Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. Tantum ergo Sacramentum
  4. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  7. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  13. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  14. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  15. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf

Evangelische Landeskirche in Sachsen kritisiert sächsische Corona-Verordnung

14. Jänner 2022 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Seelsorge muss für jeden Menschen zugänglich sein!" - Landesbischof Bilz: „Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird, weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten“


Dresden (kath.net/Pressemeldung EVLKS) Erneut sieht die sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die ab 14. Januar 2022 gilt, Zugangsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Seelsorge vor. Trotz dem die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen im Vorfeld des Erlasses der neuen Verordnung darum gebeten hatte diese Regelung zurückzunehmen, soll auch weiterhin ein 3G-Nachweis unabdingbar sein.

Daran übt die Landeskirche gegenüber dem Freistaat deutliche Kritik. „Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird,  weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten.“, sagt Landesbischof Tobias Bilz. „Seelsorge in Notfallsituationen geschieht ja nicht geplant, sondern ist oft das Begleiten von Menschen in einer unvorhergesehenen Not- und Krisensituation, zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall. Diese Hilfe und Unterstützung darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.“ Hier erwarte die Kirche vom Freistaat Sachsen, dass diese Regelung umgehend zurückgenommen wird, so Bilz.


Darüber hinaus halte er nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie auch eine Obergrenze für die Teilnahme an Beerdigungen für nicht angemessen. Er Landesbischof Bilz macht deutlich: „Eine Beerdigung stellt den Abschied von einem lieben Menschen dar, der zu diesem Zeitpunkt geschehen muss und nicht aufgeschoben werden kann. In der Beerdigung erfahren die Angehörigen Trost und Zuspruch.“ Menschen diese Möglichkeit des Abschiednehmens und Getröstet-Werdens zu nehmen, sei seiner Überzeugung nach nicht zu rechtfertigen, so Landesbischof Bilz. Dies gelte für kirchliche und weltliche Beerdigungen gleichermaßen. Mit Impfungen und Tests, mit Abstand und Masken gäbe es genug  Möglichkeiten, das Risiko einer Ansteckung zu vermindern. „Wenn sich 1.000 Teilnehmende zu einer  Demonstration versammeln können, gibt es keinen Grund für eine 20-Personen-Grenze für Beerdigungen.“, sagt Bilz.

Im Allgemeinen unterstütze die sächsische Landeskirche die Corona-Schutzmaßnahmen und die Bemühungen des Freistaates Sachsen in der Eindämmung der Pandemie jedoch, stellt Landesbischof Bilz klar. „Mit den Schutzmaßnahmen, welche in unserer Landeskirche für die Gottesdienste gelten, stellen wir sicher, dass sich Menschen verantwortlich und geschützt in der Kirche begegnen können.“, sagt er. „Die Landeskirche erstellt die in ihrer Verantwortung stehenden Hygienekonzepte unter Berücksichtigung der staatlichen Verordnungen und gewährleistet dies auch weiterhin.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  2. 'Ich habe mich geirrt'
  3. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  4. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  5. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  6. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  7. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben
  8. Britische Regierung will ein Verbot für katholische Premierminister aufheben
  9. Tantum ergo Sacramentum
  10. Stift Heiligenkreuz unter neuer Leitung
  11. '40 Tage für das Leben' in Wien
  12. Akademie Johannes Paul II. begrüßt Ablehnung des britischen Euthanasiegesetzes
  13. Fünf Jahre seit der Seligsprechung von Kardinal Wyszyński: „Wer hasst, hat schon verloren“
  14. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  15. Papst feiert Namenstag: Feiertag im Vatikan

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz