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Klimakleber immer irrer - Carla Hinrichs erklärt ihren Protest vor Gericht zur Religion

4. Jänner 2024 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Die Klimakleberin wurde in erste Instanz für eine Straßenblockade zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wollte allerdings dagegen berufen. Auch in der Berufung folgte das Gericht nicht ihrem Glauben an die "Klima-Religion"


Frankfurt (kath.net)

Die deutsche Klimakleberin Carla Hinrichs hat am Mittwoch bei einer Verhandlung vor einem Frankfurter Gericht ihren Protest ganz offizell als eine Art Religion bezeichnet. Dies berichtet "Nius". Hinrichs wurde in erste Instanz für eine Straßenblockade zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wollte allerdings dagegen berufen. In ihrer Argumentation wollte ihr Verteidiger laut dem Medienbericht jetzt  das in unserem Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit einbringen. Laut "Nius" sei der Glauben an den klimabedingten Untergang der Welt für Hinrichs eine Art Religion. Sie habe laut ihrem Verteidiger nach ihrer „Glaubens-Überzeugung“ gehandelt, nicht nach rationalen Maßstäben des Rechts und das sei bei der Straf-Bemessung auch zu berücksichtigen. „Dies stellt eine Gewissensentscheidung im Sinne Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 Grundgesetz dar.“ Ihr Anwalt meinte laut "Nius", dass Glaubens- und Religions-Freiheit einen umfassenden verfassungsrechtlichen Schutz genieße. Daher müssten Hinrichs Klebe-Proteste als „Handeln im Glauben der Klima-Apokalypse“ angesehen werden und auch vor Strafverfolgung geschützt werden oder wenigstens als strafmilderndes Argument gelten. Das Gericht hat diesen Beweisantrag allerdings abgelehnt und Hinrichs gestern auch in 2. Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 


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