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Ex-Kammerdiener geht für eineinhalb Jahre in Haft – Wird er begnadigt?

6. Oktober 2012 in Aktuelles, 15 Lesermeinungen
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Der ehemalige päpstliche Kammerdiener Gabriele wurde durch das vatikanische Gericht wegen Diebstahls vertraulicher Unterlagen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. UDATE: Lombardi nennt Begnadigung "sehr wahrscheinlich"


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der ehemalige päpstliche Kammerdiener Paolo Gabriele ist am Samstag vom vatikanischen Gericht zu eineinhalb Jahren Haft und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt worden. Richter Giuseppe della Torre blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre wegen schweren Diebstahls gefordert hatte.

Dagegen hatte Gabrieles Verteidigerin Cristina Arru auf "einfachen Diebstahl" plädiert, für die das Strafrecht drei Tage Haft vorsieht, die mit dem Untersuchungsarrest längst abgegolten seien. Gabriele selbst betonte in seinem Schlusswort, er habe aus Liebe zur Kirche und zum Papst gehandelt, und fühle sich nicht als Dieb.

Der Staatsanwalt war aufgrund "mildernder Umstände" ein Jahr unterhalb dem für schweren Diebstahl vorgesehenen Strafmaß von vier Jahren geblieben. Zudem hatte er gefordert, die bürgerlichen Rechte Gabrieles sollten auf weiteres derart eingeschränkt bleiben, dass er im Vatikan künftig zwar unterordnete Tätigkeiten, aber keine Aufgaben mit "Entscheidungsfunktion" wahrnehmen dürfe.


Der Prozess gegen Gabriele war am vergangenen Samstag eröffnet worden. Der Angeklagte hatte darin gestanden, vertrauliche Dokumente des Papstes entwendet, kopiert und an den italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi weitergegeben zu haben. Mittäter gebe es nicht. Auch Geld habe er nicht erhalten.

Den Vorwurf des "schweren Diebstahls" hatte Gabriele zurückgewiesen. Schuldig sei er allein gegenüber dem Papst, den er verraten habe, so der Kammerdiener.

Als Motiv für seine Tat nannte er Unbehagen über Misstände an der Kurie. Von dem in seiner Wohnung sichergestellten Scheck über 100.000 Euro für Benedikt XVI. sowie dem Goldstück aus dem päpstlichen Geschenkfundus bestritt er jede Kenntnis. Die kostbare Ausgabe der "Aeneas", die die vatikanische Gendarmerie ebenfalls gefunden hatte, habe er nur seinen Kindern zeigen wollen. Der Wert des Stücks sei ihm nicht bewußt gewesen.

Während des Prozesses vernahm das Gericht insgesamt neun Zeugen, unter ihnen den päpstlichen Privatsekretär Georg Gänswein sowie eine der vier Schwestern der geistlichen Gemeinschaft "Memores Domini", die den Haushalt des Papstes führen. Gänswein gab an, bis kurz vor der Verhaftung des Kammerdieners keinerlei Verdacht gegen diesen gehegt zu haben. Die sieben weiteren Zeugen waren vatikanische Gendarmen.

Die Haft muss Gabriele in einem italienischen Gefängnis absitzen. Der Papst als Oberhaupt des Vatikanstaates könnte ihn jedoch begnadigen. Zudem kann er gegen das Urteil beim vatikanischen Appelationsgerichtshof Berufung einlegen.

Gabriele war am 23. Mai von der vatikanischen Gendarmerie verhaftet worden und verbrachte 59 Tage in Untersuchungshaft in einer vatikanischen Arrestzelle. Die vatikanische Gendarmerie hatte am gleichen Tag gut 1.000 vertrauliche Dokumente aus dem Vatikan sowie einige Wertgegenstände aus päpstlichem Besitz in seiner Wohnung sichergestellt. Seit dem 21. Juli steht er in seiner Wohnung im Vatikan unter Hausarrest.

UPDATE:
Vatikansprecher P. Federico Lombardi sagte nach der Urteilsverkündigung, die "Möglichkeit einer Begnadigung" Gabrieles durch den Papst sei "sehr konkret und sehr wahrscheinlich". Die Prozessunterlagen würden Benedikt XVI. jetzt zugeleitet, hob Lombardi hervor. Die Verteidigung habe zur Prüfung des Urteils drei Tage Zeit, um eventuell Einspruch zu erheben.

Das Gericht habe vollkommen unabhängig gehandelt und entscheiden, betonte der Vatikansprecher. Es sei in keiner Weise von anderen Vatikanischen Behörden oder Stellen beeinflusst worden.

Kurzvideo: Ex-Kammerdiener Paolo Gabriele vor dem Urteil - Unkommentierte Aufnahmen aus dem Gerichtssaal sowie Archivaufnahmen (Rome Reports)


Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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