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Ismail Tipi: Kinderehen ohne Wenn und Aber verbieten

2. November 2016 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Landtagsabgeordneter kritisiert Bundesjustizminister Heiko Maas: „Mit seinem Vorschlag handelt er gegen unsere Werteordnung. Wir dürfen hier in Deutschland kein Auge zudrücken beim Thema Kinderehe.“


Wiesbaden (kath.net/pm) „Das Wohl der Kinder sollte in unserem Land oberste Priorität haben. Deshalb müssen wir endlich Schritte einleiten, die Ehen mit Kindern unter 18 Jahren verbieten“, fordert der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi. Aktuell ist dieses Thema vor allem durch die Flüchtlingswelle geworden. Seitdem ist die Zahl der Kinderehen drastisch gestiegen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden im Juli dieses Jahres 1.475 verheiratete Jugendliche in Deutschland verzeichnet. Davon waren 361 jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten minderjährig Verheirateten kamen aus Syrien (664 Fälle). Aber auch aus Afghanistan (157 Fälle), Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle) kamen minderjährig Verheiratete.


Laut Bundesjustizminister Heiko Maas sollen Kinderehen einfacher aufhebbar gemacht werden. „Wenn das Kindeswohl des Minderjährigen Ehepartners gefährdet ist, dann sollen Gerichte die Ehe auflösen können. Damit geht Maas meiner Ansicht nach aber nicht weit genug“, so Tipi. Laut Berichten will Maas lediglich die Kriterien für den Ermessensspielraum der Gerichte verschärfen. Die Befreiung solle nur erteilt werden, wenn die Ehe das Wohl des Antragstellers beeinträchtigt.

„Wir sollten jedoch nicht über jede Ehe, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurde, einzeln diskutieren. Wir sollten eine grundsätzliche Regelung einführen, die Menschen unter 18 Jahren verbietet zu heiraten.“ Damit unterstützt Tipi auch die Forderung der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. „Ich kann ihr nur zustimmen, wenn sie den Entwurf als völlig untragbar betitelt. Ich kann nicht verstehen, wie der Bundesjustizminister so einen Vorschlag veröffentlichen kann. Ich glaube, er vergisst, dass der Minderjährigenschutz ein hohes Gut ist und auf keinen Fall vernachlässigt werden darf. Mit seinem Vorschlag handelt er gegen unsere Werteordnung. Wir dürfen hier in Deutschland kein Auge zudrücken beim Thema Kinderehe. Wir dürfen nicht ignorieren, was Kinderehen für junge Mädchen und ihre Zukunft bedeuten. Als Staat sind wir vor allem für die Sicherheit unserer Kinder verantwortlich. Wir müssen sie schützen und müssen klare Gesetze schaffen.“

Foto Landtagsabgeordneter Tipi (c) Ismail Tipi


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Lesermeinungen

 myschkin 8. November 2016 
 

Es ist nicht die Aufgabe

europäischer Justiz, die Probleme zu lösen, die durch absurde Gesetzgebungen irgendwo außerhalb Europas geschaffen wurden. Wer in europäische Staaten einreist, wird die Gültigkeitsregeln, die hier gelten, zu akzeptieren haben. Und selbstverständlich dürfen im Ausland geschlossene Ehen zwischen Voll- und Minderjährigen in Europa nicht anerkannt werden. Man kann bspw. dem minderjährige Mädchen Schutz gewähren und die Eltern, die ihr Kind verschachert haben, und den pädophilen "Ehemann" ausweisen. Sind beide "Ehepartner" minderjährig, gilt die Gültigkeit dieser ehelichen Verbindung bis zur Volljährigkeit beider als nichtig. Und das Alter für Eheschließungen muss in Deutschland ohnehin auf 18 Jahre ohne Ausnahmen festgelegt werden. Angesichts der demographischen Unterschiede zu früheren Zeiten ist das zumutbar und überfällig.


