Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  2. Nicht mehr ernst zu nehmen
  3. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  4. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  11. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  15. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck

US-Bundesstaaten kämpfen gegen Biden-Regelung zu Versand von Abtreibungspillen

23. Februar 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die derzeit geltende Regelung entspreche nicht den Sicherheitsstandards, verletze das Bundesrecht und die Souveränität der Bundesstaaten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Am 16. Februar 2026 haben 22 US-Bundesstaaten einen gemeinsamen Amicus-Brief (Stellungnahme zu einem Gerichtsverfahren) eingereicht, um eine laufende Klage des Bundesstaates Louisiana gegen eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA zu unterstützen. Die Regelung der Regierung Biden erleichtert den bundesweiten Versand und die telemedizinische Verschreibung des Abtreibungsmittels Mifepriston – auch in Staaten, in denen Abtreibungen weitgehend verboten sind. 

Die Klage zielt auf eine Entscheidung der FDA aus dem Jahr 2023 ab, welche langjährige Sicherheitsvorkehrungen für Mifepriston aufhob. Dazu gehörte insbesondere die Streichung der Pflicht, dass das Medikament persönlich in einer Arztpraxis oder Apotheke ausgegeben werden muss. Stattdessen darf es nun per Telemedizin verschrieben und per Post versendet werden. Kritiker sehen darin einen Versuch der Bundesregierung, das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ aus dem Jahr 2022 zu umgehen, welches die Regelungshoheit über Abtreibungen wieder an die Einzelstaaten zurückgegeben hatte.


Louisiana führt die Klage an und wird von 21 weiteren Bundesstaaten unterstützt: Alabama, Alaska, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Iowa, Kansas, Mississippi, Missouri, Montana, North Dakota, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Texas, Utah, West Virginia und Wyoming.

Die beteiligten Attorney Generals (Generalstaatsanwälte) der Bundesstaaten argumentieren, dass die FDA-Regelung:
•    wichtige Sicherheitsstandards beseitigt habe,
•    den Versand von Abtreibungsmitteln entgegen geltendem Bundesrecht erlaube,
•    Ärzten in linksliberalen Staaten (wie Kalifornien oder New York) ermögliche, die Abtreibungsgesetze konservativer Staaten zu umgehen,
•    die Souveränität der Bundesstaaten verletze und
•    Gesundheitssysteme sowie Medicaid-Programme in den betroffenen Staaten belaste.

Steve Marshall, Attorney General von Alabama, erklärte in einer Stellungnahme: „Diese Regelung ist ganz einfach unrechtmäßig. Die Biden-FDA hat entscheidende Sicherheitsvorkehrungen beseitigt, den Versand von Abtreibungsmitteln im direkten Widerspruch zum Bundesrecht erlaubt und Anbietern außerhalb des Bundesstaates ermöglicht, die Lebensschutz-Gesetze der Staaten zu verletzen. Nachdem das Urteil „Dobbs“ die Abtreibungsregelung an die Staaten zurückgegeben hat, versucht die Biden-Administration genau das durch Regierungsmaßnahmen zu unterlaufen. Wir stehen an der Seite Louisianas, um die Souveränität der Staaten zu verteidigen, das Gesetz durchzusetzen und ungeborenes Leben zu schützen.“ 

Der Fall ist derzeit vor einem Bundesgericht in Louisiana anhängig. Die Kläger fordern eine vorläufige Verfügung (Injunction), welche die FDA-Regelung bis zur endgültigen Entscheidung blockieren soll.

Die Debatte um Mifepriston und den Versand per Post ist seit dem Dobbs-Urteil eines der zentralen Schlachtfelder im US-amerikanischen Abtreibungsstreit. Während Befürworter der Regelung betonen, dass sie den Zugang zu medikamentöser Abtreibung (die etwa zwei Drittel aller Abtreibungen in den USA ausmacht) sicherer und einfacher macht, sehen Gegner darin einen Angriff auf staatliche Verbote und den Schutz ungeborenen Lebens. 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  4. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  5. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  6. Bischof Erik Varden: Zum Gedenken an König Harald V. (1937–2026)
  7. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"
  8. Kirche im isländischen Selfoss wird im September eingeweiht
  9. „Hinter mir her!“ – Der Weg führt ins Leben
  10. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  11. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  12. Norwegische kath. Bischöfe bitten Papst Leo XIV. um ein Jubiläumsjahr für Norwegen (2030–2031)
  13. Synodalität aus der Tradition - Teil 2
  14. … und das Leben der kommenden Welt
  15. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz