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Oberrabbiner von Rom gegen Homo-Ehe

22. Jänner 2013 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Die Homo-Ehe widerspreche dem Naturrecht. Juden hätten die Pflicht, gegen die Missachtung natürliche Grenzen mit den Mitteln der Demokratie einzutreten, schreibt Riccardo Di Segni, Oberrabbiner von Rom.


Rom (kath.net/jg)
Das italienische jüdische Portal „Moked“ hat in der Diskussion um die Homo-Ehe in Italien gerne Aussagen von Papst Benedikt XVI. und dem Oberrabbiner von Paris zitiert, in denen das traditionelle Verständnis der Ehe verteidigt wird. Auch Roms Oberrabbiner Riccardo Di Segni (Foto) hat bereits 2007 in einem Artikel gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften argumentiert, erinnert Moked.

Es sei ein Grundprinzip der Juden, die Freiheiten, die ein Staat seinen Bürgern gewähre, zu respektieren, schreibt Di Segni einleitend. Doch könne diese Regel nicht in jedem Fall gelten, fährt er fort. Auch Nichtjuden müssten sich an bestimmte Gesetze halten, die sogenannten „Grundsätze Noahs“ – das Naturrecht.


Die konkrete Umsetzung dieser Prinzipien sei schwierig, räumt der Oberrabbiner ein. Die Juden könnten allerdings dem Überschreiten bestimmter Grenzen nicht unbeteiligt zusehen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn staatliche Gesetze Mord, Diebstahl oder Inzucht zulassen würden. Die Homo-Ehe falle in diesen Bereich, schreibt Di Segni.

Dabei sei das Thema eigentlich gar nicht so neu. Bereits eine kurze Passage des babylonischen Talmud setze sich mit der Homo-Ehe auseinander. Eine der wenigen Grenzen, die von den Staaten der Welt noch nicht überschritten worden seien, sei die „Ketubba für Männer“ auszustellen, heißt es dort. Die Ketubba ist der Heiratsvertrag, in dem sich der Bräutigam der Braut verpflichtet. Die Ketubba für Männer ausstellen würde bedeuten, eine homosexuelle Partnerschaft mit rechtlichen und ökonomischen Garantien auszustatten.

Hier müssten die Juden klar Stellung beziehen, schreibt Di Segni weiter. „Wir dürfen die Tatsache nicht ignorieren, dass eine Gesellschaft, die im Begriff ist diese Entscheidungen zu treffen, nach unserer Tradition verbotene Grenzen weit überschreitet und es unsere Pflicht ist, gegen diese Entscheidung aufzutreten und nicht unbeteiligt zu bleiben“, heißt es wörtlich in dem Artikel.


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