Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  5. Skandal in München
  6. Peter Seewald: „Ich muss sagen, diese Papst-Wahl hat meine kühnsten Erwartungen übertroffen“
  7. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  8. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  9. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  10. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
  11. Unfassbar! Lebensschützer wegen Embryomodellen von evangelischen Kirchentag verbannt
  12. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  13. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  14. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  15. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!

Warum nicht auch bei uns ein Herzschlag-Gesetz?

18. Mai 2023 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Warum fordert die katholische Kirche, die sich ansonsten um jede Randgruppe derzeit aufreibt, nicht ein Herzschlag-Gesetz für diese riesige Randgruppe? - Ein Gastkommentar von Dr. Christina Agerer-Kirchhoff, Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht München


München (kath.net)

In den US-Bundesstaaten Ohio und Florida gibt es seit einiger Zeit einige beeindruckende neue Gesetze zum besseren Schutz des ungeborenen Kindes. So die z.B. die Heartbeat Bill.  Etwa ab den 21. Tag nach der Befruchtung pumpt nämlich das winzige Herz schon embryonales, völlig eigenständig produziertes Blut durch den unscheinbaren Gewebekomplex, der sich in rasender Entwicklung in wenigen Wochen ausformt zu einem als menschliches Kind erkennbaren Organismus. Ab spätestens der 6. Schwangerschafts-woche sind diese Herztöne des Kindes für Mutter und Arzt darstellbar und hörbar. Das deutliche, intensive und schnelle Pochen des kindlichen Herzschlages überzeugt auch den Ungläubigsten: Hier schlägt ein kleines menschliches Herz! Was sonst?  In diesen US-Staaten ist nun die Tötung des Ungeborenen nicht mehr erlaubt, wenn der Herzschlag hörbar ist. Ärzte werden verpflichtet, diesen Herzschlag bei der Untersuchung der Schwangeren zu Gehör zu bringen, ansonsten droht ihnen Strafe.


Es ist daher nicht einzusehen, dass sich Kirche und Lebensschützer hier nicht mehr als bisher aus dem Fenster lehnen! Warum reagieren wir immer nur? Warum agieren wir nicht gerade in der Frage der vorgeburtlichen Tötung von Kindern, anstatt immer nur zu re-agieren auf grauenhafte “Reformvorhaben“? Warum bezahlen wir brav – wie es der Gesetzgeber vor Jahrzehnten festgelegt hat – mit unseren Steuern die Abtreibungen?  Die Krankenkassen machen ja nur die Arbeit, sie bekommen sogar die Verwaltungsarbeit der Abrechnungen und Bezahlungen erstattet: Das gesamte Geld wird dann vom Staat an die Krankenkassen wieder ausgezahlt! Wir alle, jeder von uns, bezahlt die Tötungen! Wir alle ersparen verantwortungslosen Erzeugern die Alimente! Wir alle finanzieren die Tötung eines unerwünschten Erben!

Wäre es nicht eine sinnvolle Forderung, wenigstens ab dem hörbaren Herzschlag des Kindes die staatliche Finanzierung ganz einzustellen?

Damit könnten meiner Meinung nach die Abtreibungen deutlich reduziert werden.

Derzeit aber fordern Regierungsvertreter sogar die völlig kostenlose Abtreibung für alle! Und auch noch bis deutlich über die bisherige gesetzliche Grenze von 12 Wochen hinaus.

Richtig ist aber etwas ganz anderes: Wenn die Kindseltern oder auch die Großeltern des bedrohten Ungeborenen ihren eigenen Geldbeutel aufmachen müssten, um das Blutgeld hinzuzählen – würden nicht dann vielleicht viele nachdenken, zögern?

Auch das Wissen um die eigene Finanzierungspflicht der Tötung könnte sich auf das Sexualverhalten von Menschen moderierend auswirken: Hätte man doch nicht so leicht die Rückversicherung einer unkompliziert möglichen und kostenfreien Abtreibung im Hinterkopf!

Der Erzeuger spart sich den gesamten Unterhalt für das Kind, er entscheidet sich für den Tod; so kann er doch wenigstens die 500-700 € für die Tötung seines Kindes selbst berappen! Er soll sich auch – das ist unsere Hoffnung als Christen – an diese verwerfliche Handlung direkt erinnern! Nur so kann er umkehren für später. Heute allerdings muss er nur die Frau zur Tötungsstätte bringen und dann auf den Anruf hin oben in der Praxis sie wieder abholen nach dem Eingriff!

Die Leute hierzulande sind sogar indirekt exkulpiert: Es wird ja alles bezahlt, das kann doch nicht unrecht sein, mach doch keinen solchen Zirkus, es kostet dich ja nichts!

Warum fordert die katholische Kirche, die sich ansonsten um jede Randgruppe derzeit aufreibt, nicht ein Herzschlag-Gesetz für diese riesige Randgruppe der mehr als 100 000 pro Jahr getöteten ungeborenen Kinder?  Warum gehen wir nicht ein wenig in die Offensive?

 

Video-Kurz-Vortrag aus der Sicht einer Biologin: „Wann ist der Mensch ein Mensch? und Vortrag: „Werden Sie Lebensschützer!“ beim kostenfreien Internetfernsehen http://www.bonifatius.tv

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  5. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  6. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  7. Skandal in München
  8. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  9. Peter Seewald: „Ich muss sagen, diese Papst-Wahl hat meine kühnsten Erwartungen übertroffen“
  10. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  11. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  12. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  13. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  14. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  15. Papst Leo XIV. an die Kardinäle: der Weg

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz