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| ![]() Bayrischer Kreuz-Erlass: Kurienkardinal warnt vor Verzweckung3. Dezember 2018 in Aktuelles, 66 Lesermeinungen Ravasi zu Söder-Erlass: Präsenz religiöser Zeichen in der Öffentlichkeit darf Trennung von Glaube und Politik nicht unterlaufen Rom-München (kath.net/KAP) Mit Blick auf den Kreuz-Erlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich Kurienkardinal Gianfranco Ravasi (Archivfoto) gegen eine Instrumentalisierung ausgesprochen. Das christliche Symbol dürfe nicht politisch verzweckt werden. Dies wolle er unmissverständlich klar machen, sagte der Präsident des Päpstlichen Kulturrats der römischen Tageszeitung "Il Messaggero" (Samstag). Söder hatte durchgesetzt, dass im Eingangsbereich bayerischer Behörden seit dem 1. Juni verpflichtend ein Kreuz hängen muss. Religiöse Zeichen, die zum kulturellen Erbe einer Nation gehörten, könnten nur dann im öffentlichen Raum wiedereingeführt werden, wenn man der Trennung zwischen Glaube und Politik Rechnung trage. Zur konkreten Präsenz von Kreuzen oder Weihnachtskrippen sagte der Kardinal, dies sei dort sinnvoll, wo es eine Gemeinschaft gebe, die sich in diesen Symbolen wiedererkenne. Zur Frage einer Umwidmung von Kirchen zu Moscheen sagte Ravasi, wenn es seitens einer islamischen Gemeinde Bedarf nach einer Gebetsstätte gebe, solle man eine den religiösen Anforderungen entsprechende Moschee bauen. Dies sei weniger schwierig, als eine unbenutzte Kirche in eine Moschee umzuwandeln. Dazu seien die beiden Gottesdiensträume zu unterschiedlich. Auch eine Moschee könne "ein neues Zeichen in einem Wohnviertel" werden. Dies sei in vielen US-amerikanischen Städten schon der Fall, sagte der Kardinal. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKreuz
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