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Motu proprio 'Indissolubilitatis custodes' - 'Wächter der Unauflöslichkeit'

29. Juli 2021 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
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Aus dem Motu proprio „Indissolubilitatis custodes“ von Papst Johannes Paul III. - Ein satirischer Beitrag von Basilius


Linz (kath.net)

In seinem Begleitschreiben zum Motu proprio „Traditionis custodes“ vom 16. Juli 2021 hatte Papst Franziskus unter anderem den Bischöfen geschrieben: „In Beantwortung Eurer Bitten treffe ich die feste Entscheidung, alle Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten außer Kraft zu setzen, die diesem Motu Proprio vorausgegangen sind, und die liturgischen Bücher, die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert wurden, als einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus anzusehen. (…). Bei der Beschreibung der Katholizität des Volkes Gottes erinnert das Zweite Vatikanische Konzil daran, dass es »in der kirchlichen Gemeinschaft zu Recht Teilkirchen [gibt], die sich eigener Überlieferungen erfreuen, unbeschadet des Primats des Stuhles Petri, welcher der gesamten Liebesgemeinschaft vorsteht, die rechtmäßigen Verschiedenheiten schützt und zugleich darüber wacht, dass die Besonderheiten der Einheit nicht nur nicht schaden, sondern ihr vielmehr dienen«. Während ich in Ausübung meines Dienstes an der Einheit die Entscheidung treffe, die von meinen Vorgängern gewährten Befugnisse zurückzuziehen, bitte ich Euch, als Ausdruck der Teilhabe an der Sorge für die ganze Kirche diese Last mit mir zu teilen“.


Papst Johannes Paul III. schrieb den Bischöfen mit Datum vom 22. Juni 202X (Gedenktag des Hl. Thomas Morus) in seinem Begleitbrief zum Motu proprio „Indissolubilitatis custodes“ (Wächter der Unauflöslichkeit) folgendes: „In Beantwortung Eurer Bitten treffe ich die feste Entscheidung, alle Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten außer Kraft zu setzen, die diesem Motu Proprio vorausgegangen sind, und die Enzykliken sowie Apostolischen Schreiben, die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert wurden (Humanae Vitae, Familiaris Consortio, Reconciliatio et poenitentiae), als einzige Ausdrucksform der kirchlichen Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe anzusehen.(…). Bei der Beschreibung der Katholizität des Volkes Gottes erinnert das Zweite Vatikanische Konzil daran, dass es »in der kirchlichen Gemeinschaft zu Recht Teilkirchen [gibt], die sich eigener Überlieferungen erfreuen, unbeschadet des Primats des Stuhles Petri, welcher der gesamten Liebesgemeinschaft vorsteht, die rechtmäßigen Verschiedenheiten schützt und zugleich darüber wacht, dass die Besonderheiten der Einheit nicht nur nicht schaden, sondern ihr vielmehr dienen«. Während ich in Ausübung meines Dienstes an der Einheit die Entscheidung treffe, die von meinem Vorgänger gewährten Befugnisse zurückzuziehen, bitte ich Euch, als Ausdruck der Teilhabe an der Sorge für die ganze Kirche diese Last mit mir zu teilen“.


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