Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
  2. „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
  3. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  4. Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
  5. Ein unvermeidliches Schisma?
  6. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  7. Écône, zum Zweiten
  8. Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
  9. Leo XIV. auf Lampedusa: Zum Nächsten wird man!
  10. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  11. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  12. Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
  13. Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
  14. Ignat Solschenizyn: ‚… wir wurden um unseren kostbarsten Besitz gebracht: unser inneres Leben‘
  15. Kirche SOS

Deutschland möchte 'inter-/divers'-Geschlecht einführen

9. November 2017 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Umgang mit Menschen, die bei der Geburt sowohl männliche wie auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, soll nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt werden.


Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgerichtshof möchte, dass zukünftig neben männlich und weiblich auch ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein soll. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber laut Medienberichten ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.


Personen, die sich aufgrund biologischer Vorgegebenheiten dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren – aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, so argumentierte das Bundesverfassungsgericht. Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.

Immer wieder kommen Kinder auf die Welt, die Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufweisen, oft sind diese Menschen auch genetisch weder klar als Mann oder Frau zuordenbar.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (c) Petra Lorleberg/kath.net


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutschland

  1. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  2. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  3. Deutsche Kirchenstatistik 2023: 20 Mill. 'Katholiken', aber nur 1,26 Mill. besuchen die Hl. Messe
  4. 131 Kirchenschließungen in Deutschland in 5 Jahren
  5. Neokolonialistische Außenpolitik auf marxistischem Boden
  6. Wohin steuert die katholische Kirche in Deutschland
  7. Das bundesdeutsche Bermuda-Dreieck der Großideologen
  8. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  9. „Ohne Priester keine Kirche Jesu Christi“
  10. FDP-Tänzer wollen mit Urheberrecht Lebensschützern den Mund verbieten






Top-15

meist-gelesen

  1. Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
  2. Écône, zum Zweiten
  3. Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
  4. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  5. „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
  6. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  7. Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
  8. Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
  9. Papst zieht auch in Castel Gandolfo zurück in seinen Palast
  10. Ignat Solschenizyn: ‚… wir wurden um unseren kostbarsten Besitz gebracht: unser inneres Leben‘
  11. Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
  12. Kirche SOS
  13. Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe
  14. Leo XIV. auf Lampedusa: Zum Nächsten wird man!
  15. Leo XIV. überarbeitet Franziskus-Reform für Diözese Rom

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz