Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  3. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  4. Liegt ein Schisma in der Luft?
  5. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  6. MAGNIFICA HUMANITAS
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. US-Diözese Wichita hat seit Jahren viele Priesterberufungen
  9. Adios Toni!
  10. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  11. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  12. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  13. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  14. Ebola-Ausbruch in Ostafrika: Groß-Wallfahrt in Uganda abgesagt
  15. Pastor in London wegen Straßenpredigt verhaftet: Vorwurf der „Hassrede“ nach Kritik am Islam

Oberstes Gericht in Italien: Kein Kruzifix-Vetorecht für Lehrer

16. September 2021 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verfassungsgemäß, wenn Schulleiter nach Mehrheitsbeschluss der Schulgemeinschaft das Aufhängen eines Kruzifixes in Schulräumen verordnet - Bischofskonferenz begrüßt Urteil


Rom (kath.net/KAP) Eine Lehrkraft in Italien hat kein Vetorecht gegen die Anbringung eines Kruzifixes in einem Klassenraum. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag Italiens oberster Gerichtshof in Rom. Demnach ist es verfassungsgemäß, wenn ein Schulleiter auf Basis eines unabhängigen Mehrheitsbeschlusses der Schulgemeinschaft das Aufhängen eines Kruzifixes in Schulräumen verordnet. Dies gelte auch für Symbole anderer Religionen, so diese in der Klasse vertreten seien. Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte das Urteil.

In der Kruzifix-Frage sollte aber, so das Gericht in seinem Urteil weiter, "eine angemessene Lösung zwischen verschiedenen Positionen" gesucht werden. So habe ein Lehrer, wenn er gegen ein Kruzifix ist, zwar kein Vetorecht. Er sollte aber gehört und seine religiöse Freiheit respektiert werden.


Im konkreten Fall hatte der Schulleiter eines staatlichen Berufskollegs im umbrischen Terni per Rundschreiben angeordnet, das ein Kreuz aufhängt werden muss. Dieses Vorgehen, so die Richter, entspreche nicht dem Gedanken einer "dialogischen Schulgemeinschaft", die nach einer gemeinsamen Lösung suche und dabei unterschiedliche Empfindlichkeiten respektiere. Daher sei die von der Schulleitung verhängte Disziplinarstrafe gegen den Lehrer nicht rechtens.

"Kruzifix anbringen ist keine Diskriminierung"

Ebenso wenig jedoch habe die Lehrkraft Anspruch auf eine Entschädigung. "Ein Kruzifix anzubringen, das in einem Land wie Italien mit dem dort gelebten Gemeinschaftsgefühl und kulturellen Traditionen verbunden ist, stellt keine Diskriminierung der Lehrkraft da", urteilten die Richter abschließend.

Italiens Bischöfe begrüßten das Urteil. "Die Richter des obersten Gerichtshofs haben bestätigt, dass das Kruzifix in den Klassenzimmern keine Spaltung oder Opposition hervorruft", kommentierte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Stefano Russo. Damit erkenne der Gerichtshof die Bedeutung der Religionsfreiheit, den Wert der Zugehörigkeit und die Bedeutung des gegenseitigen Respekts an. Und die Richter wiesen zugleich eine "säkularistische Vision der Gesellschaft zurück, die den öffentlichen Raum von jeglichem religiösen Bezug befreien will".

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  5. MAGNIFICA HUMANITAS
  6. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  9. Adios Toni!
  10. US-Diözese Wichita hat seit Jahren viele Priesterberufungen
  11. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  12. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  13. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  14. „Ohne Jesus wären wir nicht mehr zusammen“
  15. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz