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Sterbeverfügung in Österreich: Ist es Aufgabe des Staates, Tötungsangebote zu organisieren?25. Juni 2022 in Prolife, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
IMABE: "Niemand kann verlangen, dass Ärzte ihr Ethos in der Moral-Garderobe abgeben sollen"
Wien (kath.net/Imabe) In Österreich gilt seit 1.1.2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG). In den ersten drei Monaten haben sich mittels Sterbeverfügung und Kooperation Dritter zwei Menschen das Leben genommen. Das geht aus einer Anfrage der Neos an Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hervor (vgl. Die Presse, 2.6.2022). Die mediale Reaktion darauf war irritierend: „Verdächtig wenige Menschen“ hätten bislang die Beihilfe zum Suizid in Anspruch genommen. Der Staat müsse daher eingreifen und „ein eigenes Angebot“ zur Verwirklichung von Selbsttötungen schaffen. Der Zugang zur Sterbehilfe dürfe „nicht von der Moral anderer abhängen“, hieß es etwa im Standard (1.6.2022). Einen Arzt als Helfershelfer zum Suizid zu finden, sei mit „zu hohen Hürden“ verbunden. Der vom Schweizer Verein Dignitas engagierte Wiener Anwalt will das Gesetz erneut vor den VfGH bringen (vgl. TT, 5.6.2022).
Ist die Organisation von Tötungsoptionen tatsächlich Aufgabe des Staates? „Es macht stutzig, mit welcher Selbstverständlichkeit argumentiert wird, dass nicht mehr Suizidprävention, sondern Suizidkooperation Aufgabe des Staates sein soll“, sagt die Wiener Ethikerin Susanne Kummer. Im Editorial der aktuellen Ausgabe der medizinethischen Fachzeitschrift Imago Hominis Assistierter Suizid (2/2022) geht sie einigen der Thesen im laufenden Diskurs kritisch nach.
Gibt es überhaupt ein Recht auf Euthanasie oder assistierten Suizid? Genau das hat der EGMR im April 2022 im Urteil Lings v. Denmark zurückgewiesen (vgl. Bioethik aktuell, 12.4.2022). „Es gibt keinen ‚Versorgungsauftrag‘ des Staates, Suizide zu ermöglichen, und daher auch keine positive Verpflichtung, tödliche Präparate oder Personal zur Verfügung zu stellen“, betont die IMABE-Geschäftsführerin. Der Gesetzgeber stellt mit dem StVfG die Mitwirkung an Selbsttötungen unter bestimmten Auflagen straffrei. Aus der Duldung straffreier Mitwirkung an Selbsttötungen könne weder aus moralischen noch aus juristischen Gründen eine Pflicht zum Angebot des Staates auf Tötungen abgeleitet werden.
Die Sterbehilfe-Debatte gäbe sich „einen liberalen Anschein, doch sie trägt den Keim des Totalitären in sich“, zitiert Kummer den deutschen Philosophen Thomas S. Hoffmann.
Irritiert zeigt sich Kummer über die Diktion, es seien „verdächtig wenige“ Suizide nach einer Sterbeverfügung begangen worden. Was heißt „wenig“? Ab wann wären es "genügende"?
In den vergangenen 20 Jahren seien im Schnitt 3,7 Österreicher jährlich in die Schweiz gefahren , um sich dort (mit Unterstützung des Vereins Dignitas) das Leben zu nehmen. Die Debatte, ab wann es „genug assistierte Suizide“ sind, mutet eigenartig an. Das zeigt ein Blick in die Niederlande: Als dort 2018 ‚nur‘ 17 Menschen täglich (!) durch Euthanasie starben, war das dortige Parlament besorgt über den ‚Rückgang‘ gegenüber den Jahren zuvor. Inzwischen sind es wieder 19 pro Tag. „Ist das die Zukunft: Dass ein Gesundheitsminister sich dafür rechtfertigen muss, warum es in Österreich ‚nicht genug assistierte Suizide‘ gibt?", fragt Kummer kritisch nach.
Zu verlangen, dass Ärzte" ihre Grundüberzeugungen in der Moral-Garderobe abgeben sollen" und endlich dem Töten „wertneutral“ gegenüberstehen, sei ein Angriff auf einen freien Beruf. Schmerzen nehmen, Leiden lindern, Sterben zulassen zählen zum ärztlichen und pflegerischen Ethos – nicht aber das Töten. „Bleiben wir präzise: Es gibt ein Recht auf Leben. Es gibt ein Recht darauf, dass Sterben nicht unnötig verlängert, sondern zugelassen wird. Aber es gibt kein Recht auf Tötung“, so die Ethikerin.
Die ethische Argumentation zugunsten von Euthanasie und assistiertem Suizid lebe von verdeckten anthropologischen Prämissen, die weder der realen Situation schwerkranker und sterbender Patienten gerecht werden noch dem Menschen überhaupt. Im ethischen Diskurs hat sich das Konzept der 'relationalen Autonomie' bereits durchgesetzt. "Das Ich gewinnt sich am Du", zitiert Kummer den jüdischen Denker Martin Buber, und fügt hinzu: „oder es zerbricht in einem gesellschaftlichen Klima, das die Beihilfe zum Suizid zu einem geglückten Fall von Autonomie hochstilisiert.“
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Lesermeinungen | winthir 26. Juni 2022 | | | zunächst: ich bin nicht gegen Suizid.
das Problem (bekannt aus den Niederlanden und wohl auch aus Belgien):
die Angehörigen helfen eifrig mit. Damit sie endlich endlich erben können.
meine Meinung.
winthir.
(was ich ich persönlich, privat und auch dienstlich erfahren habe, zum Thema "Suizid", bleibt da, wo es hin-gehört: in meinem Herzen.)
ja. | 0
| | | Seeker2000 25. Juni 2022 | | | Verstehe ich das richtig, dass man zwar "ein Recht" auf Suizid hat, also mittels eines von außen zugeführten Mittels etc. sich selbst absichtlich zu töten, dass es aber im gleichen Augenblick sanktioniert wird, wenn man eine "Impfung" ablehnt und damit u.U. mittelbar eine Selbsttötung verursacht? (Abschaffung der Impfpflicht in A mal außen vor).
Ich darf mich also mit z. B. Arsen oder Kalium oder ... umbrigen, nicht aber mit Corona?
Kann es sein, dass das etwas absurd ist? | 1
| | | Chris2 25. Juni 2022 | | | @bibelfreund Gerade erst hat eine Bekannte erzählt, dass sie in einem Brief einen einzelnen Begriff zu gendern vergessen hatte. Beschwerde des Empfängers, Rüge durch den Chef, offizielle Entschuldigung mit großem Tamtam beim Empfänger...
Irre. Ich könnte nicht mit lähmender Schere im Kopf unter solchen Ideologen bzw. unterwürfigen Opportunisten arbeiten, die Arbeitsziele der Erfüllung willkürlicher (und ständig wechselnder) Vorgaben irgendwelcher lautstarker Aktivisten unterordnen...
Merke: Ein linker Vollblut-Junkie-Aktivist ist nie zufrieden: Selbst, wenn Du praktisch alle seine Ziele erfüllst (so wie ausgerechnet die CDU unter Merkel), erfindet er sich eben neue, noch abstrusere, und erfindet notfalls sogar virtuelle Gefahren (alles rechts von links = "Naz i"). Notfalls legt er selbst Straftaten gegen die AfD unter "rechts" in der Statistik ab (Hakenkreuzschmierereien vor Parteibüros), während er alles nach Kräften vertuscht, was die eigene Ideologie entlarvt, z.B. das da: english.alarabiya.net/News/world/2022/06/25/Oslo-shooting-suspect-is-a-Norwegian-of-Iranian-descent-Police | 0
| | | lajkonik 25. Juni 2022 | | | serviler deutscher Bundesärztetag Und was haben die Standesvertreter der deutschen Ärzteschaft gemacht? Ohne das Handeln des Gesetzgebers abzuwarten, haben sie in vorauseilendem Gehorsam vor einem Jahr auf dem Bundesärztetag beschlossen, in der Musterberufsordnung für Ärzte das Verbot, Suicide zu unterstützen, durch ein unverbidliches nicht sollen zu ersetzen. | 3
| | | sr elisabeth 25. Juni 2022 | | | Vorausahnung Vor einigen Tagen habe ich mir das Buch"Der Herr der Welt" des Priesters Robert Hugh Benson gekauft, da es schon mehrmals in diesem Forum thematisiert wurde und es in einem Tag ausgelesen. Es geht um die Ankunft und das Wirken des Antichristen und der Autor hat schon im Jahr 1907 vieles vorausgesehen, was in unserer Zeit real geworden ist. Darunter auch sog. Euthanasiehäuser, wo sich Sterbewillige nach einer Bedenkzeit von 8 Tagen töten lassen können. Ich hatte beim Lesen wirklich das Gefühl, dass wir uns in dieser sog. Endzeit befinden, wo Gottes Gesetz immer weniger zählt und nur noch das Gesetz der Politik bzw. das menschliche Gesetz, das im Gegensatz zum göttlichen Gesetz dem Zeitgeist unterworfen und wandelbar ist. Gottes Wort aber ist unvergänglich und ewig gültig! Aber das wissen wir ja.....beten wir weiter und bleiben wir treu! | 3
| | | bibelfreund 25. Juni 2022 | | | Es geht ohne Gott in die Dunkelheit… Wie recht doch einst Solschenizyn hatte: Holt Gott zurück in die Politik. Während die österreichischen Kirchen sich in Gender und Regenbogen suhlen, geht die Ethik vor die Hunde. Wehret den Anfängen! | 3
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