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Buchhändler dürfen Harry Potter vor Verkauf nicht lesen

23. Mai 2003 in Chronik, keine Lesermeinung
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Ein Vertrag sorgt für Unruhe im deutschsprachigen Buchhandel. Wer nicht unterschreibt, bekommt keine Bücher und macht keinen Umsatz.


Deutschland (www.kath.net) "Weder Ihnen noch Ihren Mitarbeitern ist es gestattet, das Buch vor dem Verkaufsbeginn zu lesen." Dieser Satz stammt aus einem Vertrag des "Bloomsbury"-Verlages, den derzeit tausende von Buchhändlern unterschreiben. Ab 21. Juni darf die englische Ausgabe des 5. Bandes von Harry Potter verkauft werden, jedoch nur von den Buchhändlern, die unter Androhung hoher Strafen unterschreiben, dass sie das, was sie verkaufen, vorher nicht gelesen haben. Laut Bericht des PUR-Magazins müssen die Bücher bis zum Verkaufsbeginn in einem versperrten Bereich gelagert werden, kein Exemplar darf entnommen werden.

Händler, die nicht unterschreiben, bekommen keine Bücher. "Der sittenwidrige Vertrag des englischen Potter-Verlages ist einmalig in der deutschen Buchhandelsgeschichte, doch die Händler akzeptieren den nach deutschem Kartellrecht anfechtbaren Vertrag", schreibt das PUR-Magazin. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte ein Buchimportgroßhändler: "Wenn wir es nicht machen, kriegen wir die Bücher nicht, da können wir tausendmal recht haben."

Ein Berufsethos gehe verloren, kommentiert das PUR-Magazin. Bislang sei es einer der wichtigsten Grundsätze des Berufsstandes der Buchhändler gewesen, als qualifizierte Fachhändler den Leser bei Wunsch über den Inhalt der Bücher aufklären und beraten zu können. "Jetzt müssen sie, wenn auch zähneknirschend, akzeptieren, zu einer reinen Verkaufsstation degradiert zu werden. Organisierter Widerstand gegen das sittenwidrige Vertragswerk ist nicht zu vernehmen." Harry Potter leiste "nicht nur Vorschub ins Okkulte, sondern wirkt jetzt auch kräftig bei der Umgestaltung unserer Gesellschaft mit: Der Zauberlehrling schafft eigene Gesetze - und die orientieren sich allein am Profit."



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