Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Maria - Causa Salutis
  3. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  4. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  5. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  6. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  7. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  8. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  9. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  10. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  11. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  12. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  13. Wenn der Papst die Kardinäle ruft
  14. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  15. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung

Tipi: Scharia gehört nicht zu den rechtsstaatlichen Werten

22. Dezember 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ismail Tipi/CDU: Unser freiheitlich demokratisches Land basiert auf rechtsstaatlichen Werten, die Scharia gehört nicht dazu - Europäischer Gerichtshof entschied, dass Scharia-SCheidung in Deutschland nicht anerkannt werden muss


Wiesbaden (kath.net) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht nicht anerkannt werden muss in Deutschland. Damit widersprach er einer Entscheidung aus München. Dabei ging es konkret um einen Fall, bei dem ein Mann sich in Syrien durch eine einseitige Erklärung von einem geistlichen Gericht von seiner Frau hat scheiden lassen. Der Präsident des Oberlandesgerichts München erkannte diese „Privatscheidung“ unter Berufung auf EU-Vorgaben an.


„Diese EU-Verordnung bezieht sich auf staatliche Gerichte oder öffentliche Behörden. Dieses Urteil macht deutlich, dass Scharia-Gerichte nicht dazu gehören. Scharia hat in unseren Gerichten und bei unseren Richtersprüchen nichts zu suchen. Rechtsprechungen im Sinne der Scharia oder die Anerkennung solcher durch Scharia-Gerichte getroffenen Entscheidungen gehören nicht hierher“, sagte dazu der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi, wie einer Presseaussendung zu entnehmen war

„Es ist wichtig, dass wir hier ganz klar trennen und gegen die Anwendung der Scharia vorgehen. Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben. Wir sind ein freiheitlich demokratisches Land, das auf rechtsstaatlichen Werten basiert. Scharia oder auch Parallelgesellschaften gehören nicht dazu und dürfen wir bei uns nicht zulassen.“

Archivfoto MdL Tipi (c) Ismail Tipi


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  2. Zwischen Wölfen und Brüdern
  3. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  4. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  5. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  6. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  7. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  8. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  9. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes
  10. US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  4. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  5. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  6. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  7. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  8. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  9. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  10. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  11. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  12. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  13. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  14. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  15. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz