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Deutsche Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne Datengrundlage!

15. Februar 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Rechtsabteilung der ADF: "Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell."


Berlin (kath.net/pm)
Ab dem Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.“

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

„Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: http://www.adfinternational.org/de/zensurzonen



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Lesermeinungen

 Norbert Sch?necker 15. Februar 2024 

Was alles verstören kann

"Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte." - Steht das wirklich so im Gesetzesentwurf? Das wäre verheerend. Denn fast jedes Verhalten "könnte" verwirrend oder verstörend wirken. Für manche Veganer (Anm.: vegane Ernährung hat meine Sympathie, ich selbst bin Vegetarier) kann es schon verstörend sein, wenn ein Mensch in der Öffentlichkeit ein Schnitzel isst. Für andere ist es verstörend, wenn ein Mensch angeheitert in der Öffentlichkeit vor sich hinsingt. Für wieder andere ist der Anblick eines Menschen mit Trisomie 21 verstörend. Soll man das alles deshalb verbieten? Sicher nicht! Eine Demokratie (und wir sind doch alle so furchtbar demokratisch) lebt davon, dass Andersartigkeit ausgehalten wird. Der Gesetzgeber soll sich also bitte darum kümmern, dass Menschen, die durch andere Meinungen verstört werden, Achtung vor der Meinungsfreiheit und der Vielfalt menschlichen Lebens lernen. Noch wichtiger ist aber, dass er das Grundrecht auf Leben ab der Zeugung schützt.


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 modernchrist 15. Februar 2024 
 

Diese Regierung und ihre Helfershelfer wollen einfach

permanent gegen die Lebensrechtler und Lebensschützer agitieren, auf Teufel komm raus! Auch wenn sie wissen, dass Bannmeilen und Geldstrafen für Beten und stilles Dortstehen mit einem Plakat nicht kriminalisiert werden kann, - man will die prolifer bekämpfen, an die Wand treiben. Und je mehr man uns im Regen stehen lässt, je mehr die Laiengremien und die meisten Bischöfe feige schweigen, desto besser geht diese Diskriminierung der Lebensschützer. Der Mord des Kindes soll ent-kriminalisiert werden, der aktive Lebensschutz dagegen kriminalisiert. Kommen Sie am 13. April zum Münchner Marsch fürs Leben! Wir schweigen nicht! Das war das Motto des Sel. P. Rupert Mayer zur NS-Zeit.


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 Wirt1929 15. Februar 2024 
 

Es ist Zeit

Die deutschen Bischöfe könnten, wie vor wenigen Tagen an anderen Orten, in dernächsten Woche bei der Frühjahrskonferenz in Augsburg neben dem Gebet auch zur Demonstration für das Leben und Einhaltung entsprechender Demonstrationsgrundrechte des stillen Gebets auf der Straße einladen. Es wäre ein starkes Signal. Es wird aber nur Wunschdenken bleiben. Gegen Rechts geht immer, für das Leben (n)..........


2
 
 heikostir 15. Februar 2024 
 

Dass Leben schützenswert ist, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dazu muss man nicht einmal eine religiöse Begründung liefern. Die Schutzwürdigkeit des Lebens ist direkte Konsequenz aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes.


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