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Kaminski: Jedes Mitglied des Bundestags ist aufgefordert, sich jetzt für Menschenrechte einzusetzen

11. Dezember 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Menschenrechte sind unverhandelbar - Auch wenn Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen anstehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”


Augsburg - Berlin (kath.net/ALfA) Zum internationalen Tag der Menschenrechte erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Auch in Zeiten, in denen das Regieren schwierig ist, weil Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen vor der Tür stehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Allen Versuchen, politisch unruhige Zeiten dazu zu nutzen, diesen Grundpfeiler unserer Verfassung zu schleifen, muss jedes einzelne Mitglied des Bundestags entschieden entgegentreten. Die Würde des Menschen muss nicht nur immer, sondern auch für alle gelten - unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.  Sie gilt für Junge und Alte. Sie gilt für Geborene und Ungeborene.


Es gibt nur eine Klasse Menschen. Das sagt unser Grundgesetz, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, immer alle Menschen zu schützen – insbesondere die Schwächeren. Jeder Versuch, das Recht auf Leben für besonders schutzbedürftige Menschen auszuhebeln, muss daher auf einen breiten Widerstand im Bundestag stoßen. Nicht nur, weil er verfassungswidrig ist, sondern auch, weil er einen Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellt.

Der Versuch einer Gruppe Abgeordneter, den § 218 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden, ändert für die ungewollt Schwangeren selbst nichts. Schon heute bleiben sie straffrei. Seit Jahrzehnten hat es keine Verurteilung wegen eines unrechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs mehr in Deutschland gegeben. Schon heute werden die allermeisten Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert, die diese Auslagen aus den Sozialetats der Länder erstattet bekommen. Schon heute gibt es fast doppelt so viele Meldestellen zum Schwangerschaftsabbruch (1100) wie Kreissäle (606) in Deutschland.

Für die Menschenrechte in Deutschland ist die Neufassung des § 218 jedoch ein grundlegender Paradigmenwandel. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen kleinen Menschen würde damit nicht nur rechtmäßig, sondern eine Gesundheitsleistung. Eine ungewollte Schwangerschaft würde wie eine Krankheit behandelt, deren einzig mögliche Therapie die Abtreibung ist. Das ungeborene Kind wird in diesem Szenario seiner Menschenwürde und -rechte vollends beraubt, und einem Parasiten gleichgestellt, den es zu beseitigen gilt.

Der 20. Bundestag darf nicht als der Bundestag in die Geschichte unseres Landes eingehen, der das Recht auf Leben aller Menschen relativiert, indem er die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosesten unter ihnen vollständig leugnet. Diejenigen, denen die Menschenrechte ein wichtiges Anliegen sind, werden daher ganz genau hinschauen, wie die Abgeordneten sich bei den entscheidenden Sitzungen zum § 218 positionieren werden und bei den bevorstehenden Wahlen entsprechend reagieren.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Archivfoto Cornelia Kaminski (c) ALfA


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Lesermeinungen

 blaulaub 12. Dezember 2024 
 

Zu kurz gedacht!

Sollte der §218 doch aus dem Strafgesetzbuch verschwinden, dann muss man sich doch ernsthaft fragen, wie der Fall eines z.B. gewaltsam herbeigeführten Schwangerschaftsabbruchs seitens Dritter überhaupt (noch) geahndet werden könnte bzw. würde.
Na, da könnte man ja als unfreiwilliger Kindsvater der Freundin noch schnell ein paar Tabletten in den Abendessen-Salat untermischen (so bereits geschehen!).
Abgesehen von extremer Übelkeit und Bauchkrämpfen als Folge...droht vielleicht dem Täter eine Strafe wegen mittelschwerer Körperverletzung --- gegen die Frau! Diese, die ihr Kind aber wollte, hätte das Nachsehen.
Denn wie sollte jetzt plötzlich etwas 'an Wert gewinnen', was AN SICH keinen juristisch relevanten Wert vorher darstellte?!
Bin mal gespannt, wie sich Politiker/ der Gesetzgeber das "hinbiegt" (ohne sich selbst diesen Widerspruch einzugestehen)...Tja, liebe Ampel: Wieder mal zu kurz gedacht!
Rot [Halten] und Grün [Losfahren] GLEICHZEITIG an der Kreuzung führt zwangsläufig zum Crash!


1
 
 Johannes14,6 11. Dezember 2024 
 

Auch die Gewissensfreiheit von Ärzten

und Pflegepersonal, bei einem Eingriff, der Tötung eines Menschen zum Ziel hat - sei es Abtreibung oder Euthanasie - NICHT MITZUMACHEN, darf nicht eingeschränkt werden.
Im Newsletter des BVL, Bundesverband Lebensrecht, dazu nochmals eine Stellungnahme von Prof. Cullen.Er schildert auch, daß Apotheker wegen des "Versorgungsauftrags" gezwungen werden, Abtreibungspillen zu verkaufen.

In USA geschehen bereits 70 % der Abtreibungen mit der "Pille", sogar per Post u ohne ärztl. Beratung --

und TRUMP ist eingeknickt, will hier u bei IVF nichts verbieten...
Enttäuschend.

BVL Newsletter


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