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US-Bundesstaaten kämpfen gegen Biden-Regelung zu Versand von Abtreibungspillen

23. Februar 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
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Die derzeit geltende Regelung entspreche nicht den Sicherheitsstandards, verletze das Bundesrecht und die Souveränität der Bundesstaaten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Am 16. Februar 2026 haben 22 US-Bundesstaaten einen gemeinsamen Amicus-Brief (Stellungnahme zu einem Gerichtsverfahren) eingereicht, um eine laufende Klage des Bundesstaates Louisiana gegen eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA zu unterstützen. Die Regelung der Regierung Biden erleichtert den bundesweiten Versand und die telemedizinische Verschreibung des Abtreibungsmittels Mifepriston – auch in Staaten, in denen Abtreibungen weitgehend verboten sind. 

Die Klage zielt auf eine Entscheidung der FDA aus dem Jahr 2023 ab, welche langjährige Sicherheitsvorkehrungen für Mifepriston aufhob. Dazu gehörte insbesondere die Streichung der Pflicht, dass das Medikament persönlich in einer Arztpraxis oder Apotheke ausgegeben werden muss. Stattdessen darf es nun per Telemedizin verschrieben und per Post versendet werden. Kritiker sehen darin einen Versuch der Bundesregierung, das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ aus dem Jahr 2022 zu umgehen, welches die Regelungshoheit über Abtreibungen wieder an die Einzelstaaten zurückgegeben hatte.


Louisiana führt die Klage an und wird von 21 weiteren Bundesstaaten unterstützt: Alabama, Alaska, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Iowa, Kansas, Mississippi, Missouri, Montana, North Dakota, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Texas, Utah, West Virginia und Wyoming.

Die beteiligten Attorney Generals (Generalstaatsanwälte) der Bundesstaaten argumentieren, dass die FDA-Regelung:
•    wichtige Sicherheitsstandards beseitigt habe,
•    den Versand von Abtreibungsmitteln entgegen geltendem Bundesrecht erlaube,
•    Ärzten in linksliberalen Staaten (wie Kalifornien oder New York) ermögliche, die Abtreibungsgesetze konservativer Staaten zu umgehen,
•    die Souveränität der Bundesstaaten verletze und
•    Gesundheitssysteme sowie Medicaid-Programme in den betroffenen Staaten belaste.

Steve Marshall, Attorney General von Alabama, erklärte in einer Stellungnahme: „Diese Regelung ist ganz einfach unrechtmäßig. Die Biden-FDA hat entscheidende Sicherheitsvorkehrungen beseitigt, den Versand von Abtreibungsmitteln im direkten Widerspruch zum Bundesrecht erlaubt und Anbietern außerhalb des Bundesstaates ermöglicht, die Lebensschutz-Gesetze der Staaten zu verletzen. Nachdem das Urteil „Dobbs“ die Abtreibungsregelung an die Staaten zurückgegeben hat, versucht die Biden-Administration genau das durch Regierungsmaßnahmen zu unterlaufen. Wir stehen an der Seite Louisianas, um die Souveränität der Staaten zu verteidigen, das Gesetz durchzusetzen und ungeborenes Leben zu schützen.“ 

Der Fall ist derzeit vor einem Bundesgericht in Louisiana anhängig. Die Kläger fordern eine vorläufige Verfügung (Injunction), welche die FDA-Regelung bis zur endgültigen Entscheidung blockieren soll.

Die Debatte um Mifepriston und den Versand per Post ist seit dem Dobbs-Urteil eines der zentralen Schlachtfelder im US-amerikanischen Abtreibungsstreit. Während Befürworter der Regelung betonen, dass sie den Zugang zu medikamentöser Abtreibung (die etwa zwei Drittel aller Abtreibungen in den USA ausmacht) sicherer und einfacher macht, sehen Gegner darin einen Angriff auf staatliche Verbote und den Schutz ungeborenen Lebens. 

 


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