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Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bayerns Corona-Ausgangssperre als nicht rechtmäßig24. November 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In Bayern wurde im März und April 2020 Regeln erlassen, bei denen zwar Sport im Freien erlaubt war, aber das Verweilen auf der Parkbank verboten wurde
München (kath.net)
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag ein Urteil veröffentlicht, in dem Bayerns Corona-Ausgangssperre als nicht rechtmäßig verurteilt wurde. In Bayern wurde im März und April 2020 Regeln erlassen, bei denen zwar Sport im Freien erlaubt war, aber das Verweilen auf der Parkbank verboten wurde. "Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig", sagte die Vorsitzende Richterin laut "Focus". Es wären als mildere Maßnahme auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum in Betracht gekommen.
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Lesermeinungen | Jothekieker 24. November 2022 | | | Und die Gottesdienstverbote? Wem seine Freiheit egal ist, der wird sie verlieren. Da den deutschen Bischöfen die freie Religionsausübung egal war, werden wir auch künftig bei der freien Religionsausübung eingeschränkt werden.
Die ungeheizten Kirchen dieses Winters sind erst der Anfang. | 0
| | | Chris2 24. November 2022 | | | Sehr gut. Und welche Konsequenzen hat das jetzt? - wird sich Söder öffentlich für seine Vergehen und auch für all die Hetze gegen viele Bürger entschuldigen?
- wie viele Millionen Euro muss Söder als Strafe und zur Entschädigung zu unrecht verurteilter Opfer seiner Politik bezahlen? Oder läuft das unter "Ordnungswidrigkeit" bzw. "Bewährung"?
- muss Söder gar in Haft, weil er uns unsere Grundrechte völlig willkürlich und unverhältnismäig geraubt hat?
- werden alle entschädigt, die damals unrechtmäßige Strafen bezahlen mussten? erhalten sie nur ihre Geldzahlungen zurück oder gibt es Schwerzensgeld o.ä.?
- Wird jetzt auch gegen ihn bzw. Ämter wegen der gefälschten Krankenhausinzidenzen ermittelt (massenhaft Coronapatienten mit unbekanntem Impfstatus als ungeimpft gezählt, um 2G zu begründen)?
- Oder passiert rein gar nichts? War halt so. Alle Opfer der Maßnahmen haben halt Pech gehabt und können sich das Urteil rahmen lassen und in die Toilette hängen, so wie ich meinen nicht anerkannten Nachweis über einen hohen Corona-Antikörperwert? | 1
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