Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan untersagt jährlicher Wallfahrt im Rahmen der überlieferten lateinischen Liturgie den Zutritt
  2. Wenn die Falschbehauptung einer evangelischen Sängerin zum Eklat bei einer Musiksendung führt
  3. AfD-Gemeinderat muss Katholische Landjugendbewegung verlassen
  4. Vatikan sieht Kirche vor Traditionsbruch
  5. Warum bei dem hohen Aufkommen an Bischöfen in Deutschland eine solch vehemente Entchristlichung?
  6. „Menschen können die Kirche weder reformieren noch nach eigenem Gutdünken eine neue gründen“
  7. „Die trügerische Taktik der stillen Revolution“
  8. „Als Bischof ist es meine Pflicht, den Glauben der Kirche zu verkünden“
  9. Papst vor jüdischer Delegation: Die Kirche duldet keinen Antisemitismus, sie bekämpft ihn
  10. Papst Leo sagt die Assisi-Reise ab!
  11. Chick-fil-A-Chef stellt klar: Keine Öffnung an Sonntagen – das wird sich nicht ändern
  12. Wir machen da was mit Medien
  13. Nordische Bischöfe: Europa sucht bei der Migration „nach einem neuen Gleichgewicht“
  14. Eine katholische Fake-Priesterin möchte das Töten kleiner Kinder
  15. Blutiger Anschlag auf orthodoxe Kirche in Jordanien – Mindestens sechs Tote bei Trauerfeier

Vier Tage ins Gefängnis wegen Protest gegen Abtreibungen

13. Juli 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lebensrechtler Annen soll gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben


Weinheim (kath.net/idea)
Der Lebensrechtler Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) muß ins Gefängnis. Er muß die viertägige Haft in der Justizanstalt Mannheim bis Ende Juli antreten, wenn er bis dahin nicht eine Ordnungsstrafe von 300 Euro zahlt. Annen wird Beleidigung eines Heilbronner Abtreibungsarztes und Mißachtung einer gerichtlichen Anordnung vorgeworfen.Annen hatte Ende 2001 vor der Praxis eines Frauenarztes Flugblätter mit der Aufforderung "Stoppt rechtswidrige Abtreibungen" und dem Vorwurf, der Arzt praktiziere einen "Mord an Kindern", verteilt. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Lebensschützer daraufhin zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 550 Euro. Außerdem drohte es ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft an, falls Annenseine Aktion wiederhole. Dennoch verbreitete Annen später in der Nachbarschaft ähnliche Flugblätter ohne Namensnennung mit dem Hinweis, dass "in Ihrer Nähe rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden". Dies wurde jetzt als Verstoß gegen die gerichtlichen Auflagen gewertet und mit 300 Euro beziehungsweise vier Tagen Gefängnis geahndet. Gegenüber idea sagte Annen, daß er die Ordnungsstrafe nicht bezahle und statt dessen einen Teil seines Urlaubs im Gefängnis verbringe.

Baden-Württembergs Oberlandesgerichte sind uneins Während das Oberlandesgericht Stuttgart das Heilbronner Urteil im März bestätigte, kam das Oberlandesgericht Karlsruhe im April bei Würdigung derselben Tatbestände zum entgegengesetzten Ergebnis. Es befand, daß ein Arzt in Neckargemünd sich die drastisch formulierte Kritik gefallen lassen müsse. Es handele sich um einen "Beitrag im geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit bewegenden fundamentalen Frage". Annens Kritik sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff "rechtswidrig" entspreche der vom Bundesverfassungsgericht definierten Rechtslage. Danach sei ein nach Beratung erfolgter Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Indikation "rechtswidrig, aber nicht strafbar". Bereits vor drei Jahren habe der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, daß Annens Vergleich "Damals: Holocaust - heute: Babycaust" mit der freien Meinungsäußerung vereinbar sei.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Neuerlich umstrittene Ehrung durch Kardinal Cupich
  2. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  3. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  4. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  5. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  6. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  7. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  8. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  9. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  10. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen







Top-15

meist-gelesen

  1. Medjugorje: Erster Mariologie-Kongress mit Beteiligung des Vatikans
  2. Blutiger Anschlag auf orthodoxe Kirche in Jordanien – Mindestens sechs Tote bei Trauerfeier
  3. 'Rita hat das Herz eines Engels! Gott segne sie!“
  4. Filmstar Evangeline Lilly verließ Hollywood vor sechs Jahren: ‚Gott hat einen Plan‘
  5. Papst Leo sagt die Assisi-Reise ab!
  6. AfD-Gemeinderat muss Katholische Landjugendbewegung verlassen
  7. Papst Leo lädt zum Weltjugendtag ein: „Ich freue mich darauf, euch in Seoul zu sehen!“
  8. USA: Kontenschließungen von Banken bei Lebensschutz- und konservativen Gruppen
  9. Krakauer Regens: Johannes Paul II. war Hotspot für Verbindung mit Gott
  10. US-Erzbischof Cordileone: „Die Familie: Das Abbild Gottes“
  11. Vatikan sieht Kirche vor Traditionsbruch
  12. „Die trügerische Taktik der stillen Revolution“
  13. MISSIO Österreich - Nationaldirektor Johannes Laichner legt Amt aus gesundheitlichen Gründen zurück
  14. „Neun interessante Fakten über den heiligen Johannes Paul II., die Sie wohl noch nicht kannten“
  15. Wallner: „Richten sich kirchliche Stellen bei uns nicht klammheimlich als Palliativstationen ein?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz