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'Die Amtskirche verlassen, das ist für mich – ich sage es mit aller Liebe – so eine SPD-Geste'

31. August 2023 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Entertainer Harald Schmidt bleibt weiterhin in der katholischen Kirche. Es werde bei der Beurteilung der katholischen Kirche viel zu sehr aus deutscher Sicht gedacht


Hamburg (kath.net) Der bekannte deutsche Entertainer Harald Schmidt bleibt weiterhin in der katholischen Kirche. "Die Amtskirche verlassen, das ist für mich – ich sage es mit aller Liebe – so eine SPD-Geste. Man setzt ein Zeichen.", wird Schmidt in einem Interview mit der Wochenzeitung "Die Zeit" zitiert.  Schmidt verwies dann darauf, dass weltweit 1,2 Milliarden Menschen zur katholischen Kirche gehören. Es werde bei der Beurteilung viel zu sehr aus deutscher Sicht gedacht: "Wenn Sie mal auf den Philippinen im Gottesdienst waren, in Südamerika, dann wissen Sie: Das ist was völlig anderes als hier, wo Transzendenz und Mystizismus verloren gehen."


Foto: (c) wikipedia/Kandschwar
This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.


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Lesermeinungen

 Hibiskus 21. September 2023 
 

Danke Harald Schmidt!

Auch ich bleibe in der Amtskirche auch wenn wir beide - Sie und ich - die letzten sein werden. Denn all die jetzt amtierenden Feinde unserer Kirche werden untergehen. - Wie haben wir doch der Gemeinde verkündet: ... Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwinden.
Nochmals für Danke für Ihre Treue und die mutigen Worte.


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 discipulus 2. September 2023 
 

Werter Herr Heimerl, einer formalen Exkommunikation bedarf es genau dann,

wenn es kirchenrechtlich um eine Exkommunikation geht. Die DBK hat das in ihrem Dekret von 2012 umgangen, indem andere Strafen gewählt wurden, die in vielen Punkten einer Exkommunikation ähneln, aber eben keine sind. Rom hat das 2012 als formal korrekt anerkannt. Folglich sind die entsprechenden Strafen solange gültig, bis sie entweder von der aussprechenden Instanz (der jeweilige deutsche Bischof) oder der Appelationsinstanz (der Heilige Stuhl) aufgehoben wurden. Beides ist bislang nicht der Fall, ergo sind Sie gültig. So viel sollten Sie als Priester schon über das Kirchenrecht wissen.


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 SalvatoreMio 2. September 2023 
 

Der letzte Prophet war Johannes der Täufer!

@Lieber Herr Dr. Heimerl! Vielleicht stimmen Ihre Prognosen (hoffentlich nicht!). Doch auch bei unseren gut gebildeten Meteorologen gehen die Wettervorhersagen häufig daneben. - In Ihrem Zorn lehnen Sie sich ein Stück zu weit zum Fenster hinaus! Flehen Sie besser zum Herrn (wovon ich sowieso ausgehe), dass die Kirchenleitung zum Boden des Evangeliums zurückfindet und mit ihr unzählige Getaufte, die ihren Glauben längst nicht mehr kennen, sich aber Christen nennen.


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 SalvatoreMio 2. September 2023 
 

Christen: die " bessere Sorte?

@aljarreau:soweit mir bekannt, beurteilt Gott uns nicht als Gruppe, sondern als Einzelwesen. Und uns steht es erst recht nicht zu, uns besser zu dünken als andere. Aber der Herr stellt Forderungen: "Seid heilig, wie Euer Vater im Himmel heilig ist!" Welch hoher Anspruch! Gestern in der Eucharistiefeier sagte der Apostel Paulus: "Das ist es, was Gott will: eure Heiligung. Das bedeutet, dass ihr die Unzucht meidet; dass jeder von euch lernt, mit seiner Frau in heiliger und achtungsvoller Weise zu verkehren, nicht in leidenschaftlicher Begierde wie die Heiden, die Gott nicht kennen ... 1 Thess 4, 1-6).


3
 
 aljarreau 1. September 2023 
 

Lieber Herr Joachim Heimerl

wir sind alle Sünder, auch der Klerus. Das war Jesus bewußt als er uns zusagte, daß er die Kirche nicht verlassen, und sie daher auch nicht untergehen wird. Ein Schild über jedem Kirchenportal mit der Aufschrift "ZUTRITT NUR FÜR SÜNDER" würde viele Mißverständnisse vermeiden. Vor allem bei jenen, für die Christen bessere Menschen zu sein haben.


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 Joachim Heimerl 1. September 2023 
 

Prognose: Wer in Deutschland noch katholisch sein will, wird in ca. zwei Jahren

ohnehin aus der deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten müssen, und zwar aus dem einen und einzigen Grund, weil die nicht mehr katholisch ist. Einen anderen Weg sehe ich nicht mehr außer dem, eine pseudokatholische Kirche deutscher Prägung finanziell weiters zu unterstützen. Würden Sie das tun? Ich nicht! Und eine Alternative wird es nicht geben.


2
 
 Joachim Heimerl 1. September 2023 
 

Das ist dogmatisch und kirchenrechtlich falsch, "werter" discipulus, und

auch Sie dürften wissen, dass es hier eine formale Exkommunikation brauchen würde, die aber - aus guten Gründen - eben nie erfolgt. Es ist ein Unding, dass die Kirche hier die Gläubigen bewusst hinters Licht führt, damit sie nur ja weiter hübsch die Steuer zahlen. Die Mitgliedschaft an der Kirche ist niemals (!) an die Zahlung einer Steuer gebunden, umgekehrt könnten übrigens auch all jene keine Kirchenmitglieder sein, die keine Steuer zahlen müssen. Auch hieran sieht man, wie schräg diese Argumentation ist - und wie falsch!!!


2
 
 Gandalf 31. August 2023 

@discipulus

Ach, in jedem deutschen Bistum gibts inzwischen genügend Priester, die diese DKB-Erklärungen nicht mehr ernst nehmen. Auf gut deutsch: Selbst nach einem "Austritt" aus dem deutschen Kirchensteuersystem bekommt man überall ein kath. Begräbnis. Keine Angst, Angst sollte man eher vorm persönlichen Gericht haben, nicht vor dieser absurden DBK-Schreiben. Das nimmt keiner mehr ernst.


3
 
 Norbert Sch?necker 31. August 2023 

@Chris2

Der Unterschied ist groß: die Pastoralreferentin betet für den Verstorbenen und für die Hinterbliebenen und außerdem gemeinsam mit den Hinterbliebenen, die sich damit vielleicht schwer tun. Das macht der Totengräber wahrscheinlich eher nicht, zumindest nicht laut und unaufgefordert. Und bei allem Unterschied zwischen einem sakramental geweihten Priester und einer Pastoralreferentin: die Gebete einer gläubigen Laiin sind viel wert!


1
 
 discipulus 31. August 2023 
 

Werter Herr Heimerl, Sie wissen genau, daß es "SO" nicht ausschaut.

Die DBK hat 2012 ein neues Dekret erlassen, das die Strafen für einen Austritt aus der KdöR festlegt und das von Rom anerkannt wurde. Zu diesen Strafen gehört u.a. ein Verbot des Empfangs der Sakramente. Diese Strafen werden gültig, wenn der Betreffende auf einen entsprechenden Brief seines Pfarramtes zum Austritt nicht reagiert.


0
 
 Chris2 31. August 2023 
 

@Aquilinus

Welche Unterschiede macht es noch, ob man von der Pastoralreferentin oder vom Totengräber verscharrt wird? Die Frage ist durchaus ernstgemeint. Ich habe außerdem noch nie gehört, dass Gläubige der Piusbruderschaft allein dem Totengräber übergeben worden wären. Und von diesen finanziert sicherlich nur noch ein kleiner Teil DBK, ZdK, BKKJ und Synodalen Weg mit seiner Kirchensteuer mit. Sinnvoll wäre es natürlich, die Frage der Beerdigung vor einem Kirchensteueraustritt zu klären, sich ggf. ein oder zwei Priester zu suchen, die die Beerdigung vornehmen würden und deren Konatktdaten bei Kindern, Freunden oder anderen Vertrauenspersonen und zuhause an leicht zu findender Stelle zu hinterlegen. Im Testament beim Notar nützt das jedenfalls nicht mehr viel...


2
 
 ottokar 31. August 2023 
 

Warum werden hier wohlmeinende Worte eines bekennenden Katholiken zerpflückt?

Ich gehe davon aus ,dass Kath Net diese Information deshalb bringt, um uns zu zeigen, dass auch Leute im Rampenlicht, Leute die jeder kennt, den Mut haben ihren Glauben öffentlich zu bekennen. Und es gibt neben vielen bekannten mutmachenden Gottesbeweisen und klugen Argumenten für unseren Glauben besonders auch die von Harald Schmidt erwähnte Tatsache, dass sich auf dieser Erde 1,2 Milliarden Katholiken zur ihrer Kirche bekennen. Die sind doch nicht alle dumm und verblendet, auch wenn dies die SPD oder die Grünen so sehen möchten.


8
 
 Joachim Heimerl 31. August 2023 
 

Kein " Ausgtretener" bekommt ein Exkommunikationsdekret und kann folglich die Sakramente usw

wie gewohnt empfangen. Das Dekret bekommt er aus einem einzigen Grund nicht: Der " Austritt" ist U N G Ü L T I G, eine "Exkommunikation" würde von Rom kassiert werden.- SO schauts aus!


3
 
 kleingläubiger 31. August 2023 
 

Im säkularisierten, übertechnisierten und vermeintlich rationalen Deutschland sind Transzendenz und Mystizismus tatsächlich fast vergessen, zumindest in den Kirchen. Der Aberglaube feiert allerdings überall fröhliche Urständ. Jeder kann sich seinen Glauben heute wie im Supermarkt zusammen bauen. Nur wird dafür keine Steuer erhoben.

Vielleicht wäre einer Aberglaubensteuer ja eine Idee für den Finanzminister?


6
 
 Aquilinus 31. August 2023 
 

@Joachim Heimerl

So einfach ist es leider nicht, aus dem Kirchensteuersystem auszutreten. Wenn man das tut, wird das als Kirchenaustritt im Taufregister eingetragen und man ist offiziell von der kath. Kirche exkommuniziert. Man bekommt z. Bsp. keine kirchliche Beerdigung mehr.


3
 
 Joachim Heimerl 31. August 2023 
 

Quatsch! Es gibt keine "Amtskurche" und man die Lirche auch nicht "verlassen",

Man kann nur ungültig vor dem Standesamt austreten und keine " Kirchensteuer " mehr zahlen. Katholisch ist und bleibt man trotzdem, alles andere ist schlicht Legende und der kirchliche Versuch, die Leute moralisch unter Druck zu bringen und bei der Steuerkssse zu halten! Wer nich nicht gemerkt hat; in der deutschen Kirche geht es nur ums Geld!


3
 

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