Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  4. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  5. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  6. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  7. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  8. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  9. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  12. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  13. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  14. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

Missouri: Bezirk Jackson County muss wegen Diskriminierung von Kirche 150.000 $ Strafe zahlen

28. Oktober 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Corona-Bestimmungen hatten für Gottesdienste schärfere Einschränkungen als für die Wirtschaft vorgesehen.


Jackson County/Missouri (kath.net/LifeSiteNews/mk) Jackson County, ein Bezirk des US-Bundesstaats Missouri, hat sich zu einer Vergleichszahlung von $ 150.000 (ungefähr 130.000 Euro) an eine örtliche Baptisten-Kirche bereit erklärt, die den Staat wegen diskriminierender Corona-Bestimmungen geklagt hatte. Der Gesetzgeber hat auch zugesichert, dass künftige Beschränkungen die Kirchen nicht benachteiligen würden. Im vergangenen Mai hatte der Bezirk Gottesdienste auf zehn Personen (einschließlich des „Personals“) beschränkt, während etwa Einzelhandel und Restaurant nur auf prozentuale Beschränkungen ihrer Kapazität verwiesen waren. Die Kirche musste dementsprechend Besucher abweisen oder Gottesdienste ins Internet verlegen, und sogar soziale Dienste absagen.


Der Oberste Gerichtshof der USA hatte bereits ähnliche Beschränkungen in den Bundesstaaten New York und Kalifornien für rechtswidrig erklärt. Das Justizministerium hatte letztes Jahr vor Bestimmungen gewarnt, die für religiöse Aktivitäten besondere, schärfere Vorkehrungen vorsähen.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Der verworfene Stein wurde zum Fundament: Gott wirft unser Leben niemals weg
  3. Diözese Linz: In der Hälfte der Klassenzimmer in der Stadt Wels fehlten die Kreuze
  4. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete
  5. Ukrainischer Bischof: "Es gibt so unglaublich viel Leid"
  6. Ägyptisch-amerikanischer Pastor warnt vor ‚unheiliger Allianz‘ zwischen Linken und Islamisten
  7. Rom: "Krippe von Bethlehem" zu sehen
  8. Der Heilige und das Tier
  9. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert
  12. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  13. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  14. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  15. Überraschung im Vatikan - Kardinal Tagle ist neuer Dekan des Kardinalskollegiums

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz