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| ![]() In dubio pro libertate20. Dezember 2021 in Deutschland, 9 Lesermeinungen FDP-Politiker Wolfgang Kubicki kritisiert deutsche Parteien, weil diese Grundrechte einschränken und Ungeimpfte stigmatisieren. Kritik an Journalisten, die hier kritiklos mitmachen. „Ungeimpft sein“ ist in Deutschland kein Verbrechen! Berlin (kath.net) Der bekannte deutsche Politiker Wolfgang Kubicki (FDP) hat in einem Beitrag für die Tageszeitung "Die Welt" einen Paradigmenwechsel für Deutschland beim Thema "Freiheit" und den Einschränkungen von Grundrechten gefordert. Kubicki erinnert in dem Zusammenhang an den Grundsatz "In dubio pro libertate – im Zweifel für die Freiheit". Er möchte sich daher nicht an den Gedanken gewöhnen, dass in dieser Zeit des pandemischen Ausnahmezustandes Fakten geschaffen werden könnten, die uns dauerhaft eine „neue Normalität“ bescheren werden. "Ich war mit der alten Normalität sehr zufrieden und ich werde weiter dafür streiten, dass wir diesen Zustand so schnell wie möglich wieder erreichen", betonte der Politiker Die steigende Zahl an Protesten zeige ihm, wie tief die Spaltung in unserer Gesellschaft ist. Und Kubicki mahnt, dass hier nicht nur Rechtsradikale demonstrieren. "Es gibt ein immer größer werdendes Störgefühl, das sich auch in der Mitte der Gesellschaft breitmacht. Und das dürfen wir nicht ignorieren oder – schlimmer noch – denunzieren." Kubicki schreibt dann in dem Beitrag, dass er sich nicht habe vorstellen können, dass sich staatliche Repräsentanten an der offenen und vermeintlich legalen Ausgrenzung von einer relevanten Gruppe beteiligen. Er möchte sich nicht daran gewöhnen, dass mit 2G eine bislang ausdrücklich freie Entscheidung gegen die Impfung mit einer gesellschaftlichen Stigmatisierung einhergehe. „Ungeimpft sein“ sei in Deutschland kein Verbrechen, aktuell nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Für Kubicki stehe fest, dass man in der Pandemie mitansehen müsse, dass die Würde des Menschen offenbar doch relativierbar sei. Der FDP-Politiker erinnerte in dem Zusammenhang an die Bund-Länder-Runde von Anfang Dezember mit Merkel, bei der die 17 obersten Repräsentanten von Verfassungsorganen entschieden, dass die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Ungeimpften auch bei einer Nullinzidenz (!) keine Rolle mehr spielen soll. Für einen Rechtsstaat sei der Minderheitenschutz eine der großen Errungenschaften. Für ihn sei es beängstigend, dass bei einer Mitgliedschaft in einer angeblich „falschen“ Minderheit nun dieses Recht obsolet werde. Kritik übte Kubicki auch den Journalisten, weil viele kritiklos die Grundrechtseinschränkungen als automatisch gut und richtig sahen. An die Politik richtet der Politiker die Frage, ob man weiterhin Maßnahmen mit aller Macht verteidigen und gar ausbauen werde, bei denen oftmals einfach die Evidenz fehlt? Der Politiker erinnert in dem Zusammenhang an den die deutschen Polizisten, die im Freien mit Zollstöcken das Abstandsgebot kontrollieren, obwohl draußen kaum Ansteckungen stattfinden. Er frage sich auch, warum es ein Ausweis der gesellschaftlichen Solidarität sei, wenn eine Impfung nachweislich nicht vor der Infektion anderer schützt. Er frage sich auch, warum 2G angeblich sicherer sei, obwohl Ungeimpfe mit einem Test dann aber in Altersheime dürfen. Warum gäbe - so Kubicki - in Kino oder im Einzelhandel ein angeblich höheres Schutzniveau als in Pflegeeinrichtungen? Für Kubicki stehe fest, dass selten zuvor es in Deutschland um die Akzeptanz unserer Freiheitsordnung schlechter stand als jetzt. "In den vergangenen zwei Jahren waren die Freiheitseingriffe stark, die Begründungen der Exekutive schwach. Hier muss es definitiv einen Paradigmenwechsel geben. Die Vorgehensweise der Regierung Merkel, Grundrechte einzuschränken, um Handlungsfähigkeit zu beweisen, darf nicht mehr Grundlage staatlichen Handelns sein.", betont der FDP-Politiker. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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