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CDU-CSU-SPD-Regierung will Töten von ungeborenen Kinder durch die Krankenversicherung finanzieren11. April 2025 in Deutschland, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Christdemokraten für das Leben (CDL) üben deutliche Kritik am Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
Berlin (kath.net)
Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) hat den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD in puncto Lebensrecht mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Die angekündigte Umsetzung des längst überfälligen Suizidpräventionsgesetzes begrüßt die CDL ausdrücklich. Auch Maßnahmen zur Stärkung von Familien, wie die Verbesserung des Elterngeldes oder die geplante Aufstockung der Frühen Hilfen ab Schwangerschaft, sind zu befürworten.
Ein erklärtes Ziel der neuen Koalition ist es, die ungewollt schwangere Frau in ihrer Lage umfassend zu unterstützen, „um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Das hört sich zunächst positiv an, doch die sich anschließenden Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Abtreibungsmöglichkeit abzielen, konterkarieren dieses Ziel. Hinter der Absichtserklärung “Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“, steht die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, es gebe eine Unterversorgung mit Abtreibungseinrichtungen.
Erst in der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag am 10. Februar 2024, in der es u. a. um einen Gruppeantrag von SPD und Grünen zur Versorgungslage mit Abtreibungseinrichtungen ging, hatte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Sachverständige die Behauptung der Unterversorgung widerlegt. Das Koalitionsvorhaben steht dem diametral gegenüber.
Für die über 106.218 Abtreibungen, die im Jahr 2023 in Deutschland durchgeführt wurden, gab es 1104 Abtreibungseinrichtungen, während für die 692.989 Geburten im selben Jahr lediglich 606 Einrichtungen zur Geburtshilfe zur Verfügung standen. Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Prioritäten hier offenbar bislang bedrohlich verschoben sind. Die CDL hat dieses Missverhältnis in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Erfreulich ist es deshalb, dass die Koalition nun den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung flächendeckend sichern will.
Unverständlich ist aber die Absicht der Koalition, die Kostenübernahme von Abtreibungen durch die gesetzliche Krankenversicherung „über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitern und auch die medizinische Weiterbildung auf diesem Gebiet „stärken“ zu wollen. Dies kommt eher einer Förderung von Abtreibungen gleich. Mit einem „bestmöglichen“ Schutz von Kindern im Mutterleib hat dies nichts zu tun.
Aus Sicht der CDL sind die geplanten Maßnahmen geprägt von der Abtreibungsideologie der SPD, die ganz sicher nicht den bestmöglichen Schutz von Kindern vor der Geburt zum Ziel haben. Aber auch mit einer ernsthaften und wirksamen Hilfe für Frauen, die durch die ungeplante Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, haben diese Ideen wenig zu tun.
Ziel einer Koalition, die den „bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens“ verwirklichen will, muss die Prävention von Abtreibungen und die Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktlagen sein. Hierzu gehört aus Sicht der CDL eine Verbesserung der Beratung- und Hilfsangebote, wie es die CDU/CSU auch im Wahlprogramm angekündigt hatte. Aus Sicht der CDL bedarf es hierzu der Untersuchung der Ursachen von Schwangerschaftskonflikten in einer breit angelegten Studie, die auch die staatlich anerkannten Beratungseinrichtungen einbezieht. Nur auf der Grundlage einer möglichst breiten Datenlage können Erkenntnisse über die tatsächlichen Ursachen von Konfliktsituationen gewonnen werden. Bisher gibt es nur eine objektive wissenschaftliche Studie in Deutschland zur Motivforschung, die sehr viele wichtige Ergebnisse zur notwendigen Verbesserung der Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt liefert. (Dienerowitz, Florian Michael, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch – Eine medizinethische und medizinrechtliche Zwischenbilanz nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB, Mannheim 2021)
Eine gute Beratung und adäquate Hilfen sind für eine gelingende Prävention von Abtreibungen essenziell. Doch genügen die Beratungsangebote den gesetzlichen Anforderungen? Sind sie nur ergebnisoffen oder sind sie auch lebensbejahend, wie es § 219 StGB verlangt? Die nach wie vor zu hohe Zahl an Abtreibungen lässt daran zweifeln. Die CDL hält deshalb eine Evaluation der Beratungseinrichtungen und der dort durchgeführten Beratung für dringend erforderlich.
Finanzielle Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen und Familien, wie sie etwa durch die Bundesstiftungen „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und „Frühe Hilfen“ geleistet werden, sind wirksam zu verbessern. Keine Frau darf sich gezwungen sehen, aufgrund von finanziellen, sozialen oder ähnlichen Gründen über eine Abtreibung nachzudenken.
Besonderes Augenmerk sollte auf erzwungene Abtreibungen durch Nötigung, vor allem seitens der Kindsväter und weiterer Angehöriger, gelegt werden. Frauen brauchen hier mehr Aufklärung über ihre auch rechtlichen Möglichkeiten, um wirklich selbstbestimmt entscheiden zu können.
Bei diesem sensiblen Thema darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass es hier nicht allein um die schwangere Frau sondern dass es genauso um das Leben eines anderen Menschen, nämlich um das Leben eines ungeborenen Kindes, geht. Jede einzelne Abtreibung ist eine zu viel, denn jedes Leben ist gleich wertvoll.
Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Ankündigungen in die Realität umgesetzt werden. Die gegensätzlichen Vorstellungen der Koalitionäre, gerade zum § 218 StGB, kann man in diesem Koalitionsvertrag erkennen. Die für die Vorhaben benötigten Mehrheiten im Deutschen Bundestag werden letztlich den endgültigen Kurs bestimmen.“

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