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| ![]() Schleswig-Holstein: FDP-Fraktionschef greift die Kirchen an27. Juli 2011 in Deutschland, 32 Lesermeinungen Kirchenvertreter kritisieren Ausmaß der Ladenöffnung am Sonntag durch die Bäderregelung FDP-Kubicki legt Kirchenmitgliedern indirekt den Austritt nahe Kiel (kath.net/idea) Scharfe Töne im Streit um die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in schleswig-holsteinischen Urlaubsorten schlägt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki (Kiel), an. Er kritisiert die beiden großen Kirchen, die gegen die so genannte Bäderregelung opponieren. Danach dürfen Geschäfte in Urlaubsregionen von Mitte Dezember bis Ende Oktober sonntags öffnen. In einem NDR-Interview sagte Kubicki, die Kirchen gefährdeten die Existenz von Geschäftsleuten. Wie der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (Flensburg) berichtet, legte der liberale Politiker Kirchenmitgliedern indirekt den Austritt nahe: Auch gläubige Christen müssten ernsthaft darüber nachdenken, einer Vereinigung nicht mehr anzugehören, die einen in der eigenen Existenz ruiniert. Leere Gottesdienste hätten nichts damit zu tun, dass Menschen sonntags einkaufen wollten. Der stellvertretende Pressesprecher der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Mathias Benckert (Hamburg), wies Kubickis Vorwürfe zurück. Die Kirche wisse um die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus. Mit der Klage gegen die Bäderregelung wollten die Nordelbische Kirche und das katholische Erzbistum Hamburg auch nicht die Bäderregelung abschaffen. Vielmehr wünschten sie eine Regelung mit Augenmaß. Es sei ausreichend, wenn die Läden zwischen Ende März und Ende Oktober sowie an vier weiteren Sonntagen jeweils fünf statt acht Stunden öffnen dürften. Die Kirchen sehen die biblisch begründete Sonntagsruhe als hohes kulturelles und geistliches Gut an, das allen Menschen zugute komme. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSonntag
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