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Tipi: Scharia gehört nicht zu den rechtsstaatlichen Werten

22. Dezember 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Ismail Tipi/CDU: Unser freiheitlich demokratisches Land basiert auf rechtsstaatlichen Werten, die Scharia gehört nicht dazu - Europäischer Gerichtshof entschied, dass Scharia-SCheidung in Deutschland nicht anerkannt werden muss


Wiesbaden (kath.net) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht nicht anerkannt werden muss in Deutschland. Damit widersprach er einer Entscheidung aus München. Dabei ging es konkret um einen Fall, bei dem ein Mann sich in Syrien durch eine einseitige Erklärung von einem geistlichen Gericht von seiner Frau hat scheiden lassen. Der Präsident des Oberlandesgerichts München erkannte diese „Privatscheidung“ unter Berufung auf EU-Vorgaben an.


„Diese EU-Verordnung bezieht sich auf staatliche Gerichte oder öffentliche Behörden. Dieses Urteil macht deutlich, dass Scharia-Gerichte nicht dazu gehören. Scharia hat in unseren Gerichten und bei unseren Richtersprüchen nichts zu suchen. Rechtsprechungen im Sinne der Scharia oder die Anerkennung solcher durch Scharia-Gerichte getroffenen Entscheidungen gehören nicht hierher“, sagte dazu der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi, wie einer Presseaussendung zu entnehmen war

„Es ist wichtig, dass wir hier ganz klar trennen und gegen die Anwendung der Scharia vorgehen. Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben. Wir sind ein freiheitlich demokratisches Land, das auf rechtsstaatlichen Werten basiert. Scharia oder auch Parallelgesellschaften gehören nicht dazu und dürfen wir bei uns nicht zulassen.“

Archivfoto MdL Tipi (c) Ismail Tipi


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