Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Sadomasochistische Gruppe auf dem Katholikentag in Würzburg
  2. Vom Streuner zum Messdiener: Welpe „Johnny“ findet ein neues Zuhause
  3. Selektive Wahrheiten und die römische Geduld
  4. GAME OVER! - Vatikan erteilt deutschem Segnungs-Leitfaden am Mittwoch nochmals eine klare Absage!
  5. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe
  6. Kommen kirchenrechtliche Sanktionen für deutsche Bischöfe?
  7. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  8. Vom Segen Gottes und dem Fake-Segen dieser Welt
  9. Kirche wirke oft wie ein 'woker Diskutierverein'
  10. Ein Jahr Papst Leo XIV.
  11. Ein Moment zum Schämen
  12. „Klimaschützer“ fliegen am häufigsten
  13. Pompei: Keine irdische Macht wird die Welt retten!
  14. Solschenizyns düstere Prognose: Wenn die Seele der Zivilisation stirbt
  15. Ein Akt der Demut?

Tipi: Scharia gehört nicht zu den rechtsstaatlichen Werten

22. Dezember 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ismail Tipi/CDU: Unser freiheitlich demokratisches Land basiert auf rechtsstaatlichen Werten, die Scharia gehört nicht dazu - Europäischer Gerichtshof entschied, dass Scharia-SCheidung in Deutschland nicht anerkannt werden muss


Wiesbaden (kath.net) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht nicht anerkannt werden muss in Deutschland. Damit widersprach er einer Entscheidung aus München. Dabei ging es konkret um einen Fall, bei dem ein Mann sich in Syrien durch eine einseitige Erklärung von einem geistlichen Gericht von seiner Frau hat scheiden lassen. Der Präsident des Oberlandesgerichts München erkannte diese „Privatscheidung“ unter Berufung auf EU-Vorgaben an.


„Diese EU-Verordnung bezieht sich auf staatliche Gerichte oder öffentliche Behörden. Dieses Urteil macht deutlich, dass Scharia-Gerichte nicht dazu gehören. Scharia hat in unseren Gerichten und bei unseren Richtersprüchen nichts zu suchen. Rechtsprechungen im Sinne der Scharia oder die Anerkennung solcher durch Scharia-Gerichte getroffenen Entscheidungen gehören nicht hierher“, sagte dazu der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi, wie einer Presseaussendung zu entnehmen war

„Es ist wichtig, dass wir hier ganz klar trennen und gegen die Anwendung der Scharia vorgehen. Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben. Wir sind ein freiheitlich demokratisches Land, das auf rechtsstaatlichen Werten basiert. Scharia oder auch Parallelgesellschaften gehören nicht dazu und dürfen wir bei uns nicht zulassen.“

Archivfoto MdL Tipi (c) Ismail Tipi


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Sadomasochistische Gruppe auf dem Katholikentag in Würzburg
  3. GAME OVER! - Vatikan erteilt deutschem Segnungs-Leitfaden am Mittwoch nochmals eine klare Absage!
  4. Selektive Wahrheiten und die römische Geduld
  5. Kommen kirchenrechtliche Sanktionen für deutsche Bischöfe?
  6. Vom Streuner zum Messdiener: Welpe „Johnny“ findet ein neues Zuhause
  7. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  8. Kirche wirke oft wie ein 'woker Diskutierverein'
  9. Pompei: Keine irdische Macht wird die Welt retten!
  10. Besuch einer LGBTQ-Gemeinde
  11. Vom Segen Gottes und dem Fake-Segen dieser Welt
  12. Überraschendes Blutwunder in Neapel bei Papstbesuch
  13. 'Der Papst sollte diese wöchentlichen Presse-Mehrkämpfe unterlassen'
  14. Wenn die Wahrheit unglaubwürdig ist: Bankmitarbeiterin beendete Telefonat mit Papst Leo
  15. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz