesvorschlag sah auch vor, dass das Baby anschließend an die Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht werden muss.


52 Senatoren stimmten für den Gesetzesvorschlag, 48 dagegen. Zur Verabschiedung wäre eine Mehrheit von 60 Senatoren notwendig gewesen. Alle 50 Senatoren der Republikanischen Partei und zwei Demokraten stimmten dafür, 48 Demokraten dagegen.

Die Abstimmung zeige, „wie extrem die Mehrheit der Demokratischen Senatoren sind“, sagte Carol Tobias von der Lebensschutzorganisation „National Right to Life“. Der „Born-Alive Abortion Surivors Protection Act“ habe nichts mit Abtreibung zu tun, aber Pro-Abtreibungsgruppen und ihre Verbündeten im Senat hätten versucht, die Abstimmung darüber zu einer Abtreibungsfrage zu stilisieren. „Eine nachgeburtliche Abtreibung gibt es nicht“, betonte Tobias. Ein Kind nach der Geburt sterben zu lassen ist nach ihrer Ansicht Infantizid.

Im Jahr 2002 wurde der „Born-Alive Infants Protection Act“ einstimmig vom US-Kongress beschlossen. Dieses Gesetz legt fest, dass Babys, die lebend geboren sind, als Personen zu behandeln sind. Indirekt ist aus diesem Gesetz eine Verpflichtung zur medizinischen Versorgung abzuleiten. Gegner des abgelehnten „Born-Alive Abortion Surivors Protection Act“ vertreten die Ansicht, das geltende Gesetz erfasse die Problematik lebend Geborener bereits. Lebensschutzorganisationen weisen darauf hin, dass Babys die eine Abtreibung überleben, nicht immer wie Personen behandelt werden und ihnen die notwendige medizinische Versorgung vorenthalten werde. Der „Born-Alive Abortion Surivors Protection Act“ würde dies eindeutig klären.

 


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