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| ![]() Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouelletvor 17 Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung Das Oberste Gericht von Québec verurteilt eine Klägerin wegen Verleumdung zur Zahlung von 100.000 Dollar Schadensersatz an den Kurienkardinal – Der gesamte Betrag wird an Opferhilfen für Indigene gespendet. Montréal (kath.net) Ein wichtiger Sieg für Kardinal Marc Ouellet und ein klares Signal gegen die unbegründete Vorverurteilung der Kirche und ihrer Prälaten: Das Oberste Gericht von Québec (Superior Court of Quebec) hat entschieden, dass die öffentlich gegen den ehemaligen Präfekten der Bischofskongregation erhobenen Missbrauchsvorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten. Die Beklagte wurde wegen Verleumdung und Rufmord zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 100.000 kanadischen Dollar verurteilt. Der Fall hatte im Rahmen einer Sammelklage gegen die Erzdiözese Québec für Aufsehen gesorgt. Die Klägerin Paméla Groleau hatte dem Kardinal unangebrachte Berührungen vorgeworfen. Nach einer eingehenden juristischen Prüfung stellte der zuständige Richter Martin Castonguay jedoch fest, dass die Beschuldigungen weder glaubwürdig noch konsistent waren. Die Aussagen der Klägerin wiesen erhebliche Widersprüche auf und wurden im Laufe des Verfahrens mehrfach geändert. Kardinal Ouellet hatte von Beginn an seine Unschuld beteuert und betont, dass es ihm bei seiner Gegenklage nicht um finanzielle Bereicherung oder Rache gehe, sondern um die Wiederherstellung der Wahrheit und des Ehrschutzes. Die zugesprochene Summe in Höhe von 100.000 Dollar wird Ouellet nicht selbst behalten: Wie bereits zu Beginn des Verfahrens angekündigt, fließt das Geld zu 100 Prozent an Organisationen und Initiativen, die sich im Kampf gegen sexuellen Missbrauch innerhalb der indigenen Bevölkerungsgruppen Kanadas engagieren. Der Ausgang dieses Prozesses wird in kirchlichen und juristischen Beobachterkreisen als richtungsweisend bewertet. Er unterstreicht, dass das berechtigte und notwendige Aufarbeiten von Missbrauchsfällen nicht als Freibrief genutzt werden darf, um die Kirche und ihre Amtsträger leichtfertig oder böswillig in Misskredit zu bringen. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass durch die Nennung von Ouellets Namen im Kontext einer Sammelklage, die sich überwiegend gegen tatsächliche Straftäter richtete, ein enormer Reputationsschaden in Kauf genommen wurde. Seine Anwälte betonten nach dem Urteil, dass auch im öffentlichen Diskurs schwerwiegende Anschuldigungen stets auf präzisen und belegbaren Fakten basieren müssen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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