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Ordensfrauen von Goldenstein: Betrugsermittlungen eingestellt

vor 2 Stunden in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Auseinandersetzung um Sozialhilfe sind nun auch gerichtlich vom Tisch - Staatsanwaltschaft Salzburg stellte auch Ermittlungen wegen Diebstahls ein


Salzburg (kath.net/KAP) Im Fall der drei Nonnen von Goldenstein hat die Staatsanwaltschaft Salzburg die Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Sozialleistungsbetruges gegen den Ordensoberen Ende Jänner eingestellt. Es ging um die von der Ordensleitung beantragte Sozialhilfe für zwei der drei Nonnen zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Gegen die Unterbringung hatten sich die Schwestern gewehrt. Auch die Ermittlungen gegen eine andere Person wegen des Verdachts des Diebstahls wurden eingestellt, wie die APA am Dienstag berichtete.

Der Beschuldigte, gegen den wegen Sozialleistungsbetrug ermittelt wurde, habe nicht vorsätzlich gehandelt. Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass er betrügerisch vorgegangen wäre, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Ricarda Eder, auf APA-Anfrage.

Ermittlungen seit Oktober 2025

Hintergrund der im Oktober 2025 eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war die Auseinandersetzung um die Rückkehr der drei hochbetagten Nonnen in das leer stehende Kloster Goldenstein in Elsbethen bei Salzburg. Zunächst wurde in Medien kolportiert, dass für zwei der drei Frauen, die eigenen Angaben zufolge gegen ihren Willen im Dezember 2023 in ein Pflegeheim in Oberalm übersiedeln mussten, die Ordensleitung des Augustinerstiftes Reichersberg, das organisatorisch für das Kloster Goldenstein zuständig ist, zu Unrecht Sozialleistungen von insgesamt 64.000 Euro beantragt habe.


Der Antrag wurde auch von der zuständigen Bezirksbehörde genehmigt. Man sei nicht über alles informiert gewesen, hieß es seitens der Bezirkshauptmannschaft. Die Sozialabteilung des Landes Salzburg ortete missbräuchliche Verwendung von Sozialleistungen, da für die Altersversorgung der Nonnen offenbar mehr als genug Geld da gewesen sei, und forderte über die Bezirksbehörde die insgesamt ausbezahlten 64.000 Euro wieder zurück.

Sprecher der Ordensleitung dementierte

Der Sprecher des zuständigen Ordensoberen Propst Markus Grasl, der externe PR-Berater Harald Schiffl, erklärte am 31. Oktober 2025 gegenüber der APA, dass die Sozialleistungen nicht unrechtmäßig beantragt worden seien. "Die Bezirkshauptmannschaft hat den völlig gesetzeskonformen Antrag auf Sozialhilfe für die beiden Schwestern nach Paragraf 17 Salzburger Sozialhilfegesetz genehmigt." Ein "Missbrauch", wie von Medien in den Raum gestellt worden sei, habe in keiner Weise stattgefunden. Das Land Salzburg habe den Ordensoberen, Propst Grasl, informiert, dass davon ausgegangen werde, dass durch den Übergabevertrag der Liegenschaft "Schloss Goldenstein" sich die rechtlichen Voraussetzungen für die gewährte Sozialhilfe geändert haben. "Aus diesem Grund wurde Propst Grasl zu einem Gespräch zur Abklärung eingeladen."

Das Gespräch fand am 18. November 2025 statt. Dabei wurde zwischen dem Propst und Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) vereinbart, dass das Stift Reichersberg die Sozialhilfe-Rückforderung bezahlt. "Dafür wird es einen Bescheid geben", sagte Fürweger damals. Grasl habe zudem zugestimmt, dass sich künftig das Kloster Goldenstein um die Altersvorsorge aller drei Nonnen finanziell kümmern werde, so der Landesrat.

Schiffl hatte damals gegenüber Kathpress bekräftigt, dass Propst Grasl für die finanzielle Altersvorsorge der drei Nonnen verantwortlich sei und dafür auch Sorge trage. Das Stift Reichersberg verwende dafür keine eigenen finanziellen Mittel, sondern ausschließlich jene des Klosters Goldenstein, dessen Vermögen für die Versorgung der Ordensfrauen vorgesehen ist, entsprechend dem regulären ordensinternen Ablauf. Wie der Sprecher gegenüber Kathpress weiters erläuterte, verfügen Ordensleute nicht über eigenes Vermögen; Pensionseinkünfte oder Erspartes fließen in die jeweilige Gemeinschaft und werden dort für die Versorgung der Mitglieder verwendet. Die Verwaltung dieser Gelder obliegt in Goldenstein dem Apostolischen Kommissär, also Propst Grasl, der als ordensrechtlicher Oberer die vorhandenen Finanzmittel des Klosters für die Bedürfnisse der Schwestern einsetzt.

Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte aufgrund einer eingelangten Sachverhaltsdarstellung Ermittlungen zunächst gegen unbekannte Täter eingeleitet. Es ging einerseits um den Verdacht des schweren Betruges in Zusammenhang mit den Sozialhilfe-Anträgen, die für die zwei Nonnen zur Finanzierung des Aufenthaltes in dem Seniorenheim gestellt worden waren.

Der zweite Vorwurf betraf den Verdacht des schweren Diebstahls. In einer Sachverhaltsdarstellung wurde dargelegt, dass ein Bargeldbetrag, den eine der drei Nonnen geerbt haben soll, aus den Räumlichkeiten des Klosters entwendet worden sei. Der Tatverdacht hat sich nicht erhärtet, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA erläuterte. Der Diebstahl sei nicht nachweisbar gewesen. Deshalb wurden auch in diesem Fall die Ermittlungen eingestellt.

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