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Bischof Voderholzer erhebt drei Kirchen im Bistum Regensburg zu Münstern

vor 10 Stunden in Deutschland, keine Lesermeinung
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Bei der Erhebung einer Kirche zum Münster handelt es sich um einen bischöflichen Ehrentitel – Erhoben werden Kirchen in Dingolfing, Deggendorf und Gotteszell


Regensburg (kath.net/pbr) Der Bischof von Regensburg, Dr. Rudolf Voderholzer, erhebt auf Antrag der verantwortlichen Ortspfarrer drei Kirchen im Bistum Regensburg zu Münstern. Die Gotteshäuser sind: Pfarrkirche St. Johannes in Dingolfing, Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Deggendorf sowie die Pfarrkirche (ehem. Klosterkirche) St. Anna in Gotteszell. Vorausgegangen war dazu der Aufruf des Bischofs an die Pfarrer im Bistum Regensburg (Amtsblatt Nr. 5 vom 16. Mai 2025), einen Antrag zur Erhebung einschließlich entsprechender Begründung zu stellen. Bei der Erhebung einer Kirche zum Münster handelt es sich um einen bischöflichen Ehrentitel.

Die Erhebung der Kirchen wird mit der Übergabe des Dekrets wirksam. Die Übergabe durch Bischof Dr. Rudolf Voderholzer erfolgt im Rahmen einer festlichen Pontifikalmesse.

Freitag, 3.Oktober 2025, 10 Uhr: Pontifikalmesse in der Pfarrkirche St. Johannes in Dingolfing anlässlich der Erhebung zur Münster, 15 Uhr: Feierliche Pontifikalvesper.


Sonntag, 12. Oktober 2025, 10 Uhr: Pontifikalmesse in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Deggendorf anlässlich der Erhebung zur Münster, 15 Uhr: Feierliche Pontifikalvesper.

Sonntag, 16. November 2025, 10 Uhr: Pontifikalmesse in der Pfarrkirche St. Anna in Gotteszell (ehem. Klosterkirche) anlässlich der Erhebung zur Münster, 15 Uhr: Feierliche Pontifikalvesper.

Was ist ein Münster?

Der Terminus „Münster“ ist ein frühes deutsches Lehnwort aus „monasterium“. Damit wurden ursprünglich Kirchen bezeichnet, die Teil eines Klosters oder Stifts waren. Auch wenn „Münster“ in den meisten Fällen eine in der Vergangenheit gebräuchliche Bezeichnung für eine herausragende Kirche mit einem ehemals klösterlichen Hintergrund ist, kann dieser Titel auch vom Diözesanbischof neu verliehen werden. Anlässlich des Heiligen Jahres 2025 schuf der Bischof von Regensburg die Möglichkeit, auf Antrag Kirchen den bischöflichen Ehrentitel „Münster“ zu verleihen. Die Voraussetzungen für ein Münster stehen in einer gewissen Analogie zum päpstlichen Titel einer Basilica minor, wobei hier ein spezieller Akzent auf der historischen und baulichen Dimension der Kirche, die meist eine geschichtlich bedeutende „Großkirche“ ist, liegt. Deshalb soll die jeweils vorgeschlagene Kirche, um den Titel eines „Münsters“ zu erhalten, mehrere Kriterien überwiegend erfüllen.

Kriterien sind unter anderem:

- Die Kirche muss in der Geschichte der Stadt oder des Ortes, in der sie steht, eine kontinuierlich hohe Bedeutung für das religiöse Leben besitzen. Sie soll darüber hinaus auch in der Diözese einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Ein klösterlicher Ursprung ist von Vorteil.

- Die Kirche soll architektonisch und künstlerisch von hervorragender Bedeutung sein und sich durch ihre Größe, ihre Kunstwerke sowie durch die Geräumigkeit des Altarraumes auszeichnen.

- Die Kirche sollte aufgrund des Vorhandenseins von Reliquien, die in der Region verehrt werden, eines Heiligengrabes oder verehrungswürdiger Bilder eine gewisse überpfarrliche Bedeutung genießen und sich des Besuchs von Gläubigen aus der Region erfreuen.

- Die Kirche muss ein Zentrum des liturgischen und pastoralen Lebens sein, in der vor allem die Feier der heiligen Eucharistie, aber auch der anderen Sakramente, besonders der Taufe und des Bußsakramentes, sichergestellt ist und vollzogen wird. Auch die Ausstattung mit einer großen und wertvollen Orgel und die Pflege der sakralen Musik in der Tradition der Kirche empfiehlt sich für eine Erhebung.

Archivfoto Bischof Voderholzer (c) Bistum Regensburg


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