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26. Juni 2018 in Aktuelles, 25 Lesermeinungen
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Emeritierter Kurienkardinal: Der nichtkatholische Christ sollte die Realpräsenz sowie den „recht verstandenen Opfercharakter der Eucharistie“ gläubig bejahen sowie „Offenheit für die Gemeinschaft der katholischen Kirche“ mitbringen.


Vatikan (kath.net) Es gebe keinen Rechtsanspruch und keine automatische Zulassung zur Kommunion. Darauf macht der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper in einem Beitrag zur „Herder Korrespondenz“ aufmerksam. Er erinnert an das Pauluswort, wonach sich jeder prüfen solle, bevor er vom Altar esse und trinke, denn wer dies tue, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der esse sich das Gericht (1 Kor 11,28ff). „Darum ist geistliche Unterscheidung der beiden Ehepartner nötig, um nach reiflicher Überlegung und Beratung zu der Überzeugung zu kommen, gemeinsam das Ja zum eucharistischen Glauben der Kirche sprechen und gemeinsam zur Kommunion hinzutreten zu können.“ Wenn sich ein Ehepaar aber als nicht so weit sehe, „das Amen des Glaubens mit innerer Überzeugung gemeinsam zu sprechen, oder wenn der nicht katholische Ehepartner in Loyalität zu seiner Kirche sich gehalten sieht, den Schritt in die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche nicht tun zu sollen“, so könnten die beiden dennoch gemeinsam vortreten und „der nichtkatholische Christ“ könne „die rechte Hand auf das Herz legen und de Segen empfangen“. Dadurch sei der nichtkatholische Christ nicht ausgeschlossen, sondern er nehme „auf die ihm mögliche Weise an der Eucharistie teil“. Kasper berichtet, dass er diese „bewährte Praxis“ in den skandinavischen und angelsächsischen Ländern regelmäßig erlebt habe und warb dafür, dass sie auch hierzulande mehr bekannt werde. Denn dies lasse „ohne jede Diskriminierung“ „jedem die Freiheit, gemäß seiner Glaubensüberzeugung zu entscheiden“.


Außerdem machte Kasper deutlich darauf aufmerksam, dass es für einen „geistlich fruchtbaren Empfang der Kommunion“ nicht genüge, sein Ja nur mit Mund und Herzen zu sprechen, sondern „das Ja muss auch durch das Leben aus dem Glauben gedeckt sein. Wenn dies alles der Fall ist, ist nach katholischer Lehre im Einzelfall auch für den nichtkatholischen Christen die Teilnahme an der Kommunion möglich“. Der aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart stammende Theologe weist darauf hin, dass auch Papst Johannes Paul II. selbst mehrfach nichtkatholischen Christen die Kommunion gereicht habe.

Kasper lässt hier allerdings leider unerwähnt, dass die gewohnheitsmäßige Kommunion aller Katholiken bei jeder Messe (obendrein angesichts des faktischen Schwindens des Beichtsakramentes) das Kriterium der Deckung durch das Leben aus dem Glauben wohl ebenfalls keineswegs immer erfüllt.

Der nichtkatholische Christ sollte nach Einschätzung von Kardinal Kasper, wenn er die Eucharistie empfangen möchte, die Realpräsenz sowie den „recht verstandenen Opfercharakter der Eucharistie“ gläubig bejahen. „Ebenso schließt die gläubige Mitfeier der katholischen Liturgie, in welcher als Zeichen der Gemeinschaft der Name des Papstes und des Bischofs jeweils genannt werden, Offenheit für die Gemeinschaft der katholischen Kirche ein“, erläuterte der emeritierte Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen.

Grundsätzlich habe die Deutsche Bischofskonferenz aber „gut daran getan, sich mit großer Mehrheit für eine amtliche Lösung im begründeten Einzelfall zu entscheiden“, allerdings sei die öffentliche Auseinandersetzung darüber schädlich für das „Ansehen der Kirche und des Episkopats“.


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