Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  2. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  3. US-Präsident Biden gibt auf - Er zieht seine Präsidentschaftskandidatur zurück
  4. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  5. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  6. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  7. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  8. „Ich habe keine Anfrage hinsichtlich einer ungeschwärzten Veröffentlichung bekommen“
  9. Ordensfrau: „Wir Frauen sind keinesfalls von der Eucharistischen Anbetung ausgeschlossen“
  10. Der Geruch des Hirten
  11. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  12. Umstrittene Marienstatue im Linzer Dom ist ‚Verneinung dessen, was Maria wirklich ist’
  13. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  14. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“
  15. Eucharistischer Kongress: Kein Platz für „Reform“-Gruppe ‚Association of U.S. Catholic Priests’

Im Bikini an italienischem Strand: Italienerinnen müssen Strafe zahlen

14. Mai 2014 in Chronik, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein italienischer Friedensrichter hat drei Mädchen zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, weil sie an einem italienischen Privatstrand in der Gegenwart vollständig verhüllter muslimischer Frauen nur ihren Bikini trugen.


Messina (kath.net) Ein italienischer Friedensrichter hat drei Mädchen zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, weil sie an einem italienischen Privatstrand in der Gegenwart vollständig verhüllter muslimischer Frauen nur den Bikini trugen. Jede der drei Verurteilen muss 2.582 Euro Strafe bezahlen. Das berichtete die italienische Tageszeitung „Corriere del mattino“. Der Privatstrand im sizilianischen Taormina wird gern von saudiarabischen Familien im Urlaub besucht. Für das Urteil legte der Friedensrichter aus Messina den Artikel 527 des Strafgesetzbuches über obzön unzüchtige Handlungen zugrunde. Den drei Mädchen sei bewusst gewesen, dass sie die einzigen anwesenden Frauen ohne Ganzkörperverschleierung gewesen seien, so heißt es in der Urteilsbegründung.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 speedy 20. Mai 2014 
 

zum ruf der mezzins ,dürfen wir uns auch an die Scharia halten, ich empfinde das es mit europa bergabwärts geht, war die costa concordia nicht einAnzeichen dafür?
es hilft nur beten,beten, und nochmals beten, und Gott die ehre zu geben, und mit seinen eigenen Kräften das gute zu tun,


0
 
 Lutz Haiden 15. Mai 2014 
 

Privatstrand

Der eigentliche Skandal scheint mir hier zu sein "Privatstrand".


2
 
 Huggy 15. Mai 2014 
 

@Dismas: Bitte nicht auf dem Islam herumhacken!

Ich weiß nicht, geehrter Dismas, inwieweit Europa tatsächlich jemals "christlich" war. In jedem Fall ist diese Zeit - so es sie denn wirklich gegeben haben sollte - schon seit langem vorbei.
Heute ist Europa (neu-)heidnisch - und das ist bestimmt nicht die Schuld des Islam!
Im Gegenteil, wenn überhaupt noch irgendjemand hierzulande die Ansicht vertritt, der Mensch habe sich Gottes Willen zu unterwerfen, um wahrhaft Mensch sein zu können, dann sind dies die Muslime.
Unsere europäischen Muslime sind das letzte Bollwerk gegen die "Diktatur des Relativismus", seitdem die Katholische Kirche sich vom Staat alimentieren läßt und den Empfang der Sakramente nicht vom Halten der Gebote, sondern nur noch von der Zahlung der Kirchensteuer abhängig macht.

Gäbe es keine Muslime in Europa, würden wir schon bald per Gesetz politisch korrekt "gegendert" werden.
Unsere letzte Hoffnung ist, dass bald die Rufe der Muezzins über deutsche Dächer schallen ...
In diesem Sinne: "Allahu akbar"!


2
 
 water->wine! 14. Mai 2014 
 

Papst Franziskus zum Islam

Am 12. 9. 2013 forderte Papst Franziskus mit Blick auf die zahlreichen Schutzsuchenden aus islamischen Ländern, keine Angst vor Unterschieden zu haben und kulturelle Vielfalt als Reichtum zu begreifen.
Im Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium über die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute schreibt der Papst:
"Die Evangelisierung und der interreligiöse Dialog sind weit davon entfernt, einander entgegengesetzt zu sein, vielmehr unterstützen und nähren sie einander." (EG 251)
"Die heiligen Schriften des Islam bewahren Teile der christlichen Lehre." (EG 252)
"Angesichts der Zwischenfälle eines gewalttätigen Fundamentalismus muss die Zuneigung zu den authentischen Anhängern des Islam uns dazu führen, gehässige Verallgemeinerungen zu vermeiden, denn der wahre Islam und eine angemessene Interpretation des Korans stehen jeder Gewalt entgegen." (EG 253)


1
 
 Faustyna-Maria 14. Mai 2014 
 

Die spinnen doch!

Das kann's nicht sein.

Entweder ist Bikini-Tragen an einem Badeort! in ganz Italien als "obzön unzüchtige Handlung" anzusehen, oder eben nicht. Wo, wenn nicht an einem Strand darf man Bikini tragen.

Wie kann man nur die eigene Bevölkerung so peitschen um sich vor dem Islam zu verbeugen.

Und dann auch noch so eine Geldsumme! Einfach aus der Luft gegriffen! Wenn sich Moslems an unserer Bademode stören, dann sollen sie halt anderswo Urlaub machen, sorry, aber das ist schon Prüderie!


11
 
 willibald reichert 14. Mai 2014 
 

confrater stefan

Mir scheint, hier geht es zwar vorder-
gründig um Moral, aber eigentlich um den
schnöden Mammon, der durch das Beleidigtsein der Muslime zu einem Umsatz-
rückgang führen könnte. Warum eigentlich
hat man die Mädchen nicht gleich abge-
wiesen, bevor sie im Bikini daherkamen?
War der Strandeigentümer ein Muslim,
der bewußt die sprungbereite Empörung
der Political Correctness einkalkuliert
hat? Die Sache ist nicht ganz koscher!


7
 
 Mithrandir 14. Mai 2014 

Dies widerspricht Römischem Recht,

wonach jeder Tatbestand an öffentlichen oder privaten Orten, die nicht einem konkreten Zweck dienen, der bestimmte Kleidung ge- oder verbietet (Gotteshaus, Kohlemine, Opernhaus), gleich zu behandeln ist. Wenn der Bikini nicht generell unzüchtig ist, kann er entsprechend getragen werden. An genannten Orten dient die Kleidung im Übrigen einem bestimmten Zweck (Ehrfurcht, Schutzbestimmung, gesellschaftlich bestimmter Anlass), und von DAHER ist ein Tragen des Bikinis untersagt. Die Damen könnten höchstens wegen widerrechtlichem Betreten oder Verbleiben des Strandes belangt werden.

Einmal mehr zeigt sich, wie sich Europa nichr nur von seinen christlichen, sondern auch von seinen römischen (Recht) und griechischen (Philosophie) Wurzeln löst. Aus staatstheoretischer Sicht ist dies umso gravierender, insofern es keinen dezidiert christlichen Staat mehr gibt. Daher sollten uns Christen - bei aller Wichtigkeit der Evangelisierung - diese Bereiche als Zivilisationsgrundlage sehr bedeutsam sein!


12
 
 140968 14. Mai 2014 

Schwierig

Der Artikel scheint eher angetan zu sein, Stimmung zu machen und anzuheizen, als für Verständnis und Fingerspitzengefühl zu werben.

http://corrieredelmattino.altervista.org/vietato-bikini-in-spiaggia-in-presenza-musulmani-multe-salatissime/

Scheinbar nutzen arabische Reiseveranstalter diesen Strandabschnitt. Es stellt sich die Frage, ob hierdurch eine neue Situation geschaffen, oder von der anderen Seite gezielt provoziert wurde.

