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Der deutsche „Synodale Ausschuss“ kämpft mit neuen Schwierigkeiten

12. Dezember 2024 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen
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Benjamin Leven in „Communio“: „Die Arbeit im Synodalen Ausschuss verläuft offenbar weniger harmonisch als gedacht“ – Die geistlichen Begleiter steigen aus


Freiburg i.Br. (kath.net) „Schwester Dr. Igna Kramp, zuständig für Geistliche Prozessbegleitung im Bistum Fulda, und Dr. Peter Hundertmark, verantwortlich für Spirituelle Bildung im Bistum Speyer, haben ihre Aufgabe zurückgegeben.“ Das berichtet Benjamin Leven in der Freiburger katholischen Zeitschrift „Communio“, der DBK-Pressesprecher Matthias Kopp hat dies bestätigt.

Leven macht darauf aufmerksam, dass im Unterschied zum Synodalen Weg „im Synodalen Ausschuss keine Minderheit“, die „die mit öffentlicher Grundsatzkritik die Legitimation des Vorhabens infrage stellt. Man könnte also meinen, dass die Beratungen reibungsloser verlaufen müssten.“. Die Satzung des Synodalen Ausschusses sehe „die ‚geistliche Gestaltung‘ durch zwei externe Geistliche Begleiter vor“, erläutert Leven und zitiert aus der Satzung, diese „geben spirituelle Impulse und sorgen für eine geistliche Reflexion der Arbeit des Ausschusses und seiner Gremien. Sie können die Sitzung der Plenarversammlung unterbrechen, wenn dies mit Blick auf den Gesprächsprozess weiterführend und hilfreich scheint“.


Doch sei es „nach Informationen von COMMUNIO“ bei einer vorbereitenden Sitzung zu Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern gekommen. Leven schildert wörtlich: „Eine durch die Begleiter angeregte Unterbrechung mit Schweigen und Gebet sei wirkungslos geblieben, heißt es. Kramp und Hundertmark hätten daraufhin ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zurückgezogen und gegenüber den Anwesenden den Eindruck geäußert, eine Geistliche Begleitung der Ausschussarbeit sei nicht wirklich erwünscht.“ Um was es im Einzelnen ging, sei nicht bekannt.

Für die am Wochenende in Wiesbaden anberaumte Sitzung seien „zwei Mitglieder gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen“, zitiert Leven DBK-Pressesprecher Kopp. Allerdings sehe die Satzung des Ausschusses zwei externe Geistliche Begleiter vor, dies ist hiermit offenbar nicht erfüllt.


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