Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  10. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  13. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  14. Leere der kirchlichen Lehre
  15. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren

Verfassungsgericht: Kein Referendum über Sterbehilfe in Italien

19. Februar 2022 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstrichter lehnen Antrag auf Abstimmung über Legalisierung aktiver Sterbehilfe unter Verweis auf verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens ab.


Rom (kath.net/ KAP)

Das italienische Verfassungsgericht hat eine Initiative für ein Referendum über die Legalisierung aktiver Sterbehilfe abgelehnt. In seiner Entscheidung vom Dienstag verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher unzulässig.

Die Initiative "Liberi fino alla fine" (Frei bis zum Ende) hatte im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Stimmen für einen Volksentscheid zur "Tötung auf Verlangen" gesammelt. Artikel 579 des italienischen Strafgesetzbuchs sieht für aktive Sterbehilfe 6 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe vor.


Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung der Höchstrichter. Es sei eine eindeutige Aufforderung, stets die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens zu leisten, so die Bischöfe. Alten oder Kranken, die mit Würde, Respekt und Liebe behandelt und begleitet werden wollten, müsse mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, forderten sie.

In Italien muss ein nationaler Volksentscheid über die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes stattfinden, wenn mindestens 500.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen. Hält das Verfassungsgericht das Referendum inhaltlich für zulässig, kommt es zur Abstimmung. Mindestens die Hälfte aller wahlberechtigten Italiener muss an dieser teilnehmen. Mit einer einfachen Mehrheit kann das betroffene Gesetz abgeschafft werden. Hat das Referendum keinen Erfolg, ist nach fünf Jahren ein erneuter Antrag möglich.

Hinter der Initiative "Liberi fino alla fine" steht die Bürgerrechtsorganisation "Associazione Luca Coscioni". Ihr Name geht auf den inzwischen gestorbenen Gründer zurück: ein bekannter Politiker, der an der gleichen unheilbaren Nervenkrankheit (ALS) wie der britische Physiker Stephen Hawking litt. In einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung sprachen die Organisatoren der Initiative am Dienstagabend von einer "schlechten Nachricht für die Demokratie".

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Aus Finanzgründen vermietet Church of England ihre Kathedralen für moderne Musik- und Discoevents
  4. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  5. Maria, die Mutter des Friedens
  6. Leere der kirchlichen Lehre
  7. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  8. Debatte um (politischen) Islam: Österreichische Ministerin für Verbot von Muslimbruderschaft
  9. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  10. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  11. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  12. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  13. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  14. Der Name 'Maria' - Ein „bitteres Meer“ und Schrecken der Dämonen
  15. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz