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| ![]() Kardinal Pell: Gewissen heißt nicht Recht auf Eigensinn30. November 2016 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen Niemand erhalte den Rat, einfach seinem Gewissen zu folgen, wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, sondern meistens in Fragen der Sexualmoral und des Lebensschutzes London (kath.net/jg) Das Gewissen muss sich stets an der geoffenbarten Wahrheit und dem moralischen Gesetz orientieren, betonte George Kardinal Pell bei einem Vortrag in London. Viele praktizierende Katholiken seien wegen falscher Theorien über den Zusammenhang von Gewissen und Moralgesetz entnervt, fügte er wörtlich hinzu. Das Konzept vom Primat des Gewissens könne desaströse Folgen für die Kirche haben, wenn das Gewissen nicht anhand der geoffenbarten Lehre und dem moralischen Gesetz gebildet sei. Pell zitierte in diesem Zusammenhang den seligen Kardinal John Henry Newman, der eine schlechte Fälschung des Gewissensbegriffes deutlich abgelehnt hatte, welche das Gewissen als Recht auf Eigensinn definiere. Newman habe Pius IX. und Gregor XVI. verteidigt, die ein Gewissen ohne Bezug zu Gott und das Naturrecht zurückgewiesen hätten. Kardinal Pell würdigte den heiligen Papst Johannes Paul II. und seine beiden Enzykliken Veritatis splendor und Evangelium vitae. In beiden Schreiben begründe Johannes Paul II., warum das Moralgesetz in allen Fällen bindend sei. Der Vorrang des Gewissens gelte offenbar vor allem in der Sexualmoral und im Lebensschutz. Niemand erhalte je den Rat einfach seinem Gewissen zu folgen wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, merkte der Kardinal an. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGewissen
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