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Meisner: 'Königsteiner Erklärung' war 'verheerend'27. Oktober 2004 in Aktuelles, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kölner Kardinal: "Eines der Grundübel, daß die Deutsche Bischofskonferenz 1968 nach der Veröffentlichung
der Papstenzyklika "Humanae Vitae" die "Königsteiner Erklärung" verabschiedet habe"
Kassel (kath.net/idea) Die Forschung an embryonalen Stammzellenbedeutet eine "Mitwirkung an einer Tat zum Bösen" und ist deshalb ausethischer Sicht abzulehnen. Das sagte Kardinal Joachim Meisner, Erzbischofvon Köln, beim Treffen Christlicher Lebensrechtsgruppen (TCLG) am 23.Oktober in Kassel. Da zur Gewinnung der Stammzellen ein Embryo getötetwerde, handele es sich um eine Instrumentalisierung des Menschen. Das seinicht vertretbar, auch wenn man mit der Stammzellenforschung neueHeilverfahren für schwere Krankheiten finden wolle. "Ich kann und darf nichteinen Menschen opfern, um einen anderen zu heilen", so Meisner. Nach Ansichtdes Erzbischofs hat sich in den vergangenen Jahren in den westlichenKulturen ein Wandel "von Weltanschauungsfragen zu Menschenanschauungsfragen"vollzogen. In manchen Gesellschaften würden Christen daran erkannt, daß sieals einzige Gruppe das menschliche Leben von seinem Anfang bis zu seinemEnde für schützenswert halten. Negativbeispiele sind für Meisner dieNiederlande und Belgien, die "barbarische Euthanasiegesetze" eingeführthätten. Den Kirchen stellte der Kardinal kein uneingeschränkt positives Zeugnis inihrem Kampf für einen besseren Lebensschutz aus. So sei eine Fortschreibungdes Papiers "Gott ist ein Freund des Lebens", das 1989 von EKD undkatholischer Deutscher Bischofskonferenz veröffentlicht wurde, heute nichtmehr möglich. Meisner macht dafür die Erweiterung der EKD um dieLandeskirchen in den neuen Bundesländern verantwortlich. Diese hättenbereits in der DDR-Zeit der Fristenregelung bei der Abtreibung wenigentgegengesetzt. Kritik übte der Erzbischof aber auch an seiner eigenenKirche. Es sei eines der Grundübel der weiteren Entwicklung gewesen, daß dieDeutsche Bischofskonferenz 1968 nach der Veröffentlichung der Papstenzyklika"Humanae Vitae", in der künstliche Verhütung verworfen wird, die"Königsteiner Erklärung" verabschiedet habe, die die Entscheidung überVerhütung ins Gewissen der Eheleute stellt. Meisner nannte es "verheerend",daß die Bischöfe von einem falschen Gewissensbegriff ausgegangen seien. DasGewissen schaffe keine Werte, sondern orientiere sich an einer vorhandenenNorm, betonte er. Diese sei durch die Papstenzyklika formuliert worden.Heute werde "Humanae Vitae" sogar von einem Teil der feministischen Bewegungrespektiert, weil die Antibabypille zur "Vermarktung der Sexualität" geführthabe. 
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