0
 
 Steve Acker 5. November 2016 
 

Gloria Patri - Sorry aber diese Argumentation

erinnert mich an Hans Filbinger, der zu von ihm während der Nazizeit verhängten Todesurteilen sagte: "Was damals recht war,kann heute nicht unrecht sein".
In gleicher Weise dann: Was in den muslimischen Ländern recht ist,kann hier nicht unrecht sein ?

Das kann echt nicht angehen.
Der Gesetzgeber ist dringend gefordert
geeignte Massnahmen zu ergreifen und die Fortführung solcher Ehen mit Minderjährigen hier zu unterbinden.

Ansonsten können wir gleich den Jugendschutz bei uns in den Wind schiessen.

Kenne den Fall eines Mädchens das mit 15 oder 16 in pakistan heiratete.Sie ist Halbdeutsche.Die "Ehe" war schon bald eine Katastrophe.

Hat schon seinen Grund warum man erst mit 18 mündig ist, und erst dann wichtige Entscheidungen wie Eheschliessung treffen darf.


2
 
 Gloria Patri 3. November 2016 
 

Die entscheidende Frage dürfte sein, ob in den genannten Fällen die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Wenn sie im Ausland wirksam geschlossen wurde, dann kann sie in Deutschland weder "verboten" noch sonstwie aufgehoben werden.

Sie wird von den deutschen Gerichten zudem als wirksam erachtet, solange beide Eheleute wenigstens 14 Jahre alt sind (so zuletzt OLG Bamberg, Aktenzeichen 2 UF 58/16). Die Forderung von Herrn Tipi läuft dann ins Leere.


0
 
 Passero 3. November 2016 
 

Weder Jungfrauen noch Mütter

Liebe "chiarajohanna"!
Eine Überlegung: Angenommen, unser Heiland hätte in unserer Zeit Mensch werden wollen und nehmen wir an, die hl. Jungfrau Maria hätte in unserer Zeit in unserem Land gelebt. Sie hätte mit ca. 14 Jahren vom Hl. Geist empfangen und dann Jesus geboren. Der Aufschrei gewisser Kreise wäre vorprogrammiert und würde etwa so aussehen: "Armes Mädchen! Jetzt ist ihre Jugend verbaut und ihre Karriere gefährdet! Das ist doch unverantwortlich! In diesem Alter konnte sie sich noch gar nicht richtig frei entscheiden! Usw.!" Schlimmere Aussagen erspare ich uns...
Zu "ottokar": Frage: Ist es (z.B.) eine so vorteilhafte Entwicklung, dass heutzutage unzählige Jugendliche mehrere sexuelle Verhältnisse haben und sich so sich gegen Gottes Gebote "selbst verwirklichen" wollen, dass sie dann oft gar nicht mehr richtig bindungsfähig für eine Ehe sind? Und ist das der Idealzustand (oder bessere Zustand als früher), dass viele Mädchen weder Jungfrau bleiben noch Mutter werden wollen???


1
 
 chiarajohanna 3. November 2016 
 

@Passero - Der Hinweis auf die "GOTTESMUTTER" ist mehr als NUR UNANGEBRACHT !


5
 
 ottokar 3. November 2016 
 

zu Passero

Eine einfache Frage an den weisen Kritiker: Wie hoch war die Lebenserwartung zu Zeiten der Geburt Jesu Christi ,zu den Zeiten der Hlg.Hedwig und wie hoch ist sie heute bei Frauen? Bei den Römern war ein 35Jähriger bereits ein Senis (Greis), bei den Frauen war es nicht anders.Und gut ein Viertel der Frauen sind bei der Geburt eines der vielen Kinder gestorben, die man gesellschaftlich von ihnen erwartet hat.Erst in den letzten 150 Jahren hat sich die Lebenserwartung deutlich verlängert, bei den Frauen etwas mehr als bei den Männern.
Und schliesslich gibt es viele Facetten unseres Lebens, die sich im Laufe der Zeiten zu unserem Vorteil, besonders auch zum Vorteil der Mädchen und Frauen verändert haben.Dafür sind wir alle danbar.


