Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  2. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  3. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  4. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  5. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  6. Wahrheit ist heilsrelevant
  7. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  8. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  9. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  10. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  11. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  12. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  13. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  14. Papst an Pfadfinder: „Ihr verbindet auf kluge Weise das Buch der Natur mit dem Wort Gottes“
  15. Die große Kraft der Marienverehrung in der Endzeit

US-Bundesstaaten kämpfen gegen Biden-Regelung zu Versand von Abtreibungspillen

23. Februar 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die derzeit geltende Regelung entspreche nicht den Sicherheitsstandards, verletze das Bundesrecht und die Souveränität der Bundesstaaten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Am 16. Februar 2026 haben 22 US-Bundesstaaten einen gemeinsamen Amicus-Brief (Stellungnahme zu einem Gerichtsverfahren) eingereicht, um eine laufende Klage des Bundesstaates Louisiana gegen eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA zu unterstützen. Die Regelung der Regierung Biden erleichtert den bundesweiten Versand und die telemedizinische Verschreibung des Abtreibungsmittels Mifepriston – auch in Staaten, in denen Abtreibungen weitgehend verboten sind. 

Die Klage zielt auf eine Entscheidung der FDA aus dem Jahr 2023 ab, welche langjährige Sicherheitsvorkehrungen für Mifepriston aufhob. Dazu gehörte insbesondere die Streichung der Pflicht, dass das Medikament persönlich in einer Arztpraxis oder Apotheke ausgegeben werden muss. Stattdessen darf es nun per Telemedizin verschrieben und per Post versendet werden. Kritiker sehen darin einen Versuch der Bundesregierung, das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ aus dem Jahr 2022 zu umgehen, welches die Regelungshoheit über Abtreibungen wieder an die Einzelstaaten zurückgegeben hatte.


Louisiana führt die Klage an und wird von 21 weiteren Bundesstaaten unterstützt: Alabama, Alaska, Arkansas, Georgia, Idaho, Indiana, Iowa, Kansas, Mississippi, Missouri, Montana, North Dakota, Ohio, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Texas, Utah, West Virginia und Wyoming.

Die beteiligten Attorney Generals (Generalstaatsanwälte) der Bundesstaaten argumentieren, dass die FDA-Regelung:
•    wichtige Sicherheitsstandards beseitigt habe,
•    den Versand von Abtreibungsmitteln entgegen geltendem Bundesrecht erlaube,
•    Ärzten in linksliberalen Staaten (wie Kalifornien oder New York) ermögliche, die Abtreibungsgesetze konservativer Staaten zu umgehen,
•    die Souveränität der Bundesstaaten verletze und
•    Gesundheitssysteme sowie Medicaid-Programme in den betroffenen Staaten belaste.

Steve Marshall, Attorney General von Alabama, erklärte in einer Stellungnahme: „Diese Regelung ist ganz einfach unrechtmäßig. Die Biden-FDA hat entscheidende Sicherheitsvorkehrungen beseitigt, den Versand von Abtreibungsmitteln im direkten Widerspruch zum Bundesrecht erlaubt und Anbietern außerhalb des Bundesstaates ermöglicht, die Lebensschutz-Gesetze der Staaten zu verletzen. Nachdem das Urteil „Dobbs“ die Abtreibungsregelung an die Staaten zurückgegeben hat, versucht die Biden-Administration genau das durch Regierungsmaßnahmen zu unterlaufen. Wir stehen an der Seite Louisianas, um die Souveränität der Staaten zu verteidigen, das Gesetz durchzusetzen und ungeborenes Leben zu schützen.“ 

Der Fall ist derzeit vor einem Bundesgericht in Louisiana anhängig. Die Kläger fordern eine vorläufige Verfügung (Injunction), welche die FDA-Regelung bis zur endgültigen Entscheidung blockieren soll.

Die Debatte um Mifepriston und den Versand per Post ist seit dem Dobbs-Urteil eines der zentralen Schlachtfelder im US-amerikanischen Abtreibungsstreit. Während Befürworter der Regelung betonen, dass sie den Zugang zu medikamentöser Abtreibung (die etwa zwei Drittel aller Abtreibungen in den USA ausmacht) sicherer und einfacher macht, sehen Gegner darin einen Angriff auf staatliche Verbote und den Schutz ungeborenen Lebens. 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  5. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  6. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  7. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  8. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  9. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  10. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  11. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  12. Das brennende Herz des heiligen Philipp Neri: Ein wissenschaftlich dokumentiertes Pfingstwunder
  13. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  14. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  15. Arche-Noah-Nachbildung feiert 10-jähriges Jubiläum

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz