Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  5. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  13. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  14. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  15. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz

Verfassungsgericht: Kein Referendum über Sterbehilfe in Italien

19. Februar 2022 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstrichter lehnen Antrag auf Abstimmung über Legalisierung aktiver Sterbehilfe unter Verweis auf verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens ab.


Rom (kath.net/ KAP)

Das italienische Verfassungsgericht hat eine Initiative für ein Referendum über die Legalisierung aktiver Sterbehilfe abgelehnt. In seiner Entscheidung vom Dienstag verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher unzulässig.

Die Initiative "Liberi fino alla fine" (Frei bis zum Ende) hatte im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Stimmen für einen Volksentscheid zur "Tötung auf Verlangen" gesammelt. Artikel 579 des italienischen Strafgesetzbuchs sieht für aktive Sterbehilfe 6 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe vor.


Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung der Höchstrichter. Es sei eine eindeutige Aufforderung, stets die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens zu leisten, so die Bischöfe. Alten oder Kranken, die mit Würde, Respekt und Liebe behandelt und begleitet werden wollten, müsse mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, forderten sie.

In Italien muss ein nationaler Volksentscheid über die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes stattfinden, wenn mindestens 500.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen. Hält das Verfassungsgericht das Referendum inhaltlich für zulässig, kommt es zur Abstimmung. Mindestens die Hälfte aller wahlberechtigten Italiener muss an dieser teilnehmen. Mit einer einfachen Mehrheit kann das betroffene Gesetz abgeschafft werden. Hat das Referendum keinen Erfolg, ist nach fünf Jahren ein erneuter Antrag möglich.

Hinter der Initiative "Liberi fino alla fine" steht die Bürgerrechtsorganisation "Associazione Luca Coscioni". Ihr Name geht auf den inzwischen gestorbenen Gründer zurück: ein bekannter Politiker, der an der gleichen unheilbaren Nervenkrankheit (ALS) wie der britische Physiker Stephen Hawking litt. In einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung sprachen die Organisatoren der Initiative am Dienstagabend von einer "schlechten Nachricht für die Demokratie".

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  12. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  13. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz