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Pflege der 'Alten Messe' ist Aufgabe für die ganze Kirche

11. August 2010 in Aktuelles, 51 Lesermeinungen
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Präfekt der Apostolischen Signatur, Erzbischof Burke: Außerordentlichen Form des Römischen Ritus" nicht nur für bestimmte Gruppen - Dienst des Lektors oder außerordentliche Spendung der Heiligen Kommunion keine fundamentalen Rechte der Getauften


Vatikan (kath.net/RV)
Die Pflege der so genannten „außerordentlichen Form des Römischen Ritus“ ist eine Aufgabe für die ganze Kirche, nicht nur für bestimmte Gruppen. Das schreibt der Präfekt der Apostolischen Signatur, Erzbischof Raymond Leo Burke, im Vorwort zu einer Studie wie "Radio Vatikan" berichtet.

Die Verfügung, mit der der Papst vor einigen Jahren die ältere Form der katholischen Messfeier für breitere Kreise zuließ, sei ein „Akt universeller Gesetzgebung“ und daher „für die gesamte Kirche weltweit verbindlich“, betont der aus den USA stammende Kurienerzbischof. Es gehe also nicht um einen „Gunsterweis gegenüber irgendwelchen Personen oder Gruppen, sondern eine Gesetzgebung zum Zweck der Wahrung und Beförderung des Lebens des ganzen mystischen Leibes Christi und der höchsten Ausdrucksform dieses Lebens, nämlich der heiligen Liturgie“.


Der gesamten Gemeinschaft der Kirche sei „damit die Verpflichtung auferlegt, ihre liturgische Tradition zu bewahren und zu pflegen“ – schließlich bedeute die „rechtmäßige Feier beider Formen des Römischen Ritus“ auch eine wichtige Bereicherung des liturgischen Lebens. Burke bekräftigt, „dass das Missale Romanum von 1962 niemals abgeschafft worden war“.

In seinem Text äußert sich der Leiter des obersten Vatikangerichts auch zur Frage von Messdienerinnen sowie von Laien als Lektoren und Kommunionspendern. Dabei betont er, „dass weder der Altardienst von Personen weiblichen Geschlechts noch die Ausübung der Laiendienste des Lektors oder des außerordentlichen Spenders der Heiligen Kommunion zu den fundamentalen Rechten der Getauften gehören“.

Deshalb seien diese „jüngeren Entwicklungen“ aus Respekt vor der „Unversehrtheit“ der liturgischen Disziplin, „wie sie im Missale Romanum von 1962 enthalten ist“, nicht in die Außerordentliche Form des Römischen Ritus einzuführen.


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