Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  3. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  4. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  5. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  11. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  12. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  13. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  14. R.I.P. Dolly Parton
  15. Außenbeauftragter des Papstes setzt Besuch in Moskau fort

Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet

vor 17 Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Oberste Gericht von Québec verurteilt eine Klägerin wegen Verleumdung zur Zahlung von 100.000 Dollar Schadensersatz an den Kurienkardinal – Der gesamte Betrag wird an Opferhilfen für Indigene gespendet.


Montréal (kath.net)

Ein wichtiger Sieg für Kardinal Marc Ouellet und ein klares Signal gegen die unbegründete Vorverurteilung der Kirche und ihrer Prälaten: Das Oberste Gericht von Québec (Superior Court of Quebec) hat entschieden, dass die öffentlich gegen den ehemaligen Präfekten der Bischofskongregation erhobenen Missbrauchsvorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten. Die Beklagte wurde wegen Verleumdung und Rufmord zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 100.000 kanadischen Dollar verurteilt.

Der Fall hatte im Rahmen einer Sammelklage gegen die Erzdiözese Québec für Aufsehen gesorgt. Die Klägerin Paméla Groleau hatte dem Kardinal unangebrachte Berührungen vorgeworfen. Nach einer eingehenden juristischen Prüfung stellte der zuständige Richter Martin Castonguay jedoch fest, dass die Beschuldigungen weder glaubwürdig noch konsistent waren. Die Aussagen der Klägerin wiesen erhebliche Widersprüche auf und wurden im Laufe des Verfahrens mehrfach geändert.


Kardinal Ouellet hatte von Beginn an seine Unschuld beteuert und betont, dass es ihm bei seiner Gegenklage nicht um finanzielle Bereicherung oder Rache gehe, sondern um die Wiederherstellung der Wahrheit und des Ehrschutzes. Die zugesprochene Summe in Höhe von 100.000 Dollar wird Ouellet nicht selbst behalten: Wie bereits zu Beginn des Verfahrens angekündigt, fließt das Geld zu 100 Prozent an Organisationen und Initiativen, die sich im Kampf gegen sexuellen Missbrauch innerhalb der indigenen Bevölkerungsgruppen Kanadas engagieren.

Der Ausgang dieses Prozesses wird in kirchlichen und juristischen Beobachterkreisen als richtungsweisend bewertet. Er unterstreicht, dass das berechtigte und notwendige Aufarbeiten von Missbrauchsfällen nicht als Freibrief genutzt werden darf, um die Kirche und ihre Amtsträger leichtfertig oder böswillig in Misskredit zu bringen. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass durch die Nennung von Ouellets Namen im Kontext einer Sammelklage, die sich überwiegend gegen tatsächliche Straftäter richtete, ein enormer Reputationsschaden in Kauf genommen wurde. Seine Anwälte betonten nach dem Urteil, dass auch im öffentlichen Diskurs schwerwiegende Anschuldigungen stets auf präzisen und belegbaren Fakten basieren müssen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Synodalität aus der Tradition - Teil 1
  3. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
  4. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  5. Außenbeauftragter des Papstes setzt Besuch in Moskau fort
  6. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  7. Erzdiözese Mexiko will angemessenes Begräbnis für abgetriebene und nach der Geburt gestorbene Babys
  8. Verhaftung nach Großbrand einer historisch wertvollen Holzkirche in Kanada
  9. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  10. YouTube-Philosoph Joe Schmid: „Ich spüre eine Art magnetische Anziehungskraft des Katholizismus“
  11. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  12. R.I.P. Dolly Parton
  13. 'Ich möchte meinem Vater im Himmel danken'
  14. Die US-Diözese Salt-Lake-City verzeichnet jedes Jahr hunderte neue Mitglieder
  15. Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz