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Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘

vor 6 Stunden in Prolife, 12 Lesermeinungen
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Persönlich sei er für die Abschaffung der Todesstrafe. Er wolle aber nicht so weit gehen, dass ‚sie absolut und für immer und unter allen Umständen ausgeschlossen sein muss“, sagte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation.


Madrid (kath.net/jg)
Kardinal Joseph Ratzinger, damals Präfekt der Glaubenskongregation, hat in einem Interview im Jahr 1993 den Unterschied zwischen Abtreibung und Todesstrafe betont. Auf die Frage, warum die Kirche beim Thema Abtreibung rigoros, bei der Todesstrafe aber „großzügig“ sei, antwortete Kardinal Ratzinger: „Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen, als ob es sich hier um das Gleiche handeln würde.“

Bei der Abtreibung werde offensichtlich ein völlig unschuldiger Mensch getötet, „indem man begrenzte Lebensziele über das Lebensrecht eines anderen Menschen stellt.“ Die Todesstrafe setze hingegen ein schweres Verbrechen voraus, das von der Gesellschaft geahndet werde.


Persönlich sei er für die Abschaffung der Todesstrafe, sagte Kardinal Ratzinger weiter. Er wolle aber nicht so weit gehen, „dass sie absolut und für immer und unter allen Umständen ausgeschlossen sein muss.“ Könne man bei Verbrechern wie Adolf Eichmann und anderen „Schwerstkriminellen“, die das Vernichtungslager Auschwitz betrieben haben, wirklich davon ausgehen, dass ein Rechtsstaat im Irrtum sei, wenn er in diesen Fällen überlege, ob die Verbrecher die Todesstrafe verdient hätten, fragt Ratzinger. 

Sein persönlicher Wunsch und die gesellschaftliche Zielsetzung zur Abschaffung der Todesstrafe könnten sich aber nicht auf eine Glaubenslehre stützen, in dem Sinn, „dass die Kirche zu jeder Zeit und unter allen Umständen die Todesstrafe für unvereinbar mit dem Glauben zu erklären und damit zu untersagen hätte“. Die Frage der Todesstrafe sei „nicht unmittelbar ein Inhalt oder Gegenstand des christlichen Glaubensbekenntnisses“, betonte Kardinal Ratzinger. 

Es gehe hier vielmehr um ein Mittel der Rechtspflege im Staat, zu dem man „vom Glauben und von der Sittenlehre als Christ und als Kirche eine Stellungnahme abgeben kann.“ Die Forderung nach der Abschaffung der Todesstrafe ergebe sich aber nicht zwingend aus dem christlichen Glaubensbekenntnis, betonte Kardinal Ratzinger noch einmal. 

Kardinal Ratzinger hat das Interview, aus dem hier zitiert wird, am 9. Juli 1993 im Rahmen eines internationalen Kurses zum Katechismus der Katholischen Kirche im Escorial in Spanien gegeben. Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat es aus dem Spanischen ins Deutsche übersetzt.

 


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Lesermeinungen

 Triceratops vor 24 Minuten 
 

Etwas für diejenigen, die sich bezüglich Todesstrafe auf das AT beziehen:

Das sind oft Ausschnitte aus Chroniken, in denen die Autoren schreiben, was sie denken, dass Gott will. (Wer jetzt meint, dass ja das alles, weil biblisch, wortwörtlich zu nehmen sei: Ihr wollt doch Gott nicht wirklich unterstellen, dass er z.B. bei der Eroberung einer Stadt befohlen haben soll, alle alle zu töten, einschließlich der Kinder?)
Die meiner Meinung nach entscheidende Stelle zum Thema (auch genau deshalb, weil es sich nicht um Geschichtsschreibung im engeren Sinn handelt) ist Gen 4, 13-15:
"13 Kain antwortete dem HERRN: Zu groß ist meine Schuld, als dass ich sie tragen könnte. 14 Siehe, du hast mich heute vom Erdboden vertrieben und ich muss mich vor deinem Angesicht verbergen; rastlos und ruhelos werde ich auf der Erde sein und jeder, der mich findet, wird mich töten. 15 Der HERR aber sprach zu ihm: Darum soll jeder, der Kain tötet, siebenfacher Rache verfallen. Darauf machte der HERR dem Kain ein Zeichen, damit ihn keiner erschlage, der ihn finde."


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 ThomasR vor 43 Minuten 
 

wegen eines massnhaften Charakters- in Deutschalnd jedes Jahr um 100 TSD Tendenz steigend

ist die Abtreibung auch für mich eher mit Massenvernichtung und nicht
mit Todestrafe vergleichbar

bei der Todestrafe (ich bin strikt dagegen) gibt es auch meistens ein Verschulden eine kriminelle Tat bzw mehrere kriminelle Taten, wobei auch Todestrafe wurde in den Diktaturen missbruacht vgl. Fall Restituta Kafka

bei der Abreibung gibt es kein Verschulden des getötetn menschlichen ungeborenen Lebens


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 Triceratops vor 52 Minuten 
 

Das war 1993 !

Damals war noch die alte Katechismusfassung gültig, die sagte, dass man, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, andere Menschen vor einem Straftäter zu schützen, zur Todesstrafe greifen könne. Es handelte sich also nicht so sehr um STRAFE, sondern um NOTWEHR.
1997 wurde das dann insofern modifiziert, dass es hieß, dass "heute infolge der immer wirksameren Organisation der Strafbehörden solche Fälle, in denen die Ausschaltung des Schuldigen absolut notwendig wäre, sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben" ist.
Abgesehen davon, dass es heute im Katechismus nochmals anders steht: Das was in den USA und in anderen Ländern mit Todesstrafe getan wird, hat mit Notwehr absolut nichts zu tun.
2006 hat die Präsidentin der Philippinen Macapagal-Arroyo dem Papst Benedikt als Geschenk einen Folder mit der Abschrift eines Gesetzes, in dem sie die Todesstrafe abgeschafft hat, überreicht. Benedikt hat sich gefreut (was kein Zeichen für Inkonsequenz ist ,sondern für Lernfähigkeit).


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 Tante Ottilie vor 3 Stunden 
 

Die KI gibt auf meine einschlägige Frage folgende Antwort (Auszug):

Papst Franziskus ließ 2018 den Artikel 2267 im Katechismus der Katholischen Kirche überarbeiten.

Seit dieser Änderung heißt es dort:

„Die Todesstrafe ist unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt.“

Vorher war im Katechismus noch enthalten, dass die Todesstrafe in extremen Fällen zulässig sein könnte – z. B. wenn sie das einzig mögliche Mittel wäre, um die Gesellschaft vor einem ungerechten Aggressor zu schützen.


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 nomad vor 3 Stunden 
 

@ Gandalf

Die deutsche Übersetzung mit dem „sollen“ halte ich für fragwürdig. Sie klingt so, als ob man unter „bestimmten“ Umständen doch die Ehe brechen dürfte: „6. Du sollst nicht die Ehe brechen“. Die Trennung kann zwar durch Ehebruch des Ehepartners gerechtfertigt werden, aber es gibt keine Rechtfertigung für Ehebruch.
Bei der Verteidigung eigenen Lebens dagegen, ist die Tötung des Gegners gerechtfertigt. Oder muss man sich umbringen lassen, um gegen das 5 Gebot nicht zu verstoßen? Verstößt man dann nicht selber gegen das 5 Gebot?


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 nomad vor 3 Stunden 
 

@ Tuotilo2

Als Moses einen Ägypter erschlagen und im Sand vergraben hat, war es ein Totschlag oder Mord?
Egal – Gott hat Moses dafür nicht bestraft (vermutlich deshalb, weil der Ägypter selbst ein Straftäter war), sondern erhob ihn zum wichtigsten Mann des auserwählten Volkes.


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 Adolf Hümmer vor 3 Stunden 
 

Todesstrafe kann man nicht prinzipiell ablehnen

Wäre die Todesstrafe immer prinzipiell abzulehnen, so hätte sie Gott im Alten Testament bei bestimmten Vergehen nicht gefordert. Abtreibung hingegen ist Mord und ist immer böse.

sites.google.com/view/ewige-liebe-nur-in-gott/startseite


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 Gandalf vor 3 Stunden 

@tutolo - Falsch!

Es heißt in der Hl. Schrift ausdrücklich "Du sollst nicht morden" und NICHT "Du sollst nicht töten".


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 Tuotilo2 vor 4 Stunden 
 

"Du sollst nicht töten."
Deswegen kann doch für einen Christen die Todesstrafe nicht ein staatliches "Mittel der Rechtspflege" wie viele andere sein!
Bei allem Respekt kann ich Ratzingers Argumentation hier nicht folgen. Du sollst nicht töten, außer jemand war für ein KZ verantwortlich. Das geht doch nicht.


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 ecclesiam vor 4 Stunden 
 

gute Theologie ist anspruchsvoll

"Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann."

Die thematische Verbindung und der Vergleich von Abtreibung und Todesstrafe ist unteres Niveau theologischer Argumentation.

Es bleibt abzuwarten, wie sich Papst Leo zu strittigen Themen noch äussern wird. Farbe muss er irgendwann bekennen. Leider hat der Papst inzwischen einige Aussagen und Ernennungen gemacht, die einem zumindest die Stirne runzeln lassen.


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 Uwe Lay vor 4 Stunden 
 

Zur Todesstrafe

Warum bezichtgte dann der Prophet Samuel Saul der Sünde,da er nicht die Todesstrafe an den kriegsfangenen König Agag vollzog und er ihn dann selbst tötete? 1.Samuel 15. Und warum sagt dann Jesus selbst zu Pilatus, daß er nicht das Recht hätte,ihn zu töten oder freizulassen,wenn ihm dies Recht nicht von Gott gegeben worden wäre? Joh 19,11. Die Todesstrafe wird in der Bibel als von Gott selbst bejahte beurteilt.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


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 Johannes14,6 vor 6 Stunden 
 

Danke

Die Aussagen von Papst Leo XIV in einem Interview, betr. die Preisverleihung an Senator Durbin durch Kardinal Cupich haben Irritationen ausgelöst.


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