Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  2. Nicht mehr ernst zu nehmen
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  5. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  11. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  14. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  15. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist

Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht

21. April 2024 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Französisches Gericht hatte Abstrafung einer Ordensfrau für "geistlichen Missbrauch" wegen fehlender Rechtsgrundlage beanstandet


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Das Urteil eines staatlichen Gerichts in Frankreich gegen Kurienkardinal Marc Ouellet (79) gefährdet aus Sicht des Heiligen Stuhls das Grundrecht der Religionsfreiheit. Das teilte der Direktor des vatikanischen Presseamtes, Matteo Bruni, am Samstag auf Journalistenfragen mit. Zudem sei die Vereinsfreiheit religiöser Organisationen betroffen, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Ein Zivilgericht von Lorient hatte laut Medienberichten unlängst in erster Instanz entschieden, der damalige Leiter der vatikanischen Bischofskongregation und weitere kirchliche Entscheider hätten im Oktober 2020 Sabine Baudin de la Valette (Ordensname Mutter Marie Ferreol, 57) ohne hinreichende rechtliche Grundlage aus einer Schwesterngemeinschaft entfernt. Dadurch sei ihr schwerer Schaden entstanden.

Die kirchlichen Stellen hatten der Ordensfrau unter anderem geistlichen Missbrauch vorgeworfen und dies in mehreren Visitationen kirchenintern überprüft. Geistlicher Missbrauch ist eine Form der seelischen Manipulation, für die es bislang weder im kirchlichen noch im weltlichen Recht Strafbestimmungen gibt.


Nach Meinung des Gerichts wurde die Frau folglich ohne Rechtsgrundlage bestraft und somit geschädigt. Die vom Gericht verhängten Schadensersatzzahlungen gegen Ouellet und die Mitbeklagten belaufen sich laut den Medienberichten auf insgesamt etwa 300.000 Euro.

In der Vatikan-Erklärung vom Samstag heißt es weiter, der Heilige Stuhl habe nur aus den Medien von dem mutmaßlichen Urteil erfahren. Ouellet sei nicht vor das Gericht geladen worden.

Ein mögliches Urteil würde nicht nur Fragen der Immunität des betroffenen Kardinals berühren, erklärte Bruni. Sollte es sich tatsächlich gegen eine disziplinarische Entscheidung in einer Ordensgemeinschaft richten, könnte dies zu einer "schweren Verletzung der fundamentalen Rechte der Religionsfreiheit" sowie der religiösen Vereinigungsfreiheit führen.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  4. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
  5. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  6. Papst Leo XIV. beruft obersten Kolumbusritter in den Vatikan
  7. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  8. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  9. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  10. Bischof Erik Varden: Zum Gedenken an König Harald V. (1937–2026)
  11. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"
  12. Kirche im isländischen Selfoss wird im September eingeweiht
  13. „Hinter mir her!“ – Der Weg führt ins Leben
  14. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  15. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz