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Künftig 19% Umsatzsteuer auf den Pfarrfestkaffee

7. Mai 2020 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Deutschland: Kirchengemeinden sind beunruhigt, denn die Neubestimmungen ziehen einen hohen Aufwand in den Dokumentationspflichten nach sich.


Hannover-Bonn (kath.net) In Zukunft werden alle privatrechtlichen Umsätze von den Finanzämtern zusammengerechnet, wer dann die „Kleinunternehmergrenze“ in Höhe von 22.000 überschreitet, muss Umsatzsteuer zahlen, erläuterte der Teamleiter Umsatzsteuer für die Evangelische Kirche von Westfalen, Tobias Gäbel, gegenüber „evangelisch.de“. Kirchengemeinden seien beunruhigt, auch deshalb, weil diese Neuregelung beträchtliche Dokumentationspflichten und somit erhebliche Mehrarbeit nach sich zöge, zitiert „evangelisch.de“ die Steuerexpertin der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Eva Scheidemantel. Bisher waren Pfarrgemeinden nur umsatzsteuerpflichtig, wenn sie mit einem „Betrieb gewerblicher Art“ (dazu zählen bsp. Reisen, Basare oder Anzeigenverkäufe für den Gemeindebrief) jährliche Einnahmen von jeweils über 35.000 Euro hatten. Möglicherweise wird für diese Neuregelung noch eine Übergangszeit bis 2022 erreicht.


Nicht besteuerbar bleiben Kitabeiträge, Nutzungsgebühren für Gräber, aber auch Konfirmantenfahrten, Pfarrerausbildung, Opferkerzenverkauf und katholische Messstipendien. Für weitere Betätigungen werden Steuerbefreiungen eingeräumt, dies betrifft Vermietungen, Jugend- und Kirchenchorarbeit. Allerdings müssen auch diese Umsätze zunächst dokumentiert werden. Die Neuregelung wird zu einem hohen Aufwand für die Pfarrgemeinden führen.


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Lesermeinungen

 Andrzej123 8. Mai 2020 
 

@Pluto 16: effektive Höhe der Mehrwertsteuer

"Selbst wer unter der Brücke oder im Pappkarton schläft, ums nackte überleben kämpft, und sich mit erbetteltem Geld etwas zu essen oder trinken kauft bezahlt Mehrwertsteuer für alles was er kauft, überwiegend 19%, fast ein Fünftel."
Das ist so nicht ganz richtig:
Der Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel inkl. Imbiss - oder To Go Verzehr beträgt 7%.
Dieser Satz wird für Unternehmer fällig mit Umsatz > 22.000 pa. Bezogen auf den bezahlten Brutto Preis sind es 6,5%.
Hiervon zieht der Unternehmer seine Vorsteuer für Wareneinsatz (bei Lebensmitteln 7%), Energiekosten (19%), evtl Gewerbemiete (19%) usw ab, so dass dann von dem Brutto Verkaufspreis bei Lebensmitteln bzw To Go Verzehr, inkl. Verzehr am Imbiss, vielleicht 2-3% ans Finanzamt fließen.

Im Grundgedanken, dass die Umsatzsteuer rechtswidrig ist, da sie letztlich das nackte Leben besteuert, stimme ich Dir aber absolut zu.
Ebenso ist es richtig, dass der Unternehmer als Steuereintreiber eingesetzt wird.


2
 
 Pluto16 7. Mai 2020 
 

Zöllnertätigkeit

Nicht die Unternehmer bezahlen die Mehrwertsteuer, sondern immer der Endkunde.
Selbst wer unter der Brücke oder im Pappkarton schläft, ums nackte überleben kämpft, und sich mit erbetteltem Geld etwas zu essen oder trinken kauft bezahlt Mehrwertsteuer für alles was er kauft, überwiegend 19%, fast ein Fünftel.
Die Unternehmer werden gezwungen als Steuereintreiber für den Staat tätig zu werden, nicht nur bei der Mehrwertsteuer. Sie sind Zöllner in einem System der Vielfachbesteuerung.
Wenn Religionsgemeinschaften zwangsweise zu Zöllnern degradiert werden, zu Steuereintreibern des Staates, dann sehe ich in der erzwungenen Zöllnertätigkeit das Problem und nicht im bürokratischen Aufwand dafür.
Kommt als nächstes die Besteuerung der Spenden, vielleicht als "Solidarbeitrag" bezeichnet?


4
 
 Stephan M. 7. Mai 2020 
 

Verpennt!

Die Sache ist nicht neu, wird jetzt aber ab 2021 entgültig fällig. Der Haken der Geschichte liegt wieder einmal in Brüssel. Die Bischofskonferenzen aber auch alle betroffenen außerkirchlichen Vereine haben es verpennt, zu intervenieren. Es geht nicht nur um Kaffee! Es geht um unterschiedlich hohe Milchanteile (unterschiedlicher Steuersatz), wann und wo er getrunken wird oder Opferkerzen (in der Kirche entzündet oder mit nach Hause genommen). Das muß alles sauber dokumentiert sein, sonst schlägt man mit Gummiparagraphen schätzend zu! Die Steuerprüfer stehen schon in den Startlöchern und die haben monatliche Vorgaben, was sie mindestens an Nachzahlungen zu erbringen haben. Das sind keine Problemchen! Wir werden alle miteinander ein blaues Wunder erleben!


6
 
 Bebe 7. Mai 2020 
 

was für Sorgen...

Wenn sie sich auch so um die Seelen sorgen würden, wie ums Geld...


7
 

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