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Vier Tage ins Gefängnis wegen Protest gegen Abtreibungen

13. Juli 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Lebensrechtler Annen soll gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben


Weinheim (kath.net/idea)
Der Lebensrechtler Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) muß ins Gefängnis. Er muß die viertägige Haft in der Justizanstalt Mannheim bis Ende Juli antreten, wenn er bis dahin nicht eine Ordnungsstrafe von 300 Euro zahlt. Annen wird Beleidigung eines Heilbronner Abtreibungsarztes und Mißachtung einer gerichtlichen Anordnung vorgeworfen.Annen hatte Ende 2001 vor der Praxis eines Frauenarztes Flugblätter mit der Aufforderung "Stoppt rechtswidrige Abtreibungen" und dem Vorwurf, der Arzt praktiziere einen "Mord an Kindern", verteilt. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Lebensschützer daraufhin zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 550 Euro. Außerdem drohte es ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft an, falls Annenseine Aktion wiederhole. Dennoch verbreitete Annen später in der Nachbarschaft ähnliche Flugblätter ohne Namensnennung mit dem Hinweis, dass "in Ihrer Nähe rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden". Dies wurde jetzt als Verstoß gegen die gerichtlichen Auflagen gewertet und mit 300 Euro beziehungsweise vier Tagen Gefängnis geahndet. Gegenüber idea sagte Annen, daß er die Ordnungsstrafe nicht bezahle und statt dessen einen Teil seines Urlaubs im Gefängnis verbringe.

Baden-Württembergs Oberlandesgerichte sind uneins Während das Oberlandesgericht Stuttgart das Heilbronner Urteil im März bestätigte, kam das Oberlandesgericht Karlsruhe im April bei Würdigung derselben Tatbestände zum entgegengesetzten Ergebnis. Es befand, daß ein Arzt in Neckargemünd sich die drastisch formulierte Kritik gefallen lassen müsse. Es handele sich um einen "Beitrag im geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit bewegenden fundamentalen Frage". Annens Kritik sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff "rechtswidrig" entspreche der vom Bundesverfassungsgericht definierten Rechtslage. Danach sei ein nach Beratung erfolgter Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Indikation "rechtswidrig, aber nicht strafbar". Bereits vor drei Jahren habe der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, daß Annens Vergleich "Damals: Holocaust - heute: Babycaust" mit der freien Meinungsäußerung vereinbar sei.



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