Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  4. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  5. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  6. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  7. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  8. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  9. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  10. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  11. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  12. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  13. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  14. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

EU macht Gelder für Abtreibungstourismus frei

28. Februar 2026 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kaminski: Antwort der Kommission auf „My Voice, My Choice“ ist Rechtsbruch und Missbrauch des europäischen Sozialfonds EFS+.


Augsburg (kath.net/ pm)
Die Europäische Kommission hat ihre offizielle Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „My Voice, My Choice“ gestern veröffentlicht und die zentrale Forderung nach Einrichtung eines eigenen EU-Fonds zur Finanzierung von Abtreibungen abgelehnt, gleichzeitig aber angekündigt, dass ein bereits bestehender Fonds hierfür genutzt werden kann: der Europäische Sozialfonds ESF+. Zum ersten Mal betont die Europäische Kommission damit unmissverständlich, dass EU-Gelder für die Finanzierung von Abtreibungsleistungen genutzt werden können. 
Als Begründung führten die beiden Kommissionäre Hadja Lahbib und Roxana Mînzatu bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Kommissionsentscheidung aus, der freie Zugang zu vorgeburtlichen Kindstötungen sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Eine so definierte Leistung kann schlechterdings keine Straftat sein. Die beiden Kommissionäre haben daher nichts anderes getan, als die Abschaffung der bisherigen fundamentalen Rechtsordnung, nach der die Tötung eines Menschenlebens weder sozial gerecht ist noch der Gesundheit dient, mal eben im Rahmen einer Pressekonferenz zu verkünden.

Allerdings gilt laut EU-Verträgen: Die ergänzende, koordinierende oder unterstützende Tätigkeit der EU hat „unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten“ (Art. 168 Abs. 5 AEUV) zu erfolgen. Was gestern von der Europäischen Kommission vorgetragen wurde, muss daher als Bruch mit der europäischen Rechtsprechung bezeichnet werden.

Wundern braucht das niemanden. Zu den Unterstützern der Initiative zählt sich auch Hadja Lahbib, die belgische Kommissarin, die sich bei der Vorstellung des Abstimmungsergebnisses der Kommission ausdrücklich mehrfach bei den Initiatoren von „My Voice, My Choice“ für ihr „schlaues Vorgehen“ bedankte. Teil dieser Strategie war, dass sie ihre Forderung fälschlicherweise als Maßnahme der „Gesundheitspolitik“ darstellten. Genau dies hat die Kommission in ihrer Argumentation aufgegriffen. Doch eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, und Abtreibung ist keine Therapie. Stattdessen handelt es sich um die vorsätzliche Tötung eines menschlichen Lebens. In allen EU-Mitgliedstaaten – auch in jenen mit restriktiven Regelungen – ist medizinische Hilfe bei Lebensgefahr der Schwangeren rechtlich anerkannt. 
Es besteht daher keine Notwendigkeit, für eine Abtreibung, die das Leben der Mutter retten könnte, ins Ausland zu reisen. Wie mit Abtreibungen aus anderen Gründen umgegangen wird, obliegt der nationalen Rechtsprechung der Mitgliedstaaten. Der von der EBI geforderte neue Finanzierungsmechanismus für einen EU-weiten Abtreibungstourismus untergräbt die Kompetenz der Mitgliedstaaten, in deren ausschließlicher Zuständigkeit die Regelung von Abtreibungen und gesetzgeberischen Maßnahmen liegt. Eine Zustimmung hierzu hätte bedeutet, dass die Kommission eindeutig ihre Zuständigkeit überschreitet und gegen die Loyalitätspflicht gegenüber den Mitgliedstaaten verstößt. Nun glaubt man, einen eleganten Weg gefunden zu haben, diese Widrigkeiten zu umschiffen.


Die Kommission hat klargestellt, dass der bestehende EU-Fonds ESF+ (Europäischer Sozialfonds) genutzt werden kann, um den Zugang zu Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen zu verbessern. Hierunter seien auch Abtreibungen zu verstehen – und das sei schon immer möglich gewesen, so Roxana Mînzatu, die rumänische Vizepräsidentin der Kommission, in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Kommissionsergebnisses gestern in Brüssel. Wenn das so ist, muss gefragt werden, wofür es dann überhaupt eine Bürgerinitiative gebraucht hat, die genau einen solchen Fonds fordert. Vielmehr scheint es so zu sein, dass das Vorgehen der Europäischen Kommission eine Zweckentfremdung dieser Mittel darstellt und den Charakter des ESF+ als Instrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion pervertiert. 
Das gibt Anlass zu dem Verdacht, dass die Kommission unter dem Deckmantel sozialer Politik einen rechtlich unzulässigen Abtreibungstourismus fördern will, um den ideologischen Forderungen von „My Voice, My Choice“ nachzugeben. „Der ESF+ ist dafür da, Menschen in Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu bringen – nicht, um rechtlich und ethisch hoch umstrittene Maßnahmen wie einen EU-finanzierten Abtreibungstourismus zu etablieren. Er dient explizit dazu, Familien mit Kindern vor Armut und Not zu schützen. Sollte dieser Schutz nun darin bestehen, dass die Mittel des Fonds genutzt werden, um die betroffenen Kinder vor ihrer Geburt zu töten und dies den Familien in Not als Ausweg zu präsentieren, so wäre das an Zynismus nicht zu überbieten“, so Kaminski.

Die ALfA hat in den vergangenen Monaten intensiv Aufklärungsarbeit geleistet und Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und EU-Ebene über die rechtlichen und ethischen Gefahren dieser Initiative informiert. „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Forderung mit den Grundprinzipien der EU unvereinbar ist“, so Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA. „Zugleich haben wir daran erinnert, dass die 2014 gestartete EBI ONE OF US‘ mit 1,89 Millionen Unterstützungsbekundungen bis heute die erfolgreichste aller 120 Europäischen Bürgerinitiativen ist. Sie forderte die EU auf, keine Initiativen zu finanzieren, die die Zerstörung menschlichen Lebens in seiner frühesten Form beinhalten. 
Es ist bemerkenswert, dass deutlich mehr EU-Bürger die Solidaritätsbotschaft von ONE OF US unterstützt haben als ‚My Voice, My Choice‘, die lediglich ca. 1,2 Millionen Unterstützer hatte. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Europas Bürgerinnen und Bürger wollen mehrheitlich kein EU-finanziertes Abtreibungsprogramm, sondern ein Europa, das das Menschenrecht auf Leben aller Menschen schützt – auch der Kinder von Eltern, die von sozialer Not und Armut betroffen sind. In diesem Sinne sollten die Mittel des ESF+ auch in Zukunft verwendet werden.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Grafik: (C) One of us, Alfa-ev.de


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Der verworfene Stein wurde zum Fundament: Gott wirft unser Leben niemals weg
  3. Diözese Linz: In der Hälfte der Klassenzimmer in der Stadt Wels fehlten die Kreuze
  4. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete
  5. Ukrainischer Bischof: "Es gibt so unglaublich viel Leid"
  6. Ägyptisch-amerikanischer Pastor warnt vor ‚unheiliger Allianz‘ zwischen Linken und Islamisten
  7. Rom: "Krippe von Bethlehem" zu sehen
  8. Der Heilige und das Tier
  9. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert
  12. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  13. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  14. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  15. Überraschung im Vatikan - Kardinal Tagle ist neuer Dekan des Kardinalskollegiums

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz