Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  12. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  13. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  14. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

Sterbeverfügung in Österreich: Ist es Aufgabe des Staates, Tötungsangebote zu organisieren?

25. Juni 2022 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


IMABE: "Niemand kann verlangen, dass Ärzte ihr Ethos in der Moral-Garderobe abgeben sollen"


Wien (kath.net/Imabe) In Österreich gilt seit 1.1.2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG). In den ersten drei Monaten haben sich mittels Sterbeverfügung und Kooperation Dritter zwei Menschen das Leben genommen. Das geht aus einer Anfrage der Neos an Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hervor (vgl. Die Presse, 2.6.2022). Die mediale Reaktion darauf war irritierend: „Verdächtig wenige Menschen“ hätten bislang die Beihilfe zum Suizid in Anspruch genommen. Der Staat müsse daher eingreifen und „ein eigenes Angebot“ zur Verwirklichung von Selbsttötungen schaffen. Der Zugang zur Sterbehilfe dürfe „nicht von der Moral anderer abhängen“, hieß es etwa im Standard (1.6.2022). Einen Arzt als Helfershelfer zum Suizid zu finden, sei mit „zu hohen Hürden“ verbunden. Der vom Schweizer Verein Dignitas engagierte Wiener Anwalt will das Gesetz erneut vor den VfGH bringen (vgl. TT, 5.6.2022).

Ist die Organisation von Tötungsoptionen tatsächlich Aufgabe des Staates? „Es macht stutzig, mit welcher Selbstverständlichkeit argumentiert wird, dass nicht mehr Suizidprävention, sondern Suizidkooperation Aufgabe des Staates sein soll“, sagt die Wiener Ethikerin Susanne Kummer. Im Editorial der aktuellen Ausgabe der medizinethischen Fachzeitschrift Imago Hominis Assistierter Suizid (2/2022) geht sie einigen der Thesen im laufenden Diskurs kritisch nach.


Gibt es überhaupt ein Recht auf Euthanasie oder assistierten Suizid? Genau das hat der EGMR im April 2022 im Urteil Lings v. Denmark zurückgewiesen (vgl. Bioethik aktuell, 12.4.2022). „Es gibt keinen ‚Versorgungsauftrag‘ des Staates, Suizide zu ermöglichen, und daher auch keine positive Verpflichtung, tödliche Präparate oder Personal zur Verfügung zu stellen“, betont die IMABE-Geschäftsführerin. Der Gesetzgeber stellt mit dem StVfG die Mitwirkung an Selbsttötungen unter bestimmten Auflagen straffrei. Aus der Duldung straffreier Mitwirkung an Selbsttötungen könne weder aus moralischen noch aus juristischen Gründen eine Pflicht zum Angebot des Staates auf Tötungen abgeleitet werden.

Die Sterbehilfe-Debatte gäbe sich „einen liberalen Anschein, doch sie trägt den Keim des Totalitären in sich“, zitiert Kummer den deutschen Philosophen Thomas S. Hoffmann.

Irritiert zeigt sich Kummer über die Diktion, es seien „verdächtig wenige“ Suizide nach einer Sterbeverfügung begangen worden. Was heißt „wenig“? Ab wann wären es "genügende"?

In den vergangenen 20 Jahren seien im Schnitt 3,7 Österreicher jährlich in die Schweiz gefahren , um sich dort (mit Unterstützung des Vereins Dignitas) das Leben zu nehmen. Die Debatte, ab wann es „genug assistierte Suizide“ sind, mutet eigenartig an. Das zeigt ein Blick in die Niederlande: Als dort 2018 ‚nur‘ 17 Menschen täglich (!) durch Euthanasie starben, war das dortige Parlament besorgt über den ‚Rückgang‘ gegenüber den Jahren zuvor. Inzwischen sind es wieder 19 pro Tag. „Ist das die Zukunft: Dass ein Gesundheitsminister sich dafür rechtfertigen muss, warum es in Österreich ‚nicht genug assistierte Suizide‘ gibt?", fragt Kummer kritisch nach.

Zu verlangen, dass Ärzte" ihre Grundüberzeugungen in der Moral-Garderobe abgeben sollen" und endlich dem Töten „wertneutral“ gegenüberstehen, sei ein Angriff auf einen freien Beruf. Schmerzen nehmen, Leiden lindern, Sterben zulassen zählen zum ärztlichen und pflegerischen Ethos – nicht aber das Töten. „Bleiben wir präzise: Es gibt ein Recht auf Leben. Es gibt ein Recht darauf, dass Sterben nicht unnötig verlängert, sondern zugelassen wird. Aber es gibt kein Recht auf Tötung“, so die Ethikerin.

Die ethische Argumentation zugunsten von Euthanasie und assistiertem Suizid lebe von verdeckten anthropologischen Prämissen, die weder der realen Situation schwerkranker und sterbender Patienten gerecht werden noch dem Menschen überhaupt. Im ethischen Diskurs hat sich das Konzept der 'relationalen Autonomie' bereits durchgesetzt. "Das Ich gewinnt sich am Du", zitiert Kummer den jüdischen Denker Martin Buber, und fügt hinzu: „oder es zerbricht in einem gesellschaftlichen Klima, das die Beihilfe zum Suizid zu einem geglückten Fall von Autonomie hochstilisiert.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  3. „Wenn wir Eucharistie feiern, dürfen wir mit allem zu ihm kommen, was in uns unvollendet ist“
  4. Neuer Schülerkreise Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. bestätigt bisherigen Vorstand im Amt
  5. Nordische Bischofskonferenz beendet Herbstvollversammlung in Paderborn
  6. Zwischen Stein und Geheimnis: ‚Ohne die Liturgie würde Notre-Dame ihre Seele verlieren‘
  7. Die Menschheitsfamilie zwischen Babel und Pfingsten
  8. Der Mensch ist mehr als eine Maschine - Die Würde des Menschen vor dem Angesicht Gottes
  9. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  10. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  11. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  12. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  13. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  14. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  15. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz