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| Tipi: Scharia gehört nicht zu den rechtsstaatlichen Werten22. Dezember 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung Ismail Tipi/CDU: Unser freiheitlich demokratisches Land basiert auf rechtsstaatlichen Werten, die Scharia gehört nicht dazu - Europäischer Gerichtshof entschied, dass Scharia-SCheidung in Deutschland nicht anerkannt werden muss Wiesbaden (kath.net) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht nicht anerkannt werden muss in Deutschland. Damit widersprach er einer Entscheidung aus München. Dabei ging es konkret um einen Fall, bei dem ein Mann sich in Syrien durch eine einseitige Erklärung von einem geistlichen Gericht von seiner Frau hat scheiden lassen. Der Präsident des Oberlandesgerichts München erkannte diese Privatscheidung unter Berufung auf EU-Vorgaben an. Diese EU-Verordnung bezieht sich auf staatliche Gerichte oder öffentliche Behörden. Dieses Urteil macht deutlich, dass Scharia-Gerichte nicht dazu gehören. Scharia hat in unseren Gerichten und bei unseren Richtersprüchen nichts zu suchen. Rechtsprechungen im Sinne der Scharia oder die Anerkennung solcher durch Scharia-Gerichte getroffenen Entscheidungen gehören nicht hierher, sagte dazu der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi, wie einer Presseaussendung zu entnehmen war Es ist wichtig, dass wir hier ganz klar trennen und gegen die Anwendung der Scharia vorgehen. Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben. Wir sind ein freiheitlich demokratisches Land, das auf rechtsstaatlichen Werten basiert. Scharia oder auch Parallelgesellschaften gehören nicht dazu und dürfen wir bei uns nicht zulassen. Archivfoto MdL Tipi (c) Ismail Tipi Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGesellschaft
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