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Abtreibungen nur noch bei Lebensgefahr für Mutter5. November 2019 in Prolife, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Flensburg: Die (katholischen) Malteser und die (evangelische) Diakonie werden in gemeinsamem projektierten Großklinikum kaum Abtreibungen durchführen - UPDATE: Reaktion des Erzbistums Hamburg auf kath.net-Presseanfrage
Flensburg (kath.net) Das erste ökumenische Großklinikum soll 2014 in Flensburg entstehen. Für die katholische Seite hat der Geschäftsführer des katholischen St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, Klaus Deitmaring, dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) gesagt: Die Beschränkung bei Abtreibungen sei eine ethisch-moralische, grundsätzliche Position der katholischen Kirche, dies sei in den Gesprächen über den Zusammenschluss der Krankenhäuser nicht verhandelbar gewesen. Abtreibungen würden künftig nur noch bei Lebensgefahr für die Mutter durchgeführt werden. Der Vorstandsvorsitzende der Diako, Pastor Wolfgang Boten, sagte dem NDR, man habe in diesem Punkt nachgeben müssen. Beide Verantwortlichen betonten gleichzeitig, dass 90 Prozent der Abtreibungen sowieso bei den Frauenärzten ambulant vorgenommen werden würden, Abtreibungen also nicht Aufgabenbereich von Krankenhäusern seien. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur idea. 
Der Vorsitzende der Flensburger Evangelischen Allianz, der Physiker Heinz-Peter Mauelshagen, begrüßte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea die Entscheidung. Er erläuterte, dass er hinter der Kritik, die dazu inzwischen zu vernehmen sei, eine Kampagne gegen die christlichen Träger der neuen Klinik vermute. UPDATE 5.11.2019 Auf Nachfrage von kath.net antwortete Manfred Nielen, der Pressesprecher des Erzbistums Hamburg: "Das Erzbistum Hamburg war an den Gesprächen, die zu diesen Festlegungen geführt hat, beteiligt. Die Kritik daran haben wir zur Kenntnis genommen."
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Lesermeinungen| | Diasporakatholik 5. November 2019 | | | | Negativer Kommentar dazu in unserer Zeitung Neben der entsprechenden sachlichen Meldung fühlte sich ein Redakteur unserer Zeitung noch zu einem negativen Kommentar zu der getroffenen Entscheidung bemüßigt, dass im künftigen Krankenhaus keine Abtreibungen mehr durchgeführt werden [außer dem gen. medizin. Ausnahmefall].
Hinweis an ihn, doch die durch Art.4(1) des bundesdeutschen Grundgesetzes garantierte und vom Gesetzgeber zu schützende Gewissensfreiheit zu respektieren, die schließlich auch für das Gewissen gläubiger Katholiken gilt, brachte bis dato keine Antwort. |  4
| | | | | nazareth 5. November 2019 | | | |
Danke für diese konsequente Haltung in Zeiten wie diesen! |  3
| | | | | doda 4. November 2019 | |  | Ja, einzig richtig ist: "Jede direkte Abtreibung ist immer unerlaubt, ausnahmslos!" Weil meine Mutter das verstanden und gelebt hat, widerstand sie dem Druck der Ärzte - und wir beide dürfen leben. |  8
| | | | | Kleine Maus 4. November 2019 | | | | Endlich mal eine gute Nachricht, nachdem erst kürzlich in einer Beratungsstelle von "Pro Femina" (leisten sehr gute Beratung ohne "Beratungsschein")durch mutwillige Zerstörung ein großer Sachschaden entstanden war und die SPD (das ist eine Schande für eine Partei, die doch die "kleinen Leute" vertreten wollte)sogar das Verbot dieser Beratungen durchsetzen will.
Zum Punkt "Lebensgefahr": Es gibt ganz seltene medizinischen Fälle, in denen wirklich Lebensgefahr für die Mutter besteht. Da der Arzt verpflichtet ist, Leben zu retten, ist er hier wohl logischerweise verpflichtet, wenigstens ein Leben (das der Mutter) zu retten, wenn er schon nicht beide (Mutter und Kind) retten kann. Ich hoffe nun ganz stark, dass der Begriff "Lebensgefahr" nun wirklich so streng medizinisch ausgelegt wird (ein behindertes Kind z.B. bedeutet nun wirklich keine Lebensgefahr für die Mutter) und dass die Verantwortlichen da nicht wieder umfallen. Wie von evang. Seite auch nur ein Anflug von Kritik kommen kann, ist mir absolut unverständlich. |  4
| | | | | Andrzej123 4. November 2019 | | | | "Lebensgefahr der Mutter" In der Realität geht es meist nicht um die praktisch medizinisch nicht existente Lebensgefahr, sondern um die behauptete "Gefährdung der psychischen Gesundheit" oder die "Selbstmordgefahr" der Mutter.
Von diesen beiden Artefakten ist im "Kompromiss" nun der erste gestrichen, was letztlich praktisch keine Bedeutung hat.
Im Klartext: Ein auch unter katholischem Label operierendes Krankenhaus wird Spätabtreibungen bei behinderten und ggf auch nicht behinderten Kindern durchführen.
Gabs das bisher auch schon? |  5
| | | | | Zeitzeuge 4. November 2019 | | | | Jede direkte Abtreibung ist immer unerlaubt, ausnahmslos! Im Link ein lehramtliches Dokument, das
auch die Malteser verpflichtet! www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20090711_aborto-procurato_ge.html |  7
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