6
 
 Passero 2. November 2016 
 

Das Kind nicht mit dem Bad ausschütten!

Einige grundsätzl. Bemerkungen zum Thema:
1.) Wenn z.B. zwei 17-Jährige heiraten, ist das keine "Kinderehe".
2.) Wer grundsätzlich Ehen von Jugendl. unter 18 verbieten will, denkt unhistorisch, denn zu allen Zeiten gab es Eheschließungen zwischen Personen unter 18 J.!
Wir kennen nicht wenige Heilige, die sehr jung heirateten (z.T. mit 12, 13): die hl. Elisabeth v.Th., die hl. Hedwig u.a. Und sie führten eine gute Ehe! Die Kirche ist weise und hat solche Eheschließungen nicht verboten!
Dass es Zwangsehen nicht geben soll, ist etwas ganz Anderes! Auch in unserer Zeit gibt es viele junge Menschen unter 18 J, die die Reife haben, um zu heiraten, wenn sie wollen. In vielen Staaten ist das auch möglich, besonders dann, wenn die Erziehungsber. zustimmen.
3.) Zum Raten für die "Obergescheiten", die nur an Missbrauch, Verhütung usw. denken: Wie alt war die hl. Jungfrau Maria, als sie vom Hl. Geist empfing? Und als sie heiratete?


1
 
 chiarajohanna 2. November 2016 
 

Das Wohl der Kinder ist zweitrangig - sie HABEN EINE ROLLE ZU SPIELEN: "Ehefrau"

als sei das Leben ein Spiel / Traum,
in welcher das Wort WÜRDE
oder Recht auf eigenes Leben,
eigene Gedanken, eigenes Tun
überhaupt nicht vorkommt!

Der FEIND DES LEBENS
scheint überall mitzuwirken!

Ich wünsche uns, die wir Werte lieben,
überall RÖNTGEN-AUGEN!


5
 
 ottokar 2. November 2016 
 

Wie soll eine 14Jährige klagen?????

Herr Maas hat eine entsprechende tatsächliche Situation offensichtlich nicht durchdacht.Kinderehen sind nie freiwillig, sondern basieren auf dem Wunsch der Eltern die Verantwortung für ihr Kind (oft gegen guten materiellen Ausgleich ) abzugeben und der Lust des "Bräutigams" . Auch sollte sich der Herr Minister überlegen, inwieweit hier pädophile Neigungen mitspielen könnten.Denn ausser Sex und Kindern nach schmerzvollen Schwangerschaften hat ein 14jähriges Mädchen dem oft 20Jahre älteren Mann nichts zu bieten; woher auch ohne Schulbildung und ohne jegliche Lebenserfahrung.


17
 
 Christ777 2. November 2016 
 

Eine gute Chance für die Ökumene

Nach den erfreulichen Gegebenheiten aus Schweden können wir Christen hier sofort den ökumenischen Gedanken fortsetzen. Evangelische, katholische und freikirchliche Würdenträger können gemeinsam eine Erklärung gegen Kinderehe abgeben und sich der Kritik von Tipi anschließen. Dazu noch einige Hinweise aus dem Evangelium welchen Stllenwert Kinder vor Gott haben und schon ist das christliche Zeugnis perfekt. Schaun wir mal ...


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 Liberaler 2. November 2016 
 

Nichtigkeit der Kinderehe?

Ich verstehe nicht, warum Eheverträge mit Minderjährigen nicht für nichtig erklärt werden. Sie verstossen gegen die "guten Sitten" und sind damit nichtig (https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)). Es ist wirklich ein Jammer wie unsere Rechtsordnung durch Zuwanderung innerhalb weniger Wochen über den Haufen geworfen wird.


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