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Schweiz: Einzig das Bistum Chur hat sich bisher positiv zur Instruktion aus Rom geäußert

14. August 2020 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Dagegen kritisierte ausgerechnet Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, die vatikanische Instruktion sei «theologisch defizitär und klerikalistisch verengt».


Basel-St. Gallen-Chur (kath.net) Die im Auftrag von Papst Franziskus von der Kleruskongregation am 20. Juli veröffentlichte Instruktion «Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde» wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz von einigen Bischöfen abgelehnt. Auch wenn die Instuktion im Wesentlichen nichts Neues sagt in Bezug auf die sakramental begründete Leitungsaufgabe in der katholischen Kirche, die an die Priesterweihe geknüpft ist und die in der katholischen Kirche nur von Priestern wahrgenommen werden kann, lehnen viele deutschsprachige Bischöfe die Instruktion ab und wollen diese ignorieren, um weiterhin einen Sonderweg gehen zu können. So betonte Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, die vatikanische Instruktion sei «theologisch defizitär und klerikalistisch verengt». Der Präsident der Bischofskonferenz möchte, dass auch Laien und Frauen die Kirche mitleiten. Auch Markus Büchel, der Bischof von Sankt Gallen, hat sich ablehnend zur Instruktion aus Rom geäußert (Siehe Link).


Es geht dem Bischof von Sankt Gallen darum, dass ein «Seelsorgeteam» alles machen kann: die Arbeit verteilen, die Seelsorge organisieren und den Teamleiter wählen. Der Priester ist noch für die sakramentalen Vollzüge da und für rein Rechtliches, das man kirchenrechtlich nicht anders lösen kann. Faktisch arbeiten viele Priester längst unter einem Laien. Und daran will das Bistum Sankt Gallen festhalten. Die Stellungnahme aus Sankt Gallen steht auch im Zusammenhang mit älteren Weisungen von Bischof Markus Büchel für die Seelsorgeeinheiten sehen. Was dort in Nr. 3 und Nr. 4 steht, ist unvereinbar mit der Lehre der Kirche und natürlich auch mit der neuen Instruktion der Kleruskongregation. Passus Nr. 3 und Nr. 4 zeigen klar, dass der Boden der kirchlichen Lehre mit Segen des Bischofs von Sankt Gallen verlassen worden ist.

Einzig das Bistum Chur hat sich bisher positiv zur Instruktion aus Rom geäußert. Die Mitteilung im Wortlaut:

Das Bistum Chur fühlt sich durch die neue Instruktion bestätigt. Die vom Bistum 2010 erlassene Rahmenordnung für Seelsorgeräume entspricht bereits dem, was die Instruktion verlangt. Hauptverantwortung und Leitung wird nicht an ein Team delegiert, sondern vom Pfarrer (Siehe Link).

   Zur Umsetzbarkeit: Auf der praktisch-administrativen  Ebene wird der Seelsorgeraumpfarrer vom Seelsorgeraumassistenten entlastet. 2017 wurde von den deutschschweizer Diözesen eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Generalvikar Martin Grichting gebildet, welche den Lehrgang „Leitungsassistenz“ erarbeitet hat. Leitungsassistentinnen und -assistenten, die sich aus dem Bereich Pfarreisekretariat oder kirchlichen Quereinsteigern rekrutieren, sollen die organisatorisch stark geforderten Seelsorgeraumpfarrer entlasten. Dies dient der Umsetzbarkeit der theologischen und kirchenrechtlichen Vorgaben, welche das neue Direktorium macht. Der Lehrgang ist bereits erfolgreich gestartet (Siehe Link).

   

 


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