Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  5. Johannes Hartl: „Junge Menschen fragen wieder nach Gott! Atheismus ist eher für ältere Generation“
  6. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  7. „Die Bibel steht eindeutig im Visier der Regierung“
  8. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  9. Vatikan sagt für September in Rom geplanten Weltkindertag ab
  10. „Junge Menschen, die zum Glauben zurückkehren, wollen den ‚vollen fetten Glauben‘“
  11. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  12. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  13. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  14. Gleichgültigkeit und Dekadenz – Die größte Hoffnung für iranische und russische Diktatoren
  15. Radikale Feministin Michelle Bachelet könnte nächste UN-Generalsekretärin werden

Klimakleber immer irrer - Carla Hinrichs erklärt ihren Protest vor Gericht zur Religion

4. Jänner 2024 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Klimakleberin wurde in erste Instanz für eine Straßenblockade zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wollte allerdings dagegen berufen. Auch in der Berufung folgte das Gericht nicht ihrem Glauben an die "Klima-Religion"


Frankfurt (kath.net)

Die deutsche Klimakleberin Carla Hinrichs hat am Mittwoch bei einer Verhandlung vor einem Frankfurter Gericht ihren Protest ganz offizell als eine Art Religion bezeichnet. Dies berichtet "Nius". Hinrichs wurde in erste Instanz für eine Straßenblockade zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wollte allerdings dagegen berufen. In ihrer Argumentation wollte ihr Verteidiger laut dem Medienbericht jetzt  das in unserem Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit einbringen. Laut "Nius" sei der Glauben an den klimabedingten Untergang der Welt für Hinrichs eine Art Religion. Sie habe laut ihrem Verteidiger nach ihrer „Glaubens-Überzeugung“ gehandelt, nicht nach rationalen Maßstäben des Rechts und das sei bei der Straf-Bemessung auch zu berücksichtigen. „Dies stellt eine Gewissensentscheidung im Sinne Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 Grundgesetz dar.“ Ihr Anwalt meinte laut "Nius", dass Glaubens- und Religions-Freiheit einen umfassenden verfassungsrechtlichen Schutz genieße. Daher müssten Hinrichs Klebe-Proteste als „Handeln im Glauben der Klima-Apokalypse“ angesehen werden und auch vor Strafverfolgung geschützt werden oder wenigstens als strafmilderndes Argument gelten. Das Gericht hat diesen Beweisantrag allerdings abgelehnt und Hinrichs gestern auch in 2. Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  3. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  4. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  5. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  6. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"
  7. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  8. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  9. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  10. Britisches Innenministerium stoppt Ermittlungen gegen legale Online-Posts
  11. Visitation im Stift Heiligenkreuz abgeschlossen
  12. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  13. Nicht Erinnerung, sondern Gegenwart - Ostern im Riss der Zeit
  14. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  15. Vatikan sagt für September in Rom geplanten Weltkindertag ab

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz