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Sterbehilfe: Warten auf Reaktion von Orden auf Papst-Ultimatum

11. August 2017 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Bis Ende August müssen die Brüder des belgischen Zweigs des Ordens "Broeders van Liefde" ihrer römischen Ordenszentrale schriftlich versichern, dass sie die katholische Lehre voll unterstützen und von aktiver Sterbehilfe in psychiatrischen Kliniken


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der in Belgien tätige Orden "Broeders van Liefde" hat bislang nicht auf die Aufforderung des Vatikan reagiert, von aktiver Sterbehilfe in seinen psychiatrischen Kliniken abzurücken. Man habe die Anforderung aus Rom erhalten, aber noch nicht geantwortet, sagte Mattias De Vrendt, Sprecher des belgischen Ordenszweiges, laut Radio Vatikan (Donnerstagabend). Er bestätigte, dass die Hospitäler seines Ordens Aufforderungen von kranken Patienten zu "Euthanasie" erhalten hätten. Er konnte aber nicht sagen, ob irgendwelche entsprechenden Maßnahmen durchgeführt worden seien.


Bis Ende August müssen die Brüder des Ordens ihrer römischen Ordenszentrale schriftlich versichern, dass sie die katholische Lehre voll unterstützen. Demnach muss menschliches Leben "immer respektiert und absolut geschützt werden, vom Moment der Empfängnis bis zum natürlichen Ende". Papst Franziskus persönlich hat den Angaben zufolge die Fristsetzung bis Monatsende gebilligt.

Der belgische Zweig des in 31 Ländern aktiven und weltweit 603 Mitglieder zählenden Ordens hatte Ende April angekündigt, dass er aktive Sterbehilfe bei psychischen Leiden nicht mehr grundsätzlich ausschließe. "Wir nehmen unerträgliches und aussichtsloses Leiden und die Bitte um aktive Sterbehilfe von Patienten ernst", hieß es damals in einer Erklärung des Ordens. Das gelte jedoch nur für Fälle, in denen es "keine vernünftige alternative Behandlung" gebe, so der Orden, der in Belgien 15 psychiatrische Zentren betreibt.

Der in Rom ansässige Generalobere des Ordens, Rene Stockman, hatte sich bereits vor Monaten deutlich gegen das Vorgehen des belgischen Ordenszweigs ausgesprochen. "Wir können nicht akzeptieren, dass aktive Sterbehilfe in den Mauern unserer Institution durchgeführt wird", sagte Stockman.

Das jetzige Schreiben aus Rom kündigt für Brüder, die ihre Unterschrift verweigern, kirchenrechtliche Sanktionen an. Für den Orden selbst könnte es den Ausschluss aus der Kirche nach sich ziehen, wenn er seine Politik nicht ändere.

Tötung auf Verlangen oder "aktive Sterbehilfe" ist in den Niederlanden ("Euthanasie"), Belgien und Luxemburg unter bestimmten Bedingungen straffrei. In Belgien können auch Patienten mit "unerträglichen" psychischen Leiden Sterbehilfe beantragen.


Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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