Totus tuus


2
 
 confrater-stefan 14. Mai 2014 
 

Friedensrichter bedeutet in Italien etwas anderes als im deutschen Sprachgebrauch und bezeichnet einen Einzelrichter in Zivilsachen. - Wie der allerdings dazu kommt, ein "Bußgeld" zu verhängen ist mir nicht ersichtlich. Oder gab es nicht einmal derartige Regeln?
Auch ist unklar, wie alt die "Mädchen" waren.


2
 
 Dismas 14. Mai 2014 

Wieweit wollen wir uns noch diesen

steinzeitlichen islamisch-arabischen Bräuchen beugen.Der Islam gehört nicht zu Europa.- Wehret den Anfängen!!


12
 
 elmar69 14. Mai 2014 
 

Die Begründung

ist vermutlich gar nicht so abwegig, wie es auf den ersten Blick scheint.

Obzöne unzüchtige Handlungen hängen immer auch vom Umfeld ab.

An einem für Muslime betriebenen Strandabschnitt gelten andere Maßstäbe als an einem für Menschen westlicher Sozialisation oder einem für FKK-Anhänger betriebenen Strand.

Wieder andere Regeln gelten an der Strandpromenade bzw. der Fußgängerzone, noch andere gelten z.B. in Kirchen.

Mit "islamischem Recht" hat das recht wenig zu tun.


3
 
 Der Nürnberger 14. Mai 2014 

@nemrod und Antas:
Ich sehe es ähnlich, wie Antas. Das fällt unter Rücksichtnahme auf die Sitten und Gewohnheiten von Gästen. Wenn dieser Strand schon extra für Muslime errichtet wurde, muß ich nicht extra provozieren. Warum ist das aber vor einem Richter gelandet. Da muß doch jemand ein Verfahren in Gang gebracht haben, oder?


4
 
 Antas 14. Mai 2014 
 

Naja, wenn es ein Privatstrand ist, dann ist es eben ein Privatstrand. Da gelten nunmal andere Regeln. Wenn die Mädchen auch wussten, dass dort eine andere Klederordnung herrscht, umso schlimmer. Ich finde das man bei dem Bußgeld etwas weniger hätte ansetzen können...


6
 
 nemrod 14. Mai 2014 
 

..und als nächstes die Scharia oder wie?


16
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Italien

  1. Kirchen-Abgabe in Italien geht überwiegend in die Seelsorge
  2. Kardinal Zuppi: Wahltag in Italien kein "schwarzer Tag"
  3. Möchte Herr Bätzing die Schweizer Gardisten gegen Giorgia Meloni ausrücken lassen?
  4. Italienischer Bischof weist Priester nach unwürdiger Messfeier zurecht
  5. 'Ja zur natürlichen Familie! Nein zur LGBT-Lobby!'
  6. Italien: Militärbischof verurteilt kirchliche Verschwörungstheoretiker
  7. Bischof untersagt Mitwirkung von Paten bei Taufe und Firmung
  8. Impfpflicht für Mailänder Seminaristen
  9. Italien: Weniger Geld für die Kirche aus Einkommensteuer
  10. 300 Professoren in Italien äußern Bedenken zu Homophobie-Gesetz







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit - Es fehlen noch mehr als 20.000 Euro
  3. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  4. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  5. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  6. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  7. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  8. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  9. Die Eucharistie führt zusammen
  10. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  11. KATH.NET-Leserreisen 2025-2026 - ROM - MALTA - BALTIKUM - ISLAND und MEDJUGORJE
  12. Der große Hollerich-Caritas-Skandal - 61 Millionen Euro veruntreut
  13. "Gott, ich weiß nicht, ob es Dich gibt. Aber wenn es Dich gibt, dann hilf mir"
  14. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  15. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz