![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Finanzausschuss empfiehlt: kanadische Lebensschutzorganisationen sollen Gemeinnützigkeit verlieren5. September 2025 in Prolife, 3 Lesermeinungen Ein weiterer Vorschlag lautet, die ‚Verbreitung von Religion‘ nicht mehr als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen. Evangelikale und katholische Kirche haben bereits Protest eingelegt. Ottawa (kath.net/LifeNews/jg) In einer weiteren Empfehlung schlug der Ausschuss vor, das Einkommensteuergesetz dahingehend zu ändern, dass die „Verbreitung von Religion“ nicht mehr als gemeinnütziger Zweck anerkannt wird. Dieser Vorschlag würde religiöse Gemeinschaften empfindlich treffen, schreibt der ehemalige kanadische Senator Don Plett von der Konservativen Partei, der den Bericht des Ausschusses analysiert hat. Bis jetzt habe die Regierung die Vorschläge nicht kommentiert. Die genannten Empfehlungen seien nur zwei von insgesamt 462, welche der Ausschuss für das 2025 zu beschließende Budget ausgearbeitet habe, ergänzt Plett. Nach seinen Informationen hätten Evangelikale und die katholische Kirche bereits Protest gegen den zweiten Vorschlag eingelegt. „Ich glaube, die katholische Kirche sollte Einfluss auf unseren Premierminister haben“, meint Plett in Bezug auf Premierminister Mark Carney, der sich als Katholik bezeichnet. Die Vorschläge kämen von einem Ausschuss, in dem alle Parteien vertreten seien. Die Zusammensetzung der derzeitigen Regierung würde ein Scheitern der genannten Vorschläge wahrscheinlicher machen als unter der vorangegangenen Regierung, schreibt Plett.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||